- Registriert
- 31 Mrz 2011
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Hallo,
manche von Euch kennen vielleicht die Praxis, mit der Kurzwaffen ohne Voreintrag erworben und eingetragen werden. Man geht zum Händler und schließt einen Kaufvertrag über eine bestimmte Kurzwaffe. Der Händler bestätigt für die Waffenbehörde, die Waffe mit genauer Seriennummer an xy verkauft zu haben, die Waffe aber noch bei ihm bis zur Eintragung in die WBK verbleibe. Damit schlägt man dann beim SB auf. Das Ding wird dann direkt eingetragen und man spart sich die Kosten für den Voreintrag.
Unserer Waffenbehörde hat für dieses Vorgehen nunmehr auch grünes Licht bei Schalldämpfern gegeben.
manche von Euch kennen vielleicht die Praxis, mit der Kurzwaffen ohne Voreintrag erworben und eingetragen werden. Man geht zum Händler und schließt einen Kaufvertrag über eine bestimmte Kurzwaffe. Der Händler bestätigt für die Waffenbehörde, die Waffe mit genauer Seriennummer an xy verkauft zu haben, die Waffe aber noch bei ihm bis zur Eintragung in die WBK verbleibe. Damit schlägt man dann beim SB auf. Das Ding wird dann direkt eingetragen und man spart sich die Kosten für den Voreintrag.
Unserer Waffenbehörde hat für dieses Vorgehen nunmehr auch grünes Licht bei Schalldämpfern gegeben.