Schalldämpfer Sachsen Anhalt

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21 Mai 2018
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Moin Moin,

Laut kürzlich geändertem Jagdrecht in Sachsen Anhalt ist die Freigabe für Schalldämpfer mit Voreintrag vorhanden. Allerdings steht auf der Seite des LJV, dass diese Voreinträge wohl nicht getätigt werden ehe nicht eine Bundesweite Endscheidung getroffen wurde. Ich habe meiner zuständigen Sachbearbeiterin auch schon geschrieben nur antwortet diese nicht. Hat von euch in Sachsen Anhalt jagenden schon jemand einen Schalldämpfer eingetragen bekommen?
Waidmannsheil
M@tze
 
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Derzeit auf Voreintrag, mit neuem WaffG voraussichtlich auch ohne. Auskunft vergangener Woche aus dem LK BK.
Ich warte also darauf.
 
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Das Ministerium hat wohl an die Sachbearbeiter ausgegeben, dass generell auf das Bundesrecht gewartet wird. Voreintrag also - zumindest bei meiner Behörde - nicht möglich. Ich warte auch schon sehnsüchtig...
 
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7 Dez 2014
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Die Sache ist doch eigentlich durch. Der Bundesanzeiger muss es nur noch veröffentlichen, damit es gilt - was dauert da denn so ewig? 🙄
 
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Man wartet angeblich auf die Durchführungsbestimmungen durch den Dienstherrn. Wird wohl April werden.
 
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Das wird dann im Bundesjagdgesetz verankert, muss aber noch in die jeweiligen Landesjagdgesetze übernommen werden. Wohne selbst in LSA jage aber in BRB und verfüge deshalb bereits über Schalldämpfer. Die örtliche Sachbearbeiter wird nichts machen so lange das Landssjagdgesetz nicht angepasst wurde.
 
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Das wird dann im Bundesjagdgesetz verankert, muss aber noch in die jeweiligen Landesjagdgesetze übernommen werden. Wohne selbst in LSA jage aber in BRB und verfüge deshalb bereits über Schalldämpfer. Die örtliche Sachbearbeiter wird nichts machen so lange das Landssjagdgesetz nicht angepasst wurde.

Da wird nichts in Landesgesetz übernommen. Waffenrecht ist Bundessache und wird im Waffengesetz geregelt. Da der Erwerb von Schalldämpfern für Jäger zukünftig einheitlich im Waffengesetz geregelt ist, muss da auch nichts übernommen werden.
Ob die jeweilige Landesregierung die Notwendigkeit sieht, im Landesjagdgesetz die Nutzung von Schalldämpfern zuzulassen, steht auf einem ganz anderen Blatt und hat mit der Gesetzgebung des Bundes in Sachen Waffenrecht nichts zu tun.
Das Bundesjagdgesetz verbietet die Nutzung von Schalldämpfern nicht. Sofern ein Landesjagdgesetz kein Verbot enthält, steht einer Nutzung nichts im Wege.
Wenn ein Landesjagdgesetz ein Verbot enthält, ändert das neue Waffengesetz daran auch nichts und eine Verpflichtung der Länder dies im Landesjagdgesetz zu ändern lässt sich daraus auch nicht ableiten.
 
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Alles richtig.(y)
Nur eine Änderung gibt es: Der Jäger darf unabhängig davon einen SD ohne Voreintrag erwerben..
 
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Stimmt. Daher macht es jetzt gerade wenig Sinn, sich mit den Sachbearbeitern um einen Voreintrag zu streiten. Ein paar Wochen abwarten und es geht auch ohne.
 
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Und man spart sogar noch geld dabei. Bei jedem einzelnen SD ;)
Auch wenns kribbelt, kurz noch Ruhe bewahren. Es kommt schon.
 
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Das wird dann im Bundesjagdgesetz verankert, muss aber noch in die jeweiligen Landesjagdgesetze übernommen werden. Wohne selbst in LSA jage aber in BRB und verfüge deshalb bereits über Schalldämpfer. Die örtliche Sachbearbeiter wird nichts machen so lange das Landssjagdgesetz nicht angepasst wurde.

Kurze Zwischenfrage: Wie hast Du das gemacht? Wohnsitz nach BRG verlegt? Frage deshalb, weil ich viele Berliner Jagdkollegen habe, die genau das gleiche Problem haben
 
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10 Aug 2017
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Nein. Wohne in LSA habe aber eine feste Jagd in Brandenburg. Daraufhin anstandslos die Henehmigung erhalten. Manchmal hilft es sich mit dem Sachbearbeiter zu unterhalten und die Sachlage zu erklären
Zumal der Besitz von SD ja nicht strafbar ist.
 
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Hallo

Wie ist die aktuelle lage in Sachsen-Anhalt.
Schalldämpfer erwerb mit oder ohne voreintrag?
 

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