Schießen mit Bajonett verboten?

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N'Abend,

Bin gerade zufällig (beim Googlen nach Recknagel-Montagen) auf das hier gestoßen:
http://www.waffen-centrale.de/epages/61692274.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/61692274/Products/17-02045

Hinweis: Die Montage des Ontario M9 Armeemessers als Bajonett während des Schießbetriebes ist in Deutschland nicht erlaubt. Auf dem Foto dient dies lediglich der Veranschaulichung.

Nun meine rein akademische Frage: Warum ist das nicht erlaubt? Waffengesetz? UVV? Wo steht das?


Das Thema "Schießen mit Bajonett" wurde während meines Jagdkurses leider vernachlässigt, oder ich war an dem Tag nicht da... :13:
 
A

anonym

Guest
Ich würde denjenigen fragen, der eine solch abstruse Rechtsauffassung vertritt. Vertraglich oder per Satzung kann man freilich mehr verbieten als das Gesetz dies tut. Und schließlich gibts m.W. auch keine Sportordnung, die das Schießen mit Seitengewehr regelt bzw. zuläßt...........
 
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Auf dem Schießstand, also für den dortigen Betrieb, kann das jeder Standbetreiber regeln. Auch könnte man es in Schieß-/Schießsportordnungen regeln.

Ich kenne keine solche Regelung.

Vermutlich gibt es die nicht, weil bislang schlicht keiner auf die Idee kam, mit aufgepflanztem "Seitengewehr" zu schießen.
 
A

anonym

Guest
Enzwälder schrieb:
Vermutlich gibt es die nicht, weil bislang schlicht keiner auf die Idee kam, mit aufgepflanztem "Seitengewehr" zu schießen.

Wäre aber keine schlechte Idee fürs Ordonnanzgewehrschießen :)

Man könnte auch Bajonettfechten mit geladenem Gewehr an Strohpuppen üben, Finger lang, und wer versehentlich bem Reinstechen abdrückt, der muß einen ausgeben :lol: :24:
 
A

anonym

Guest
Rechtlich muss man dabei wohl höchstens beachten dass man das Bajonett führt.
Damit sind wir dann im § 42a. Und die Gedankenspiele zum "berechtigten Interesse" des Führens dürfen beginnen... :21:
 
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anonym

Guest
gletscherpris schrieb:
Rechtlich muss man dabei wohl höchstens beachten dass man das Bajonett führt.
Damit sind wir dann im § 42a. Und die Gedankenspiele zum "berechtigten Interesse" des Führens dürfen beginnen... :21:

Auf einem Schießstand oder in jedem anderen Gebäude auf befriedetem Besitztum darf man den 42 a vergessen, sofern man selbst Hausrechtsinhaber ist oder der HR-Inhaber nichts dagegen hat. Und verschlossen dahin transportieren geht immer, das tut man mit der Waffe ja grundsätzlich auch ohne diesen absolut unsinnigen 42a-Quatsch.
 
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[quote="Delta*Kilo"

Das Thema "Schießen mit Bajonett" wurde während meines Jagdkurses leider vernachlässigt, oder ich war an dem Tag nicht da... :13:[/quote]

Welches Bajonett? Das ist doch nur ein etwas willkuerlich gestaltetes Laufgewicht :31:
 
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Delta*Kilo schrieb:
N'Abend,

Bin gerade zufällig (beim Googlen nach Recknagel-Montagen) auf das hier gestoßen:
http://www.waffen-centrale.de/epages/61692274.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/61692274/Products/17-02045

Hinweis: Die Montage des Ontario M9 Armeemessers als Bajonett während des Schießbetriebes ist in Deutschland nicht erlaubt. Auf dem Foto dient dies lediglich der Veranschaulichung.

Nun meine rein akademische Frage: Warum ist das nicht erlaubt? Waffengesetz? UVV? Wo steht das?


Das Thema "Schießen mit Bajonett" wurde während meines Jagdkurses leider vernachlässigt, oder ich war an dem Tag nicht da... :13:

Natürlich ist das nicht verboten,denn im Krieg ist doch alles erlaubt :14:
 
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Delta*Kilo schrieb:
N'Abend,

Bin gerade zufällig (beim Googlen nach Recknagel-Montagen) auf das hier gestoßen:
http://www.waffen-centrale.de/epages/61692274.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/61692274/Products/17-02045

Hinweis: Die Montage des Ontario M9 Armeemessers als Bajonett während des Schießbetriebes ist in Deutschland nicht erlaubt. Auf dem Foto dient dies lediglich der Veranschaulichung.

Nun meine rein akademische Frage: Warum ist das nicht erlaubt? Waffengesetz? UVV? Wo steht das?


Das Thema "Schießen mit Bajonett" wurde während meines Jagdkurses leider vernachlässigt, oder ich war an dem Tag nicht da... :13:


Ich denke mal für dich weiter,wenn ich mit aufgepflanztem Bajonett schiessen meinte zu müssen,dann bei der Nachsuche auf Schwarzwild,und spätestens da haste mit der Uvv Probleme wenn du deine Waffe als Werkzeug benutzt,so denke ich..............
 
A

anonym

Guest
Der ist mir doch tatsächlich durchgeflutscht, der noch relativ junge Ungar :)
 
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Mouseshoot schrieb:
Ich denke mal für dich weiter,wenn ich mit aufgepflanztem Bajonett schiessen meinte zu müssen,dann bei der Nachsuche auf Schwarzwild,und spätestens da haste mit der Uvv Probleme wenn du deine Waffe als Werkzeug benutzt,so denke ich..............

Meine Waffe IST ein Werkzeug, egal ob mit oder ohne Bajonett :26: - und warum sollte, mal von der Treffpunktlageveränderung abgesehen, das Schießen mit Bajonett ein Problem darstellen? Aber ihr bringt mich auf eine Idee: Ich muss das Schiessen mit Bajonett glatt mal ausprobieren! :12: Was ich schon festgestellt habe: Die FR-8 wird durch das Bajonett sehr schwer und SEHR kopflastig!

Markus
 
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Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für den Umgang mit Waffen und
Munition sowie für die Ausübung der Jagd.
§ 2 Waffen und Munition
(1) Es dürfen nur Schusswaffen verwendet werden, die den Bestimmungen
des Waffengesetzes entsprechen und nach dem Bundesjagdgesetz
für jagdliche Zwecke zugelassen sind. Die Waffen müssen funktionssicher
sein und dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden.
Durchführungsanweisung zu Absatz 1
1. Eine Waffe ist z. B. funktionssicher, wenn sie zuverlässig gesichert
werden kann, ihr Verschluss dicht ist und wenn sie keine Laufaufbauchungen,
Laufdellen oder die Funktionssicherheit beeinträchtigende
Rostnarben aufweist.
2. Keine bestimmungsgemäße Verwendung ist z. B. die Benutzung der
Waffe zum
− Niederhalten von Zäunen beim Übersteigen,
− Aufstoßen von Hochsitzluken,
− Erschlagen des Wildes.


Tzz.......
 

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