Schalldämpfer ohne Voreintrag erwerben

Registriert
31 Mrz 2011
Beiträge
4.627
Hallo,

manche von Euch kennen vielleicht die Praxis, mit der Kurzwaffen ohne Voreintrag erworben und eingetragen werden. Man geht zum Händler und schließt einen Kaufvertrag über eine bestimmte Kurzwaffe. Der Händler bestätigt für die Waffenbehörde, die Waffe mit genauer Seriennummer an xy verkauft zu haben, die Waffe aber noch bei ihm bis zur Eintragung in die WBK verbleibe. Damit schlägt man dann beim SB auf. Das Ding wird dann direkt eingetragen und man spart sich die Kosten für den Voreintrag.

Unserer Waffenbehörde hat für dieses Vorgehen nunmehr auch grünes Licht bei Schalldämpfern gegeben.
 
Registriert
29 Dez 2006
Beiträge
7.522
Hallo,

manche von Euch kennen vielleicht die Praxis, mit der Kurzwaffen ohne Voreintrag erworben und eingetragen werden. Man geht zum Händler und schließt einen Kaufvertrag über eine bestimmte Kurzwaffe. Der Händler bestätigt für die Waffenbehörde, die Waffe mit genauer Seriennummer an xy verkauft zu haben, die Waffe aber noch bei ihm bis zur Eintragung in die WBK verbleibe. Damit schlägt man dann beim SB auf. Das Ding wird dann direkt eingetragen und man spart sich die Kosten für den Voreintrag.

Unserer Waffenbehörde hat für dieses Vorgehen nunmehr auch grünes Licht bei Schalldämpfern gegeben.

Ja diese Vorgehensweise ist gut, wenn der Händler über einen gewissen Lagerbestand verfügen kann!

Meist ist es jedoch so, dass Händler und Großhändler teilweise erst beim Hersteller ordern müssen und dabei u.U. zwei, drei Monate vergehen! - Und dann gehts nicht OHNE Voreintrag. ;-)
 
G

Gelöschtes Mitglied 16162

Guest
War bei mir so wie beschrieben.

Kontakt mit Hr. Lincoln (Roedale), Daten mit Seriennummer übermittelt, Eintrag ohne Voreintrag in die WBK, 15€ gespart, Eintrag eingescannt und übermittelt, Ware geliefert, fertig.
 
Registriert
31 Mrz 2011
Beiträge
4.627
Ja diese Vorgehensweise ist gut, wenn der Händler über einen gewissen Lagerbestand verfügen kann!

Meist ist es jedoch so, dass Händler und Großhändler teilweise erst beim Hersteller ordern müssen und dabei u.U. zwei, drei Monate vergehen! - Und dann gehts nicht OHNE Voreintrag. ;-)

Doch, selbst dann würde es gehen. Den Kaufvertrag darf man auch ohne Voreintrag schließen. Nur Aushändigen darf der Verkäufer nicht an Dich. Also über Händler SD bestellen, nach Eintreffen des SDs beim Händler Vorgehensweise wie oben. Jedoch ist man selber und der Händler in diesen Fällen natürlich mit einem Voreintrag auf der sicheren Seite. Es gibt Händler, die auch sowas mitmachen.
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Auch wenn ich das prinzipiell auch so sehe, kann das u.U schief gehen. Ein SD ist keine Waffe.
§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese ...
Das es mit der Gleichstellung nicht so einfach ist, merkt man an der Praxis zum SD Erwerb. Auch hier ist er der Jagdlangwaffe gleichgestellt, für die er bestimmt ist. Dennoch gelten andere Verfahren (Voreintrag).

Es bleibt also ein Restrisiko.
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Bei der Kurzwaffe wäre auch nur eine WBK ausreichend ein Eintrag ist nicht notwendig ;)
Aber ich verstehe es so, dass der SD gemeint war.
 
Registriert
18 Feb 2013
Beiträge
5.021
Hallo,

manche von Euch kennen vielleicht die Praxis, mit der Kurzwaffen ohne Voreintrag erworben und eingetragen werden. Man geht zum Händler und schließt einen Kaufvertrag über eine bestimmte Kurzwaffe. Der Händler bestätigt für die Waffenbehörde, die Waffe mit genauer Seriennummer an xy verkauft zu haben, die Waffe aber noch bei ihm bis zur Eintragung in die WBK verbleibe. Damit schlägt man dann beim SB auf. Das Ding wird dann direkt eingetragen und man spart sich die Kosten für den Voreintrag.

Unserer Waffenbehörde hat für dieses Vorgehen nunmehr auch grünes Licht bei Schalldämpfern gegeben.

Klingt interessant, welches Bundesland?
 
Registriert
31 Mrz 2011
Beiträge
4.627
RLP. Aber ich kann nur für meinen Kreis sprechen. Ob das generelle Praxis ist/wird, wird man sehen.
 
Registriert
4 Jul 2013
Beiträge
585
Bei einer Kurzwaffe ohne jeglichen Eintrag in der WBK? Hab ich da in der Ausbildung gepennt? Oder meintest Du den SD?

Ich meine die Kurzwaffe. Laut Gesetz darf ein WBK-Inhaber sich eine Kurzwaffe ausleien. Er selbst muss dazu weder eine besitzen, noch einen Voreintrag dafür haben.

Anders sieht es mit erwerben aus ;)
 
Registriert
17 Jan 2007
Beiträge
30
Im Landkreis NEW hat es auch ohne Voreintrag mit beschriebener Vorgehensweise bei der Fa. Roedale geklappt.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
146
Zurzeit aktive Gäste
772
Besucher gesamt
918
Oben