Schalldämpfer

Registriert
7 Jul 2004
Beiträge
1.350
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Mister Magnum:
Ein Feststellungsbescheid über die Rechtslage könnte durchaus ein Verwaltungsakt nach § 35 Satz 1 BVwVfG sein. Verwaltungsakte müssen nicht regelnd sein, sondern können auch feststellend wirken.
....
<HR></BLOCKQUOTE>

Zum VA gehören aber noch einige Tbm mehr dazu.........
icon_wink.gif


Im übrigen hast Du natürlich recht mit den entsprechenden weiteren Ausführungen dahingehend.
 
A

anonym

Guest
OK, dann etwas genauer ;-)

1. Maßnahme: Bescheid, also +

2. Hoheitlich: Waffengesetz adressiert den Staat, ist damit dessen Sonderrecht und mithin öffentliches Recht (vgl. modifizierte Subjektstheorie). Der Bescheid hat Waffenrecht zum Gegenstand und betrifft das Verhältnis Bürger/Staat. Also ist das ganze eine hoheitliche Maßnahme. +

3. Behörde: Eine Behörde ist jede Stelle der öffentlichen Verwaltung (§ 1 IV BVwVfG) und damit auch die UJB. +

4. Einzelfall: Individuell-konkrete Feststellung, also +

5. Gebiet des öffentlichen Rechts +

6. Regelung: Hierzu gehört auch die verbindliche Feststellung, also +

7. Unmittelbare Rechtswirkung nach außen: Du bist als Bürger an dem Verfahren beteiligt. Ist die Feststellung verbindlich gemeint, dann +

Damit sind alle Merkmale des § 35 Satz 1 BVwVfG vorhanden. § 75 VwGO gilt demgemäß.
 
Registriert
16 Dez 2002
Beiträge
884
Hallo Schalldämpferwissbegierige!
Als Friedhofsbejagungsberechtigter habe ich die WB-Erlaubnis bekommen, dies mit einem Schalldämpfer zu erledigen. Marktrecherche ergab unmöglich hohe Preise. Abendliche Diskussion mit BüMaMeister führte zum Besuch des örtlichen Baumarktes, Material für 2,75Eu gekauft, 2 Std. Arbeit, (Etwas metallbearbeitendes Werkzeug vorausgesetzt), Kontrollschießen und fertig.
Ach ja, vorher bei Waffenbehörde "Erlaubnis für die nichtgewerbliche Herstellung von Waffen" einholen (15 Eu)
icon_rolleyes.gif

Wenn jemand Interesse am Bauplan hat....
WH
Schwarzbär
 
Registriert
7 Jul 2004
Beiträge
1.350
Zwar etwas vereinfacht dargestellt.....
icon_smile.gif
, aber für den Anfang reicht's erstmal. Wir werden weitersehen, wenn ich das Ding erstmal habe. So oder so. Möchte mir nämlich unbedingt noch so ein klitzekleines schallgedämpftes .22 er kaufen. Plinking würde dann mein zweitliebstes Hobby werden....
icon_biggrin.gif
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von 9x19 das Original:
Möchte mir nämlich unbedingt noch so ein klitzekleines schallgedämpftes .22 er kaufen. Plinking würde dann mein zweitliebstes Hobby werden....
icon_biggrin.gif
<HR></BLOCKQUOTE>

Kauf Dir hier http://www.nic-inc.com/product3/b192.htm das Kochbuch und die Zutaten beim Klempner.
Lustiges pleinken wünsch ich Dir ...
 
Registriert
26 Aug 2004
Beiträge
410
Servus! Neiderregend, das mit der Geschwindigkeit, mit der man nichtgewerbliche Herstellizenz kriegt - ich musste für 2500 eine Prüfung ablegen und mich mit Handwerksammer und Landratsamt rumschlagen.
Dafür darf ich jetzt aber auch unbeschränkt Dämpfer bauen und Gewehre bearbeiten ...

Also, ich hab ein bisschen Erfahrung mit Schalldämpfern, von .22 lfB bis 50 BMG, Kurzwaffe und Flinte.

Grundsätzlich sehe ich es positiv, ich hab im Rahmen von Studien einige hundert Abschüsse in Gatter und freier Wildbahen durchgeführt oder beobachtet, jede Kombination Dämpfer/Überschallmun oder Dämpfer/Unterschallmun, Kopschuss, Kammerschuss etc. Mein Fazit: Feine Sache. Aber bestimmt nicht für jeden, wegen individueller Eigenheiten, und ein zusätzliches Teil an der Waffer erfordert halt auch zusätzliche Aufmerksamkeit und Beachtung. Weniger Rückstoß, weniger Mündungsblitz, bessere Präzision. Wer nicht will- aus waidgerechtigkeit, Anstand, Geiz (gute Dämpfer sind teuer) - soll auch nicht, ich für mich machs im Rahmen des erlaubten. Jeder nach seiner Facon, und nicht über mässig missionieren.

22lfb Dämpfer: Wenn man weiß, wie, ist die .22 mit einfachen Mitteln gut zu dämpfen. Mein Tip: Bloßkeine amerikanischen Bauanleitungenkaufen, ich hab die meisten nachgebaut, das taugt nicht allzuviel.
In der Schweiz hat man Adapter verkauft, um eine leere 0,5 Getränkedose vorne dran zu schrauben - sogar das dämpft gut.
Andererseits sind gute kommerzielle Dämpfer halt nicht billig, dafür aber über "Bastlerniveau" hinaus leise oder klein(soll keine Abwertung der legalen Selberbauer sein). Der kleinste hochdämpfende SD für KK ist 28 mm dick und 55 mm lang. Die Preise für gute KK Dämpfer gehen von rund 25 € bis 300 €, Gewehrumbauten zur Interaglversion bis rund 600 € - wobei man mit rund 150 € schon in der Leistungsoberklasse ist.
Ach ja - Die Story, dass ein Dämpfer nur das Verschlussgeräusch und den Kugelschlag übrigläßt,ist einfach nicht wahr : die Fluggeräusche eines Geschosses hat man immer, und auch der Gasaustritt aus der Dämpfermündung verursacht immer ein Geräusch. Dem Schütezn erscheint der Dämpferabschuss so leise, weil der Schall von ihm wegemittiert, und den Verschluss hört er lauter als ein Beobachter, weil die Geräusche als Körperschall über den Schaft und den Schädelknochen ans Innenohr gelangen.
Aus diesen Grünen kriegt man KK noch nicht einmal auf Luftgewehrniveau herunter, eben wiel ein dickerer Brocken als ein Diabolo fliegt und das auch noch schneller. Leiser als ein EWB pflichtiges 5,5 mm Luftgewehr mit 270 m/s geht schon, weil das Ding halt auch schon richtig Krach macht.

Zur Baugröße: wirklich gute moderne effektive Dämpfer kann man IN den Lauf einbauen - dicker Matchlauf genügt, und zwar bis weit über .308 hinaus.

Mit mittelgroßen Dämpfen wie von Ase-Utra oder den Slimline Modellen von B&T für das Steyr SSG kommt man mit .308 Unterschallmunition auf Geräuschpegel wie ein leer abgeschossenes Diana 48 in 5,5 mm, mit Überschallmunition ist eine "Volldampf" 308 oder 30-06 zwischen 22 Magnum und Hornet, der Rückstoß aso auf 5,6x50 Niveau.
Würd mich freuen, wenn es hier zu einer echten Fachsimpelei kommt und nicht zu einem Glaubenskrieg wie in der alten Diskussionsrunde .....
 
Registriert
23 Mrz 2004
Beiträge
1.493
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Mister Magnum:
Schalldämpfer im Eigenbau dürfte beschusspflichtig sein.<HR></BLOCKQUOTE>

Wie kommst Du denn auf diese Idee?
 
Registriert
26 Aug 2004
Beiträge
410
So weit hergeholt ist die Idee nicht - Schalldämpfer sind Schusswaffen gleichgestellt, und für die gilt Beschußpflicht. Im Regelfall baut man eh and er Waffe mit herum, und das Laufgewinde und den Dämpfer läßt manhalt gleichzeitig beschiessen. Ansonsten - einen Dämpfer kann man allein nicht beschiessen, außerdem gibt es Dämpfer für verschiedene Kaliber eines Geschoßßdurchmessers, und es wär Quatsch, einen subkompakten .308 Dämpfer für Subsonic auf den Gasdruck einer .300 Weatherby zu prüfen, oder?
 
Registriert
23 Mrz 2004
Beiträge
1.493
Was wann zu beschießen ist kann man dem Beschußgesetz entnehmen. Das Wort "Schalldämpfer" kommt darin nicht vor.
icon_eek.gif
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von 9x19 das Original:
Da ich mit dem SB sehr gut auskomme, er ein Kollege ist, ich die Nöte in den Verwaltungen kenne und er zusätzlich noch ein geschätzter Waidgenosse ist, lasse ich ihm eben noch etwas Zeit.
icon_wink.gif
<HR></BLOCKQUOTE>

Du alter Streichler und nachsichtiger Gutmensch...

C.
 
A

anonym

Guest
Das Wort "Schalldämpfer" muss auch nicht vorkommen. Es reicht, wenn der Schalldämpfer der Definition eines höchstbeanspruchten Teils entspricht. Darunter versteht das Beschussgesetz diejenigen Teile, die dem Gasdruck ausgesetzt sind. Mir scheint, dass das bei einem Schalldämpfer der Fall ist.

Im Internet habe ich leider nichts dazu finden können. Ein Freund von mir hatte mal einen Hersteller deswegen angeschrieben, der bestätigt habe, dass eine Beschusspflicht bestünde.
 
Registriert
23 Mrz 2004
Beiträge
1.493
Da kann ich weiterhelfen.

§2 Absatz 2 Beschußgesetz

(2) Höchstbeanspruchte Teile im Sinne dieses Gesetzes sind die Teile, die dem Gasdruck ausgesetzt sind. Dies sind insbesondere

1. der Lauf; dabei sind
a) Austauschläufe Läufe für ein bestimmtes Waffenmodell oder -system, die ohne Nacharbeit ausgetauscht werden können,
b) Wechselläufe Läufe, die für eine bestimmte Waffe zum Austausch des vorhandenen Laufs vorgefertigt sind und die noch eingepasst werden müssen,
c) Einsteckläufe Läufe ohne eigenen Verschluss, die in die Läufe von Waffen größeren Kalibers eingesteckt werden können;

2. der Verschluss als das unmittelbar das Patronen- oder Kartuschenlager oder den Lauf abschließende Teil;

3. das Patronen- oder Kartuschenlager, wenn dieses nicht bereits Bestandteil des Laufs ist;

4. bei Schusswaffen und Geräten nach § 1 Abs. 3, bei denen zum Antrieb ein entzündbares flüssiges oder gasförmiges Gemisch verwendet wird, die Verbrennungskammer und die Einrichtung zur Erzeugung des Gemisches;

5. bei Schusswaffen mit anderem Antrieb und Geräten nach § 1 Abs. 3 die Antriebsvorrichtung, sofern sie fest mit der Schusswaffe oder dem Gerät verbunden ist;

6. bei Kurzwaffen das Griffstück oder sonstige Waffenteile, soweit sie für die Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt sind;

7. Trommeln für ein bestimmtes Revolvermodell, die ohne Nacharbeit gewechselt werden können (Wechseltrommeln).


Schalldämpfer sind hier nicht aufgeführt. Die vermeintliche Beschußpflicht für Schalldämpfer ergibt sich aus dem Umstand, daß zur Montage des Schalldämpfers die Waffe (der Lauf) verändert werden muß. Der geänderte Lauf ist natürlich beschußpflichtig. Der Schalldämpfer ist ein Teil dieser Veränderung.

Beschossen wird also der jetzt mit Schalldämpfer versehene Lauf, nicht der Schalldämpfer, deshalb wird auch auf dem Schalldämpfer kein Beschußzeichen angebracht.
 
Registriert
7 Jul 2004
Beiträge
1.350
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von carcano:


Du alter Streichler und nachsichtiger Gutmensch...

C.
<HR></BLOCKQUOTE>

Manchmal auch das......
icon_smile.gif
icon_wink.gif
 
A

anonym

Guest
Wildschuetz, in § 2 II BeschG steht "dies sind insbesondere..."!

"Insbesondere" bedeutet, dass die genannten Teile nur Beispiele sind und keine abschließende Aufzählung.

Nach der Vorschrift steht und fällt die Entscheidung mit der Frage, ob der Schalldämpfer dem Gasdruck ausgesetzt ist. Ist er das, so ist er beschusspflichtig.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
46
Zurzeit aktive Gäste
588
Besucher gesamt
634
Oben