Schalldämpfer

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2 Feb 2003
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Ich glaube in keinster Wiese das es sich in Deutschland legaliesieren lässt einen Schalldämpfer generell auf der Jagd zu verwenden!
Auch das EU recht wird da schon eine Grenze ziehen....
Ich habe den Artikel nicht gelesen aber was heißt denn genau der Lärmpegel sol reduziert werden??
Sind das dauerwerte oder maxima?

Gerade bei der Jagd ergibts sich doch häufig die Möglichkeit einen Gehörschutz zu verwenden und dessen Wirkung ist billig jetzt schon legal keine große Veränderung...

Bei großen Bewegungsjagden im Staatsforst beispielsweise müssten doch dann alle Jäger einen Schalldämpfer haben....und das glaub ich ist nicht gewollt.

WH Heiko
 
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15 Dez 2000
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von APHS:
Hallo,

...
<HR></BLOCKQUOTE>

Steigbügelhalter für LM???

Da hat er´s schon mal versucht

Kurzer Zusammenriss:
LM hat massivst versucht aus dieser Richtlinie für den Arbeitschutz eine für ihn Gewinnbringende Massnahme zu lassieren.
Die EU Richtline ist eine Empfehlung und keine Anweisung.

Bernhard
 
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Ich habe den Artikel zufällig gelesen.

Einerseits ist der Bogen von der Waffe des Berufsjägers über das Mitglied der Berufsgenossenschaft zum Hobbyjäger schon weit gespannt. Andererseits sollte man sich mal überlegen, was ein rechtliches Schalldämpfergebot für folgen hätte.

Viele wertvolle Jagdwaffen lassen sich vermutlich gar nicht oder nur mit verunstalltenden Mitteln schalldämpfen. Schrotwaffen lassen sich vermutlich garnicht schalldämpfen. Von den Kosten solcher Maßnahmen ganz abgesehen.

Dürfen solche Jagdwaffen dann nicht mehr verwendet werden? Werden Jagdarten, die nur unter Verwendung nichtschallgedämpfter Waffen (Flinte) möglich sind dann verboten oder dürfen sie nur noch von Nicht-Berufsjägern, Nicht-Pächtern, Nicht-Jagdaufsehern durchgeführt werden. Wer hier hofft, durch EU-Regelung einen Schalldämpfer erhalten zu können, der soll bedenken welche Geister er hier heraufbeschwört.
 
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4 Mrz 2001
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Grundsätzlich finde ich den Gedanken gar nicht einmal schlecht. Durch einen Schußknall habe ich seit einigen Jahren Probleme mit meinem rechten Ohr. Mit dieser unangenehmen Erfahrung ist mir mein akustisches Wohlergehen wichtiger als die reine Waffenästhetik.

Wenn Schalldämpfer genehmigt würden, wäre das ein guter Schritt! Von mir aus würde allerdings ein Gebot der Freiwilligkeit reichen. Ich könnte mir gut vorstellen, meine Büchsen nach und nach dämpfen zu lassen. Weniger gefällt mir der Gedanke, wie wohl meine olle und geliebte Querflinte oder meine Kombinierten mit Schalldämpfer aussähen...
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Nee, bei diesen Flitschen dann lieber Oropax.

Gedämpfte Grüße,
Froderik
 
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Hallo,

ich habe in der Zeitschrift "Jäger" gelesen das per EU-Gesetz ab 2006 die Lärmbelästigung in beruflicher Hinsicht eingegrenzt werden muß. Sie liegt momentan bei 140 dB und soll auf 138 dB gesenkt werden, was schon eine erhebliche Minderung bringt. Nun steht in diesem Artikel drin das Förster und Berufsjäger ja auch mit ihrer Waffe der Arbeit nachgehen. Ein Schußknall wie wir wissen überschreitet diese Grenze ohne Probleme. Nun stellt sich die Frage ob der Schalldämpfer für Waffe der Berufsgruppen erlaubt wird. Welcher ja nach BJG verboten ist. Was ist mit den Jagdpächtern und Eigenjagdbesitzer welche ja auch in die Berufsgenossenschaften einzahlen. In einigen europäischen Ländern ist es schon gang und gebe zumindest bei Berufsjägern das dort Schalldämpfer genutzt werden.
Wie ist eure Meinung zu dem Thema?
Das BJG müßte dann ja auch geändert werden, denn EU-Recht geht über Länderrecht.
Welche Gefahren bringt dieses mit sich?
Ich glaube das es das Verhältnis Jäger - Förster nicht gerade verbessern wird.
 
A

anonym

Guest
Funktioniert in Schweden und Finnland unbürokratischer als bei uns, obwohl die Finnen mit ihren schallgedämpften Mosin-Nagants schon etwas furchterregend aussehen...
 
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21 Jan 2002
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Für den Preis den die Teile kosten, kann man sich problemlos den teuersten und besten elektronischen Gehörschutz (Peltor Com-Tac)leisten und noch einige Schachteln Munition obendrauf. Obendrein gibts noch schöne warme Ohren.
icon_biggrin.gif
 
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Moin,

im Prinzip hätte ich nix gegen einen Schalldämpfer. Es ist ja nicht so daß die Waffe danach nur noch "pfft" macht, wie in Hollywood, aber allein für die Schießstände (Anwohnerproblematik) wäre es sicher interessant.

Auch Flinten lassen sich dämpfen, wie hier zu sehen ist. OK, sieht noch ein bißchen monströs aus, aber es geht. Die Technik entwickelt sich ja bestimmt weiter.

Falko
 
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@stalker:

Meine Güte, was ist die Flinte auf dem Bild in dem Link hässlich...
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Dann doch lieber für das Flintenschiessen Gehörschutz!

Froderik
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von cast:
Für den Preis den die Teile kosten, kann man sich problemlos den teuersten und besten elektronischen Gehörschutz (Peltor Com-Tac)leisten und noch einige Schachteln Munition obendrauf. Obendrein gibts noch schöne warme Ohren.
icon_biggrin.gif
<HR></BLOCKQUOTE>

Meine Rede !
Und die Knarren bleiben hübsch handlich.
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Stalker:


Auch Flinten lassen sich dämpfen, wie zu sehen ist. OK, sieht noch ein bißchen monströs aus, aber es geht.
<HR></BLOCKQUOTE>

Die erwähnte und abgebildete Flinte ist gerade nur messbar leiser. In der Realität kaum von einer ungedämpften zu unterscheiden.
 
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Wie man aus Richtung des Arbeitsschutzes hört, geht der Weg in der Verwaltungsjagd für Berufsjäger, sprich Förster wohl in die Richtung einen Grhörschutz zur Pflicht zu machen, bzw. diesen durch das Land beschaffen zu lassen.
 
A

anonym

Guest
beim lesen des eingangsbeitrages fällt mir auch nur:
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat
nachtigall ick hör dir trapsen
ein.

richtig ist, daß die auslösewerte geringfüg heruntergesetzt wurden.
beim überschreiten der oberen auslösewerte muß der arbeitgeber etwas tun um den arbeitnehmer zu schützen.
der wortlaut ist hier:

eg-richtlinie

nachzulesen.

das sich leute finden, die diese richtlinie gern so ausgelegt hätten, daß schießeisen grundsätzlich mit sd auszurüsten sind, liegt auf der hand.
 

JV

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Die VwV wird wohl allerdings Formulierungen enthalten, die eine Ablehnung durch die zuständigen Behörden sehr wahrscheinlich macht. Damit bleibt dann nur noch der Klageweg. Auf dem normalen Verwaltungsweg interessiert der Gesetzestext ja leider meist niemanden.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Zwilling:


...(Eine) EU Richtline ist eine Empfehlung und keine Anweisung.

Bernhard
<HR></BLOCKQUOTE>


Das ist schlicht falsch.

Eine EU-RL bindet natürlich den nationalen Gesetzgeber, den Inhalt der RL schnellstmöglich ins nationale Recht zu übernehmen. Andernfalls drohen Schadenersatzklagen gegen die jeweilige Regierung wie s.Zt. bei den Konkursen der Reiseveranstalter, bei denen tausende Touristen im Ausland festsaßen.

Im übrigen sind SD nach dem gegenwärtigen WaffG nicht mehr verboten. Eine noch zu erlassende VwV kann daran nichts ändern, da sie sich lediglich nach dem ermächtigenden Gesetz zu richten hat.
 

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