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Schalldämpfer: Pflicht für Motorräder!
Motorradfahrer haben keinen Anspruch darauf, dass ihnen der Ab/Ausbau des Schalldämpfers an ihrem Motorrad gestattet wird. Das hat das Bundesverwaltungsgericht heute entschieden.
Der Kläger ist Besitzer eines Motorrades. Er wohnt im Grünen und übt das Motorradfahren auf Strassen aus. Er will mit ausgebautem Schalldämpfer auf Strassen fahren, um Schädigungen seines Gehörs durch das laute, über der Schmerzgrenze liegende Auspuffgeräusch beim Aufdrehen des Gashahnes hervorrufen. Seinen Antrag, ihm die Erlaubnis für den Ausbau des Schalldämpfers an seinem Motorrad zu erteilen, lehnte das Strassenverkehrsamt ab. Widerspruch und Klage sind erfolglos geblieben. Das Verwaltungsgericht hat angenommen, auch Motorradfahrer benötigten für den Ausbau eines Schalldämpfers für ihre Motorräder eine gesonderte Erlaubnis, deren Erteilung ein Bedürfnis voraussetze. Die Schädigung des Gehörs der Motorradfahrer könne ein solches Bedürfnis nicht begründen.
Motorradfahrer haben keinen Anspruch darauf, dass ihnen der Ab/Ausbau des Schalldämpfers an ihrem Motorrad gestattet wird. Das hat das Bundesverwaltungsgericht heute entschieden.
Der Kläger ist Besitzer eines Motorrades. Er wohnt im Grünen und übt das Motorradfahren auf Strassen aus. Er will mit ausgebautem Schalldämpfer auf Strassen fahren, um Schädigungen seines Gehörs durch das laute, über der Schmerzgrenze liegende Auspuffgeräusch beim Aufdrehen des Gashahnes hervorrufen. Seinen Antrag, ihm die Erlaubnis für den Ausbau des Schalldämpfers an seinem Motorrad zu erteilen, lehnte das Strassenverkehrsamt ab. Widerspruch und Klage sind erfolglos geblieben. Das Verwaltungsgericht hat angenommen, auch Motorradfahrer benötigten für den Ausbau eines Schalldämpfers für ihre Motorräder eine gesonderte Erlaubnis, deren Erteilung ein Bedürfnis voraussetze. Die Schädigung des Gehörs der Motorradfahrer könne ein solches Bedürfnis nicht begründen.