Schalldämpfer

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aus aktuellem Anlass die Frage: ist der Besitz eines nicht genehmigten Schalldämpfers für ein KK eine Straftat oder nicht?

Hintergrund: mein Kumpel hat eine Hausdurchsuchung abbekommen. Auf dem Durchsuchungsbeschluß war "Verdacht auf Besitz eines Schalldämpfers" als Durchsuchungsgrund angegeben, die Durchsuchung erfolgte, weil ein Jagdkollege der Kripo gegenüber behauptet hat, mein Kumpel habe ihm erzählt, er besäße ein KK mit SD.

Grüße,

Joachim
 

M66

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Servus,

na....da hat dein Kumpel aber voll reingegriffen
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. Gam. Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.3 (puh ist das lange) sind Schalldämper in der Erlaubnispflicht den Schusswaffen gleichgestellt für die sie bestimmt sind. Damit benötigt er eine extra Erlaubnis!
Der Besitz ist damit gem. § " Abs. 2 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 erlaubnispflichtig!!!
War übrigens auch schon nach dem WaffG alter Fassung so.

Fazit: Straftat (Vergehen) § 52 Abs. 3 Nr. 2 WaffG. Der Vollständigkeit halber: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.
Hat er noch andere Waffen und geht zur Jagd, ist auch der Widerruf der WBK und der Entzug des Jagdscheines möglich
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Wie gesagt, voll reingefasst.

Gruß Michl
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von jthuex:
... die Durchsuchung erfolgte, weil ein Jagdkollege der Kripo gegenüber behauptet hat, mein Kumpel habe ihm erzählt, er besäße ein KK mit SD.

Grüße,

Joachim
<HR></BLOCKQUOTE>

Schöner Mist! Da wird es mir Angst und Bange, wenn ich daran denke was bei manchen (Jäger-)Treffen so erzählt wird.

Joachim, Dein armer Kumpel ist in meinen Augen kein "Verbrecher", aber ich habe mal gehört, daß sehr viele Straftaten nur deshalb aufgeklärt werde, weil die Täter ihre eigene Klappe nicht halten können ... und von irgendjemandem muß der freundliche Jagdkollege ja die Info gehabt haben.

Ein alter Jäger hat mal den Rat ausgegeben, man solle illegale Gegenstände nie zu Hause oder an Orten aufbewahren, die mit dem Eigentümer direkt in Verbindung zu bringen sind.
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Hoffmamal daß es für Deinen Kumpel nicht so schlimm wird ...

Sowas-aber-auch: Nicolai
 

M66

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Ja, ja, früher oder später......

da der Kumpel ja Waffen besitzt unterstellen die Behörden einfach das er (muss er ja auch) sachkundig ist. Zur Sachkunde gehört nun mal auch das Waffenrecht. Hätte er wissen müssen
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. Im übrigen: echt netter Jagdkollege
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. Hat man Streitigkeiten kann man das auf eine andere Art lösen.

Übrigens: selbst beim BKA ist man teilweise der Meinung dass ein Großteil des "illegalen Waffenbesitzes" bei legalen Waffenbesitzern existiert
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. Man weis aber auch das dieser Waffenbesitz kein Problem darstellt.

Michl
 
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Versteh das alles nicht.

Jeder Schalldämpfer für ein normales Luftgewehr (cal.22) dürfte seinen Dienst auch sehr gut an einem KK tun und diese Schalldämpfer sind frei ab 18 Jahren!
 
A

anonym

Guest
unsere britischen und holländischen Kollgen dürfen auch Restlicht-Zielfernrohre kaufen.
Mach das bei uns - und du bist auf mindestens 5 Jahre den Jagdschein los.
Oder Hasch in Holland -...
oder fahr mal mit einer Schreckschuß-Pistole nach Holland - wenn du richtig Spaß haben willst.
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P.
 
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Mal ne Frage vorab:
War der Motorsägenschalldämpferprototyp jemals mit Pulver einer Büchse zusammengekommen oder ist es gar ein Eigenbau oder ein durch Jagdkollegen aus den Nachbarstaaten mitgebrachter Motorsägenendschalldämpfer,wobei sich die Jagdkollegen einen Scherz erlaubten und einen gebrauchten aus dem Ausland mitbrachten, dieses die Schmauchspuren begründet?

Jede Schlosserei dreht in Windeseile ein Gewinde M14x1,5 und schweißt das mal schnell auf sonen Auspuff.

Also: Mal erstmal nichts angeben und Alternativeinsatzgebiete suchen. Manch ein gut durchdachter (edit) Verwendungszweck kann besser sein, als so manche Vorhaltungen, welche es zu beweisen gilt. (edit Ende).

Was kann dein Kumpel dazu, das er böse ver@rscht wurde? Und die Namen sind saudummerweise beim Schüsseltreiben (edit) falsch verstanden (edit ende) worden ;-)

Gruß Thorsten

[ 03. Januar 2006: Beitrag editiert von: Thorsten Schmidt ]
 
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Selbstsprechend wurde dieser nicht gefunden, da es solchen nicht gibt, vielmehr einen anderen Gegenstand, der u.A. auch zu anderen Einsätzen Verwendung finden KÖNNTE.
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[ 02. Januar 2006: Beitrag editiert von: Thorsten Schmidt ]
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Thorsten Schmidt:

Jede Schlosserei dreht in Windeseile ein Gewinde M14x1,5


Gruß Thorsten
<HR></BLOCKQUOTE>

Macht man heute auf CNC-Automaten...

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Miro1977:


Macht man heute auf CNC-Automaten...

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<HR></BLOCKQUOTE>

Sorry, bin noch ein alter Konventioneller
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Z100 M30
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[ 03. Januar 2006: Beitrag editiert von: Miro1977 ]

[ 03. Januar 2006: Beitrag editiert von: Miro1977 ]
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Miro1977:
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[ 03. Januar 2006: Beitrag editiert von: Miro1977 ]

[ 03. Januar 2006: Beitrag editiert von: Miro1977 ]
<HR></BLOCKQUOTE>

...klingt nach den Eingaben womit CNC Fräsen gefüttert werden..jedenfalls kommt mir das letzte und das 2. in dem zusammenhang bekannt vor
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Sachen die in öltücher gewickelt wurden und dann vergraben...halten sich recht lange

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Morje,

wenn die Hausdurchsuchung schon gemacht wurde, lässt sich jetzt wohl nix mehr ändern, an einem gefundenen Teil - egal welcher Art.
Daher auch meine Neugier, ob denn überhaupt irgendwas gefunden wurde.
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Denn oben steht ja nur, daß eine solche stattfand, weil ein Jagdkollege der Kripo gegenüber behauptet hat, der Kumpel habe ihm erzählt, er besäße ein KK mit SD.
Ob die Behauptung nun gestimmt hat oder nicht, steht ja immer noch auf einem anderen Blatt. Behaupten kann man viel ...
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Und jthuex wollte nun wissen, ob sowas eine Straftat wäre.
Mehr kann ich jedenfalls nicht herauslesen.
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Und wenn dann wirklich so ein Teil - ggf noch im Waffenschrank - gefunden wurde, kommt man mit dumm stellen auch nicht wirklich weiter.
Lediglich die Geschichte, mit dem freien SD für Luftgewehre, könnte da etwas bringen, sofern ein solches vorhanden ist.
Ggf das "verliehene", vom Bekannten "zurück"holen.
Dumm wäre es allerdings, wenn da irgend ein solches Teil, im Schrank auf dem KK drauf war.
 

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