...und dann kommt der Tag wo es ein Knalltrauma gibt und man auf Schadenersatz verklagt wird.Deine beiden Nachbarn in der Streife tragen keinen.
Lässt Du den Hasen laufen um die Kollegen nicht zu gefährden..?
Nein, Dir ist es wurscht.
Das sollte aber schon jedem klar sein wer da verantwortlich ist.Wer soll das kontrollieren oder gar die Verantwortung übernehmen?
Und ich muss Dir attestierten, dass Du ziemlich manipulativ zitierst.Ich muss leider mal wieder die "UVV Jagd" (VSG 4.4) zitieren:
Bezogen auf eine Gesellschaftsjagd, wovon @Jagdspaniel redet, gilt der Absatz nicht.§ 6 Übungsschießen
(1) Das Übungsschießen ist nur auf behördlich zugelassenen Schießständen erlaubt. Durchführungsanweisung zu Absatz 1
1. Die behördliche Zulassung kann auf Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes oder des Waffengesetzes erfolgen.
2. Auf die Schießstandordnung und die Schießvorschrift des Deutschen JagdschutzVerbandes e. V. wird hingewiesen.
(2) Beim Schießen ist geeigneter Gehörschutz zu tragen.
Durchführungsanweisung zu Absatz 2
Als geeigneter Gehörschutz sind z. B. Gehörschutzkapseln anzusehen. Auf die Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz " (VSG 1.1) wird verwiesen.
Die VErantwortung nat der Jagdleiter. Regeln lässt sich das ganz einfach, indem man das zum teil der Belehrung macht.Das ist / wäre aber das Ende vieler Bewegungs- und Treibjagden.
Man müsste dann die Treiber, Hundeführer mit Gehörschutz ausstatten.
Wer soll das kontrollieren oder gar die Verantwortung übernehmen?
Weis ich als Schütze, ob der Treiber hinter mir Gehörschutz trägt?
Jeder Teilnehmer einer solchen Veranstaltung weiß um die möglichen Gefahren. Er kann sich schützen oder daheim bleiben.
Sollte hier jemals jemand klagen, ist das Ende eingeleitet.
.., und genau diese Jagdart ist für die meisten tauben Jagdlauscher verantwortlich.
Vor 10-15 Jahren gabs keinen Gehörschutz am Tontaubenstand und bei der TJ.
Jetzt müssen wir halt die Suppe auslöffeln - Erhalt des Gehörrest´s ist nun die Devise.
Ich mach´s wenn möglich, auch mit SD am Stand, bei DJ und Ansitz jedoch ohne.
Bei Auslandsjagden auch mal ohne Beides.
.., TJ - NWJNaja, Gehörschutz war schon vor 20 Jahren obligatorisch auf dem Stand, selbst bei denen, denen der kaum noch helfen konnte.
Jagdlich nutze ich keinen. Jetzt halt SD. Aber da stehen noch Waffen ohne, die werden auch genutzt.
1. Geht es seit wann um dieses "konkrete Beispiel"?Es geht um das ganz konkrete Beispiel. Steht jemand neben mir und ich weiss, dass kein Gehörschutz getragen wird dann darf man einfach nicht schießen. Da darf einem der Kollege nicht egal sein.
Das sollte jedem klar sein.
Seit dem das Beispiel genannt wiurde und ich genau darauf antwortete.1. Geht es seit wann um dieses "konkrete Beispiel"?
2. Wieso sollte der Schütze dafür verantwortlich sein wenn der Nebenmann sein Gehör nicht schützt?
Er nimmt ohne Gehörschutz an einer Jagd teil - und muss wissen dass da geschossen wird. Wenn der dann nix dabei hat und dennoch teilnimmt soll der schießende Nebenmann "schuld" sein?
Klare Abgrenzung natürlich: Wenn ich sehe dass er seinen Gehörschutz zwar hat - aber grad noch nicht auf hat. Das sollte aber hoffentlich selbstverständlich sein, wie auf jedem Schießstand auch.
Echt jetzt, man kann sich auch mit Gewalt was konstruieren. Noch zwei Threadseiten und beim Schüsseltreiben dürfen nur noch kalte Schnittchen vom zertifizierten Catering-Service serviert werden. Könnte sich ja an seinem heißen Essen die Lippen verbrennen und kein Warnhinweis auf dem Teller gewesen sein.
Das kommt hald dabei raus wenn schlechte Hobby Juristen versuchen Gesetze zu erklären bzw. sich wichtig zu machen.1. Geht es seit wann um dieses "konkrete Beispiel"?
2. Wieso sollte der Schütze dafür verantwortlich sein wenn der Nebenmann sein Gehör nicht schützt?
Er nimmt ohne Gehörschutz an einer Jagd teil - und muss wissen dass da geschossen wird. Wenn der dann nix dabei hat und dennoch teilnimmt soll der schießende Nebenmann "schuld" sein?
Klare Abgrenzung natürlich: Wenn ich sehe dass er seinen Gehörschutz zwar hat - aber grad noch nicht auf hat. Das sollte aber hoffentlich selbstverständlich sein, wie auf jedem Schießstand auch.
Echt jetzt, man kann sich auch mit Gewalt was konstruieren. Noch zwei Threadseiten und beim Schüsseltreiben dürfen nur noch kalte Schnittchen vom zertifizierten Catering-Service serviert werden. Könnte sich ja an seinem heißen Essen die Lippen verbrennen und kein Warnhinweis auf dem Teller gewesen sein.
Seine Versuche sich hier als ober Jurist zu profilieren verkommen langsam nur noch ind lächerliche...Nö.
Die Pflichten liegen nicht automatisch nur bei einer "Partei".
Ich geh Dir auf das Juristenspielchen nicht ein.
Wer da hingeht wo der Lärm naturgemäß mit dazu gehört hat selber die Pflicht sein Gehör zu schützen.
Der Vergleich mit der Schussrichtung ist bestenfalls eine Frechheit, aber kein Argument.
Wenn Du mal wegen Alkohol am Steuer den Führerschein abgibst verklagst Du nach Deiner Logik die Brauerei. Die war ja kausal dafür verantwortlich und nicht Du, der sich in die Situation aus freiem Willen begeben hat.