Schiessnachweis für Staatsforst?

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Braucht man im Bayerischen Staatsforst einen Schiessnachweis für die Teilnahme an Bewegungsdrückjagden?
So weit ich weis ist es in NRW so das man z.B. in Schiesskinos einen Nachweis machen kann/ muss um im Staatsforst jagen zu dürfen. Der auch bei privaten Bewegungsjagden gern gesehen ist.

Könnt ihr mir weiter helfen?

mfg Simon
 

IMI

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Vielleicht neuerdings, aber ich brauchte bisher keinen (bei Forst/Drückrückjagd) in Bayern.
 
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Bei den Jagden von Hessen-Forst braucht man seit diesem Jahr auch einen Schießnachweis auf laufenden Keiler oder im Schießkino.
In Bayern wird das (noch) nicht gefordert.
 
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anonym

Guest
Umingmaq schrieb:
Bei den Jagden von Hessen-Forst braucht man seit diesem Jahr auch einen Schießnachweis auf laufenden Keiler oder im Schießkino.
In Bayern wird das (noch) nicht gefordert.

Einfach so einen Nachweiß ,das man mal dort geschossen hat?Oder auch mit
Mindestanforderung ?

Gruß Daniel
 
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In NRW ist es mit Mindestanforderung, ich kann aber nicht sagen wie hoch die Anforderung ist.

Danke schon mal für die Antworten
 
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Habe den Nachweis für NRW im Schießkino gemacht. Mindestanforderung 3 Treffer "im Leben" bei 6 Schuss.
 
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Von Hameln schrieb:
Umingmaq schrieb:
Bei den Jagden von Hessen-Forst braucht man seit diesem Jahr auch einen Schießnachweis auf laufenden Keiler oder im Schießkino.
In Bayern wird das (noch) nicht gefordert.

Einfach so einen Nachweiß ,das man mal dort geschossen hat?Oder auch mit
Mindestanforderung ?

Gruß Daniel


Soweit ich weiß mindestens 10 Schuß mit hochwildtauglichem Kaliber, stehend freihändig auf ein sich bewegendes Ziel ( laufender Keiler oder Kino )

Es wird vom Kinobetreiber oder vom Schießmeister nur die Teilnahme mit Datum bestätigt. Es gibt keine Mindestringzahl oder Ähnliches.

Es ist aber z.T. abenteuerlich was den Leuten für Ausreden einfallen wenn die Treffer nicht da sitzen wo sie sollen. :roll:
 

JMB

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Rhoenjaeger schrieb:
Es ist aber z.T. abenteuerlich was den Leuten für Ausreden einfallen wenn die Treffer nicht da sitzen wo sie sollen. :roll:
Noch besser sind die, die nix treffen und der Schießaufsicht sagen "Trägst mir aber ein vernünftiges Ergebnis ein - es darf auch ruhig 'was kosten." :evil:


WaiHei
 
A

anonym

Guest
Ist ja cool.....
vor Betreten des Bordells ist die Länge des Schniedels nachzuweisen....
 
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Habe den Schiessnachweis schon seit 3 Jahren.

Konnte man im Schiesskino Bonn / Wachtberg machen ..... und jedes Jahr wird der erneuert ( neuer Eintrag )

Gruß Hallimasch
 
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pudlich schrieb:
Ist ja cool.....
vor Betreten des Bordells ist die Länge des Schniedels nachzuweisen....

Ärgere dich nur.
Deine Artgenossen vom Land BaWü kriegen den Schießkinobesuch (= P€Nisverlängerung) sogar vom Arbeitgeber bezahlt ! Ist schliesslich Dienst ! :wink: :p
 

JMB

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Wenn man sich ansieht welch sündteure Waffen so mancher auf die DJ schleppt und wie selten man viele dieser Figuren auf dem Stand sieht (Munition ist ja soo teuer, aber R93 Attaché muss sein - man gönnt sich ja sonst nichts :evil: ) und wie die Ergebnise aussehen, wenn sie denn mal auf den Laufenden schießen müssen ... :roll:

Insofern ist es nur konsequent einen Nachweis zu verlangen.


WaiHei
 
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JMB schrieb:
Insofern ist es nur konsequent einen Nachweis zu verlangen.


WaiHei

Absolut! Sollte in jedem Bundesland Pflicht sein/werden!

Gibt ja genügend Leute die im Jahr nur ein mal auf eine Drückjagd gehen und sonst dass ganze Jahr vielleicht 2 Schüsse auf Reh etc. abgeben und bei der DJ meinen was sie sind... Dabei kommt meist nichts tolles raus... :x
 
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JMB schrieb:
Rhoenjaeger schrieb:
Es ist aber z.T. abenteuerlich was den Leuten für Ausreden einfallen wenn die Treffer nicht da sitzen wo sie sollen. :roll:
Noch besser sind die, die nix treffen und der Schießaufsicht sagen "Trägst mir aber ein vernünftiges Ergebnis ein - es darf auch ruhig 'was kosten." :evil:
Das ist für mich der Hauptgrund, warum ich bei Schießnachweisen skeptisch wäre. Wenn man nicht weiß, wie das Ergebnis ermittelt wurde, kann alles möglich sein, Papier ist geduldig. Der Nachweis sagt im Prinzip nur, dass der/die Betreffende eine bestimmte Zahl von Schüssen abgegeben hat, ohne sich oder andere ange- oder erschossen zu haben, aber bei genauererm Nachdenken komme ich zu dem Schluss, dass selbst der Schießstandbesuch nicht mal sicher nachgewiesen wird. :roll:
 

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