Schalldämpfer nutzlos?

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Deine beiden Nachbarn in der Streife tragen keinen.
Lässt Du den Hasen laufen um die Kollegen nicht zu gefährden..?
Nein, Dir ist es wurscht.
...und dann kommt der Tag wo es ein Knalltrauma gibt und man auf Schadenersatz verklagt wird.
Die Körperverletzung gibts dann gratis dazu, was womöglich zum Verlust der Zuverlässigkeit führt.
Irgendwann muss man im "Heute" ankommen.
Abstand ist das Gebot in der Situation oder eben nicht schießen, da es nicht zu verantworten wäre.
Diese Verantwortung lässt sich nicht abschieben.
Es ist egal, ob man bei der Schussabgabe jemanden durch einen Querschläger oder über den Knall schädigt. Auch wenn andere Ihre Pflichten nicht einhalten.
Ausnahme wäre, dass man dies nicht wissen könnte. Dazu gibts aber Kommunikation. Man vergewissert sich ob alle ausreichend geschützzt sind, bevor man feuert. Wie auf jedem Stand auch.
Im Zweifrl läuft der Hase eben weiter.
 
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Das ist / wäre aber das Ende vieler Bewegungs- und Treibjagden.
Man müsste dann die Treiber, Hundeführer mit Gehörschutz ausstatten.
Wer soll das kontrollieren oder gar die Verantwortung übernehmen?
Weis ich als Schütze, ob der Treiber hinter mir Gehörschutz trägt?
Jeder Teilnehmer einer solchen Veranstaltung weiß um die möglichen Gefahren. Er kann sich schützen oder daheim bleiben.
Sollte hier jemals jemand klagen, ist das Ende eingeleitet.
 
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Wer soll das kontrollieren oder gar die Verantwortung übernehmen?
Das sollte aber schon jedem klar sein wer da verantwortlich ist.:rolleyes:
WENN man dahingehend wirklich Pflichten hätte.



Ich muss leider mal wieder die "UVV Jagd" (VSG 4.4) zitieren:
Und ich muss Dir attestierten, dass Du ziemlich manipulativ zitierst. :cautious:

@Jagdspaniel schrieb davon, dass es auf dem Schießstand schon lange usus war Gehörschutz zu tragen. Und auf Gesellschaftsjagden eher nicht.
Wenn du in dem Zusammenhang dann eine UVV zitierst in der "nur" von "Schießen" die Rede ist, dann liest sich das so als gäbe es die Verpflichtung für jeden Schuss auf einer Gesellschaftsjagd.

Und jetzt zitieren wir mal nicht irreführend die UVV, aus der Du Dir den Teilbereich rausgeholt hast, der Dir passt:
§ 6 Übungsschießen
(1) Das Übungsschießen ist nur auf behördlich zugelassenen Schießständen erlaubt.
Durchführungsanweisung zu Absatz 1
1. Die behördliche Zulassung kann auf Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes oder des Waffengesetzes erfolgen.
2. Auf die Schießstandordnung und die Schießvorschrift des Deutschen JagdschutzVerbandes e. V. wird hingewiesen.
(2) Beim Schießen ist geeigneter Gehörschutz zu tragen.
Durchführungsanweisung zu Absatz 2
Als geeigneter Gehörschutz sind z. B. Gehörschutzkapseln anzusehen. Auf die Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz " (VSG 1.1) wird verwiesen.
Bezogen auf eine Gesellschaftsjagd, wovon @Jagdspaniel redet, gilt der Absatz nicht.
Ob das Sinn hat - weil für ein Ohr ein (zu lauter) Schuss immer ein solcher sein wird, unabhängig vom Anlass - lassen wir mal dahin gestellt. :rolleyes:
Was dann noch an "Verantwortung" übrig bliebe, ließe sich relativ leicht in die Ansprache vor Jagdbeginn einbauen und zur Eigenverantwortung des einzelnen Teilnehmers machen. Wer meint kann ja noch eine Tüte mit Ohrstöpseln bereitstellen, aus der sich jeder Teilnehmer bedienen kann, falls er selber nichts dabei oder sein Zeugs vergessen hat.
 
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Das ist / wäre aber das Ende vieler Bewegungs- und Treibjagden.
Man müsste dann die Treiber, Hundeführer mit Gehörschutz ausstatten.
Wer soll das kontrollieren oder gar die Verantwortung übernehmen?
Weis ich als Schütze, ob der Treiber hinter mir Gehörschutz trägt?
Jeder Teilnehmer einer solchen Veranstaltung weiß um die möglichen Gefahren. Er kann sich schützen oder daheim bleiben.
Sollte hier jemals jemand klagen, ist das Ende eingeleitet.
Die VErantwortung nat der Jagdleiter. Regeln lässt sich das ganz einfach, indem man das zum teil der Belehrung macht.
Treiber etc. werden wohl nicht geschädigt werden, da deren Entferunung ausreichend ist.
Wo aber jemand bewusst die Sicherheit missachtet, ist er natürlich haftbar.
Es geht um das ganz konkrete Beispiel. Steht jemand neben mir und ich weiss, dass kein Gehörschutz getragen wird dann darf man einfach nicht schießen. Da darf einem der Kollege nicht egal sein.
Das sollte jedem klar sein.
 
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.., und genau diese Jagdart ist für die meisten tauben Jagdlauscher verantwortlich.
Vor 10-15 Jahren gabs keinen Gehörschutz am Tontaubenstand und bei der TJ.
Jetzt müssen wir halt die Suppe auslöffeln - Erhalt des Gehörrest´s ist nun die Devise.
Ich mach´s wenn möglich, auch mit SD am Stand, bei DJ und Ansitz jedoch ohne.
Bei Auslandsjagden auch mal ohne Beides. :rolleyes:

Naja, Gehörschutz war schon vor 20 Jahren obligatorisch auf dem Stand, selbst bei denen, denen der kaum noch helfen konnte.
Jagdlich nutze ich keinen. Jetzt halt SD. Aber da stehen noch Waffen ohne, die werden auch genutzt.
 
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Naja, Gehörschutz war schon vor 20 Jahren obligatorisch auf dem Stand, selbst bei denen, denen der kaum noch helfen konnte.
Jagdlich nutze ich keinen. Jetzt halt SD. Aber da stehen noch Waffen ohne, die werden auch genutzt.
.., TJ - NWJ ;)
 
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Es geht um das ganz konkrete Beispiel. Steht jemand neben mir und ich weiss, dass kein Gehörschutz getragen wird dann darf man einfach nicht schießen. Da darf einem der Kollege nicht egal sein.
Das sollte jedem klar sein.
1. Geht es seit wann um dieses "konkrete Beispiel"?:unsure:
2. Wieso sollte der Schütze dafür verantwortlich sein wenn der Nebenmann sein Gehör nicht schützt?
Er nimmt ohne Gehörschutz an einer Jagd teil - und muss wissen dass da geschossen wird. Wenn der dann nix dabei hat und dennoch teilnimmt soll der schießende Nebenmann "schuld" sein? o_O
Klare Abgrenzung natürlich: Wenn ich sehe dass er seinen Gehörschutz zwar hat - aber grad noch nicht auf hat. Das sollte aber hoffentlich selbstverständlich sein, wie auf jedem Schießstand auch.

Echt jetzt, man kann sich auch mit Gewalt was konstruieren. Noch zwei Threadseiten und beim Schüsseltreiben dürfen nur noch kalte Schnittchen vom zertifizierten Catering-Service serviert werden. Könnte sich ja an seinem heißen Essen die Lippen verbrennen und kein Warnhinweis auf dem Teller gewesen sein. :rolleyes:
 
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@Löffelmann , der Einfluss der Verbotsgrün(innen) und politisch korrekten Linken ist mittlerweile auch in der Jägerschaft angelangt.
Bald werden wir eh nicht mehr jagen weil Fleisch Teufelszeug ist und die Knallstöcke unser Gehör und Gehirn schädigen.

Mein Gott bin ich froh, noch ein paar schöne, normale Jahre erlebt zu haben!
 
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Wie eng steht ihr denn auf Treibjagd?:oops:

Schrot trägt so 25-30 m, als mindestens 20m Abstand, wenn es da knallt juckt das mein Gehör nicht.
 
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1. Geht es seit wann um dieses "konkrete Beispiel"?:unsure:
2. Wieso sollte der Schütze dafür verantwortlich sein wenn der Nebenmann sein Gehör nicht schützt?
Er nimmt ohne Gehörschutz an einer Jagd teil - und muss wissen dass da geschossen wird. Wenn der dann nix dabei hat und dennoch teilnimmt soll der schießende Nebenmann "schuld" sein? o_O
Klare Abgrenzung natürlich: Wenn ich sehe dass er seinen Gehörschutz zwar hat - aber grad noch nicht auf hat. Das sollte aber hoffentlich selbstverständlich sein, wie auf jedem Schießstand auch.

Echt jetzt, man kann sich auch mit Gewalt was konstruieren. Noch zwei Threadseiten und beim Schüsseltreiben dürfen nur noch kalte Schnittchen vom zertifizierten Catering-Service serviert werden. Könnte sich ja an seinem heißen Essen die Lippen verbrennen und kein Warnhinweis auf dem Teller gewesen sein. :rolleyes:
Seit dem das Beispiel genannt wiurde und ich genau darauf antwortete.
Jeder ist immer für angerichtete Schädigungen verantwortlich solange diese nicht unvermeidbar waren.
Eine Binse.
Nochmal nachdenken. Aussage war: Egal was mit dem Nebenmann ist, wenn gerade der Hase kommt. Nein. Das ist nicht egal. Er darf genausownig eine Lärmschädigung erhalten, wie er auch nicht in Schussrichtung stehen darf. Sorgfaltspflichten.
 
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Nö.
Die Pflichten liegen nicht automatisch nur bei einer "Partei".
Ich geh Dir auf das Juristenspielchen nicht ein.
Wer da hingeht wo der Lärm naturgemäß mit dazu gehört hat selber die Pflicht sein Gehör zu schützen.
Der Vergleich mit der Schussrichtung ist bestenfalls eine Frechheit, aber kein Argument.(n)

Wenn Du mal wegen Alkohol am Steuer den Führerschein abgibst verklagst Du nach Deiner Logik die Brauerei.:ROFLMAO: Die war ja kausal dafür verantwortlich und nicht Du, der sich in die Situation aus freiem Willen begeben hat.
 
G

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1. Geht es seit wann um dieses "konkrete Beispiel"?:unsure:
2. Wieso sollte der Schütze dafür verantwortlich sein wenn der Nebenmann sein Gehör nicht schützt?
Er nimmt ohne Gehörschutz an einer Jagd teil - und muss wissen dass da geschossen wird. Wenn der dann nix dabei hat und dennoch teilnimmt soll der schießende Nebenmann "schuld" sein? o_O
Klare Abgrenzung natürlich: Wenn ich sehe dass er seinen Gehörschutz zwar hat - aber grad noch nicht auf hat. Das sollte aber hoffentlich selbstverständlich sein, wie auf jedem Schießstand auch.

Echt jetzt, man kann sich auch mit Gewalt was konstruieren. Noch zwei Threadseiten und beim Schüsseltreiben dürfen nur noch kalte Schnittchen vom zertifizierten Catering-Service serviert werden. Könnte sich ja an seinem heißen Essen die Lippen verbrennen und kein Warnhinweis auf dem Teller gewesen sein. :rolleyes:
Das kommt hald dabei raus wenn schlechte Hobby Juristen versuchen Gesetze zu erklären bzw. sich wichtig zu machen.
 
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Nö.
Die Pflichten liegen nicht automatisch nur bei einer "Partei".
Ich geh Dir auf das Juristenspielchen nicht ein.
Wer da hingeht wo der Lärm naturgemäß mit dazu gehört hat selber die Pflicht sein Gehör zu schützen.
Der Vergleich mit der Schussrichtung ist bestenfalls eine Frechheit, aber kein Argument.(n)

Wenn Du mal wegen Alkohol am Steuer den Führerschein abgibst verklagst Du nach Deiner Logik die Brauerei.:ROFLMAO: Die war ja kausal dafür verantwortlich und nicht Du, der sich in die Situation aus freiem Willen begeben hat.
Seine Versuche sich hier als ober Jurist zu profilieren verkommen langsam nur noch ind lächerliche...
 

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