Schein: Jugendaufsicht (Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit)

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Moin,

ich würde mich gerne in der Jugend-Arbeit engagieren (wenn man mich irgendwann mal lässt). Von daher wollte ich einfach mal diese Ergänzung zur jagdlichen Standaufsicht mal machen. In meiner Kreisjägerschaft habe ich die Hoffnung ja schon aufgegeben aber wir ziehen ggf. nach NDS - neuer Kreis, neues Glück ;-)

Ich habe schon einen Anbieter gefunden, wo ich das machen kann, Kosten liegen bei € 79,-

Meine Fragen an euch:
- Lohnt sich das generell?
- Habt ihr Erfahrung mit Jugendarbeit beim jagdlichen schiessen?
- Habt ihr diesen Stempel im Aufsichts-Schein? Wenn ja, wo gemacht? Erfahrungen?

Danke euch!
 
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Hi,
ich berichte aus meiner Erfahrung in Oberbayern in einem Schützenverein mit sehr viel und guter Jugendarbeit bei 98% Luftgewehr.
Von Deinem genannten Lehrgang hab ich noch nichts gehört. Bei uns haben so gut wie alle "aktiven" Schützen den normalen Schießaufsichten Lehrgang.
Die Leute, die mit der Jugend zu tun haben (inkl. Vorstandschaft) mussten sich vor ein paar Jahren über die Gemeinde ein polizeiliches Führungszeugnis ausstellen lassen, speziell für diesen Zweck.

Wmh
Flo
 
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Ich habe vor 40 Jahren einen zweitägigen Kurs mitgemacht und war dann anschließend "Jugendleiter".

Das gibt es heute auch noch und wenn Du künftig mit Jugendlichen "arbeitest", kann ich Dir die Teilnahme nur empfehlen.

Hier weitere Infos zum Thema:



 
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Ach stimmt, das habe ich total verdrängt.
Die Jugendleiter und ein paar andere haben bei uns noch den Vorstufen-Übnungsleiter Lehrgang (VÜL) besucht. Der ist wohl Grundvoraussetzung für weitere Trainerlehrgänge
 
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Ach stimmt, das habe ich total verdrängt.
Die Jugendleiter und ein paar andere haben bei uns noch den Vorstufen-Übnungsleiter Lehrgang (VÜL) besucht. Der ist wohl Grundvoraussetzung für weitere Trainerlehrgänge
Und Voraussetzung für die Übungen mit Jugendlichen. Juleica ist da eben die geeignetste Form des Nachweises. Gibt aber auch noch andere, zum Teil regional unterschiedlich.
 
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Meines Wissens unterliegen die Jugendleitercards einem Ablaufdatum und müssen regelmäßig erneuert werden.
Die Befähigung zur Kinder- und Jugendarbeit bekommt man auch mit der Ausbildereignungsprüfung, wie sie in der Meisterprüfung im Handwerk integriert ist.
 
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Moin,

ich würde mich gerne in der Jugend-Arbeit engagieren (wenn man mich irgendwann mal lässt). Von daher wollte ich einfach mal diese Ergänzung zur jagdlichen Standaufsicht mal machen. In meiner Kreisjägerschaft habe ich die Hoffnung ja schon aufgegeben aber wir ziehen ggf. nach NDS - neuer Kreis, neues Glück ;-)

Ich habe schon einen Anbieter gefunden, wo ich das machen kann, Kosten liegen bei € 79,-

Meine Fragen an euch:
- Lohnt sich das generell?
- Habt ihr Erfahrung mit Jugendarbeit beim jagdlichen schiessen?
- Habt ihr diesen Stempel im Aufsichts-Schein? Wenn ja, wo gemacht? Erfahrungen?

Danke euch!

Mach ihn bitte in Niedersachsen direkt entweder beim Stadtjugendring, oder bei Kreisen bei der Jugendfürsorgestelle.

Kostet genau so viel, und gilt für alle Jugendarbeit die so anfallen kann - einige Anbieter dürfen bestimmte Bereiche nicht schulen (Mangels qualifiziertem Personal, meistens hapert es an einer Psychologin/Psychologen) - die Gemeinden und Kreise haben da andere Möglichkeiten.

Jugendarbeit "jagdliches Schießen" erfordert meines Wissens nach noch etwas zusätzlich, kann aber mittlerweile auch weggefallen sein.
 
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a) Meines Wissens unterliegen die Jugendleitercards einem Ablaufdatum und müssen regelmäßig erneuert werden.
b) Die Befähigung zur Kinder- und Jugendarbeit bekommt man auch mit der Ausbildereignungsprüfung, wie sie in der Meisterprüfung im Handwerk integriert ist.
a) Kommt auf den Schein und die damit verbundene Qualifikation an.

b) Gilt uneingeschränkt und ohne Ablauffrist (maximal Renteneintritt).
 
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Ich habe das damals über den KSB absolviert, das hatte auch den Vorteil, dass man Leute aus anderen Vereinen der Region kennenlernte und man sich vernetzen konnte, über "wir wohnen im gleichen Dorf" hinaus. Der damalige Schein hatte ein Ablaufdatum, ob für die Verlängerung der kontinuierliche Arbeit mit Kindern oder eine Wiederholung des Kurses nötig waren entzieht sich meiner Kenntnis.

Wenn der TS in NI aktiv werden will: schau mal, welche Vergünstigungen man in dem neuen Kreis über die JuLeiKa bekommen kann. In meiner Heimatgemeinde z.B. haben Inhaber einer solchen Karte freien Eintritt ins Freibad, da hätte ich die Euros für den Kurs ganz fix wieder raus. ;)
 
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Bin ich bei Renteneintritt plötzlich kein Handwerksmeister mehr?
Nein, aber mit dem Renteneintritt erlischt auch leider die Ausbildungsbefugnis - damit dann auch die Jugendarbeit. (Austrag aus der Handwerksrolle). Ein anderer übernimmt den Betrieb und ist damit sachlich der Ausbilder - mein jetziger Seniorchef hätte mich gerne ausgebildet, da er aber vor sechs Jahren in Rente gegangen ist, und sein Sohn noch nicht den Bachelor hatte musste ich mir andere Ausbildungsbetriebe suchen.

Es gibt Sondergenehmigungen, diese sind in § 8 HwO geregelt.

Seit 2018 gibt es in der Landwirtschaft zum Glück eine Änderung, mein anderer Kumpel ist vor 10 Jahren in Rente gegangen, der musste seinen Betrieb damals abgeben, auch wenn er es eigentlich nicht wollte.

Mit allen daraus erwachsenden Folgen, Lehrling musste auf einen anderen Hof, mitten im Lehrjahr, und es wurde ein Verwalter bis zur "Hofübergabe" von der Kammer eingesetzt.

Hätte er eigentlich schlauer regeln können.

Das obige betrifft aber nur den reinen Ausbildungs/Praktikumsbetrieb im betreffenden Betrieb, privat kannst Du immer noch Jugendarbeit leisten, allerdings musst Du dann wiederum den Schein machen, den Du dafür benötigst.

Deutschland und seine Bürokratie, man möchte Hurra schreien und in die Elbe springen!
 
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Dem von dir verlinkten Lehrgang entspricht die Jugendbasislizenz. Das ist verbandsspezifisch organisiert. Das heißt, um auf einem Stand die Aufsicht über Kinder und Jugendliche zu übernehmen oder das Training zu leiten, musst du eine entsprechende Ausbildung bei dem Verband machen oder eine externe Ausbildung anerkennen lassen.
Was ich beim Verlinkten vermisse, ist ein Hinweis auf den Verband, unter dessen Schirmherrschaft das laufen soll.
Beim DSB ist das ausdrücklich so geregelt:


Man beachte den ersten Punkt unter III. .
 

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