Nein, ist nicht notwendig. Als Käufer hast du eigentlich (derzeit) keine Pflichten - außer natürlich gültige Jagdkarte besitzen.
Bei einem Verkauf musst du jedoch kontrollieren, ob der Käufer eine gültige Jagdkarte hat. Ich würde einen schriftlichen Kaufvertrag machen. Ich habe da ein Standard Kat. B Kaufformular genommen und beide Jagdkartennummern eingetragen. Das habe ich dem Käufer auch einmal mitgegeben. UND ich habe mir die Jagdkarte des Käufers mit Einzahlungsbeleg kopiert.