Schießprüfung NRW 2018

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Hallo zusammen, in ein paar Tagen geht es in die Jägerprüfung und unser Junior ist dabei. Jetzt hat der Prüfungsausschuß festgelegt das beim laufenden Keiler die Waffe erst vom Voranschlag in den Anschlag genommen werden darf wenn die Zielscheibe sichtig ist. Dies weicht ja von der DJV Schießvorschrift ab und ist auch erstmalig so.

Wie ist es in anderen Jägerschaften? Soll ja eigentlich in N R W einheitlich sein.
 

JMB

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Was GENAU steht denn in der Jägerprüfungsordnung?
Da sollte das doch genau geregelt sein.


WaiHei
 
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"des Weiteren 5 Schüsse stehend freihändig aus einer Entfernung zwischen 48 und 62 Metern auf die flüchtige Überläuferscheibe Nummer 5 oder Nummer 6 des Deutschen Jagdverbandes abzugeben."

Hm ? Dann reicht es also die Scheibe mit dem Namen "flüchtiger Überläufer" statisch auf eine Pappe zu kleben und zu beschiessen ?

Von bewegen steht da nix.

 
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Doch, es steht doch genau da... auf die flüchtige Überläufer Scheibe.....

Also in der hessischen Prüfungsordnung steht „Voranschlag“ ist nicht zulässig. Was ja auch Sinn macht.

NRW hab ich noch nix vernünftiges gefunden, wäre aber erstaunt darüber wenn es anders wäre.


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Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Falsch, oder hast Du schonmal eine flüchtige Scheibe stehen sehen? Ich nicht ;-)
 
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JMB

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Also in der hessischen Prüfungsordnung steht „Voranschlag“ ist nicht zulässig.
Und was GENAU heißt "Voranschlag"?
"Hopp" und sofort in Anschlag gehen oder erst bei Sichtbarwerden der Scheibe?
Und wo genau steht das?


WaiHei
 
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Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Sorry , die Scheibe heisst "flüchtiger Überläufer".

https://djv-shop.de/schiessstand/sc...folienscheibe-nr.-5-fluecht.-ueberlaeufer-50m

Also diese Scheibe wird beschossen, egal in welcher Aufhängung.

Besser wär ein Verweis in der Durchführung entsprechend 3.2.4 der DJV Schiessvorschrift vom 1.4.2015.


Das die Scheibe so heißt weiss ich wohl, und auch warum die so heißt;-) abgesehen davon würde es wohl keinen Sinn machen, diese Scheibe vorzuschreiben, wenn diese stehend beschossen werden soll, dann könnte man auch gleich die normale Scheibe auf der 100 Meterbahn beschießen ;-)
 
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So ganz von der Hand zu weisen wäre das allerdings nicht. Der Schießnachweis in NRW sieht auch bei 6 Schuß das Schießen auf die angehaltene Scheibe Überläuferscheibe und nur bei 3 Schuß die bewegte Scheibe vor...
 
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das ist aber nunmal nicht die Prüfung. Ich verstehe das Problem auch nicht. Der Prüfungsausschuss hat das für die Prüfung so festgelegt, wenn es nicht untersagt ist oder anderweitig festgeschrieben ist, ist das doch genau die Aufgabe des Ausschusses. Wenn man jetzt durchfällt kann man gegen die Entscheidung ja Wiederspruch einlegen.

gerade mal geguckt, ist sogar klar geregelt!

“ Die Schüsse stehend freihändig auf die flüchtige Überläuferscheibe sind aus jagdlicher Gewehrhaltung (kein Voranschlag) abzugeben.“

Quelle:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes...6884&val=16884&ver=7&sg=0&aufgehoben=N&menu=1
 
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Hätte nicht gedacht das es so schwierig ist. Jagdlicher Anschlag...Schafspitze unterhalb Hüftknochen...hopp...laufende Scheibe wird gestartet...sobald Scheibe süchtig ist Anschlag, mitziehen und bumm.

DJV jagdlicher Ansclag....hopp und Waffe hoch...mitziehen nimm.. ..

Wie ist es bei euch.... erste oder zweite Variante... bitte nur NRW... Timbuktu interessiert nicht
 
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Auf der Drückjagd stehe ich ja auch nicht im Anschlag, wenn noch keine Sau zu sehen ist - oder ?
Einfach schießen LERNEN.

CD
 

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