Schießstand

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15 Mai 2019
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Moin erstmal.
Habe vor 3 Tagen die letzte Jägerprüfung bestanden 😎.
Nun ist das Problem dass ich 15 Jahre alt bin und vor meinem 16 Geburtstag noch des öfteren auf den Schießstand gehen möchte.
Auf dem Stand ist eine Standaufsicht also ist das Schießen kein porblem. Aber der Transport.
Darf ich eine geliehene Waffe mit einem Leihschein zum Stand transportieren?
Oder darf ich die Waffe alleine nicht transportieren da ich den jugendjagdschein noch nicht gelöst habe.
Wie sieht's aus wenn ich 16 bin mit jugendjagdschein?

Danke schonmal MFG
 
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Waidmannsheil zur bestandenen Prüfung!
Selbst hatte ich nicht das Glück so früh einen Jagdschein zu besitzen. Schön wäre es gewesen. :)

Google gibt mir das folgende wieder. Natürlich alle Angaben ohne Gewähr und mit der Empfehlung sich an deiner Stelle mit jemandem vom Fach in Sachen Jagdrecht zu informieren.

§ 16 BJagdG - Jugendjagdschein
(1) Personen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht achtzehn Jahre alt sind, darf nur ein Jugendjagdschein erteilt werden.
(2) Der Jugendjagdschein berechtigt nur zur Ausübung der Jagd in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer von dem Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragten Aufsichtsperson; die Begleitperson muß jagdlich erfahren sein.
(3) Der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden.
(4) Im übrigen gilt § 15 entsprechend.


Minderjährigen ist das Transportieren untersagt. Auch Jugendsportschützen oder Inhaber eines Jugendjagdscheins dürfen einen Waffentransport zum Schießstand oder ins Jagdrevier nicht durchführen.

https://www.bussgeldkatalog.net/waffengesetz/waffentransport/

Mit 16 und 17 Jahren wirds nicht anders aussehen. Erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres, mit dem Eintritt in die Völljährigkeit und dem Erlangen des Jagdscheins.
 
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Dein Problem ist, dass du noch keine waffenrechtliche Erlaubnis hast.
Auch mit Jugendjagdschein dürftest du nur mit einer jagdlich erfahrenen Person die Jagd ausüben und die Jagdwaffe führen.
Auf dem Stand sieht es ähnlich aus. Du musst in deinem Alter die schriftliche Erlaubnis deiner Eltern haben oder ein Elternteil müsste anwesend sein. Die Standaufsicht muss selbst die Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit nachweisen, um dich zu beaufsichtigen und du dürftest nur KK und Flinte schiessen.
Ergo Transport nein, Schiessen auf dem Stand nur unter oben genannten Voraussetzungen.
Du bist halt nicht mehr in der Jagdausbildung und hast noch keinen Jagdschein.
Wenn der vorhanden ist, sieht es anders aus.
Sollte aber alles Gegenstand deiner gerade abgeschlossenen Jagdausbildung gewesen sein.
 
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§ 13WaffG
(7) Inhabern eines Jugendjagdscheines im Sinne von § 16 des Bundesjagdgesetzes wird eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition nicht erteilt. Sie dürfen Schusswaffen und die dafür bestimmte Munition nur für die Dauer der Ausübung der Jagd oder des Trainings im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe ohne Erlaubnis erwerben, besitzen, die Schusswaffen führen und damit schießen; sie dürfen auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen.
(8) Personen in der Ausbildung zum Jäger dürfen nicht schussbereite Jagdwaffen in der Ausbildung ohne Erlaubnis unter Aufsicht eines Ausbilders erwerben, besitzen und führen, wenn sie das 14. Lebensjahr vollendet haben und der Sorgeberechtigte und der Ausbildungsleiter ihr Einverständnis in einer schriftlichen oder elektronischen Berechtigungsbescheinigung erklärt haben. Die Person hat in der Ausbildung die Berechtigungsbescheinigung mit sich zu führen.
 
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15 Mai 2019
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Hey vielen Dank für die ganzen antworten.
Die ganzen Seiten habe ich natürlich schon durchsucht...
Aber dass ich mit 15 die Waffe noch nicht transportieren darf war mir fast klar ...
Ich verstehe nicht wie es denn aussieht wenn ich den jugendjagdschein gelöst habe mit 16? Darf ich sie dann transportieren?
Habe ich nicht so Recht verstanden.

Danke schonmal MFG
 
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Wenn du 16 und 17 Jahre alt bist, dann wirst du doch weiterhin den Jugendjagdschein besitzen. Es bleibt also dabei und du hast die selben Gesetze zu erfüllen, wie mit deinen heutigen 15 Jahren.

§ 16 BJagdG - Jugendjagdschein
(1) Personen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht achtzehn Jahre alt sind, darf nur ein Jugendjagdschein erteilt werden.
(2) Der Jugendjagdschein berechtigt nur zur Ausübung der Jagd in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer von dem Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragten Aufsichtsperson; die Begleitperson muß jagdlich erfahren sein.
(3) Der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden.
(4) Im übrigen gilt § 15 entsprechend.

Den "richtigen" Jagdschein bekommst du erst, wenn du volljährig (das 18 Lebensjahr vollendet hast) bist und ihn in der Hand hälst.

Bis dahin (Vollendung des 18 Lebensjahres) einfach nach Gesetz als jugendlicher mit dem Jugendjagdschein jagen und sich daran erfreuen, dass der Gesetzgeber dir das so früh ermöglicht.

Mich wundert es, dass du so elementar wichtige Dinge nicht in deiner Ausbildung angesprochen hast.
 
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Nein, du darfst dann die Waffe nicht allein transportieren. Nur bei der Jagdausübung und zum Üben auf dem Stand schiessen. Und es muss ein Erziehungsberechtigter dabei sein.
 

tar

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Darf man mit 16 und Jugendjagdschein das Gewehr auf dem Rücken zum Zwecke des Trainings im jagdlichen Schießen zum Schießstand radeln?
Ist das mit dem "im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen." gemeint?
 
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tar

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WaffVwV 13.7
[...]
Insbesondere dürfen sie auch Schusswaffen anderer Berechtigter (Leihwaffen) im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten nicht schussbereit führen; z.B. also auch Jagdwaffen und Munition auf dem Weg zur Jagdausbung bzw. zur Schießstätte (insoweit auch ohne jagdlich erfahrene Aufsichtsperson) getrennt und nicht zugriffsbereit ohne behördliche Erlaubnis transportieren (siehe dazu auch Nummer 12.1.1).

Ich kann mich an einen Diskussion hier erinnern, ob der Jugendjagdschein laut Gesetzestext als Sonderregelung die recht kuriose Privilegierung enthält, auf dem Weg vom/zum Schießstand für das jagdliche Übungsschießen die Waffe führen zu dürfen (ohne die sonst geforderte Nicht-Zugriffsbereitschaft).

P.S. Die vertretene Meinung der Seite bussgeldkatalog.net hat als nicht-offizielle Stelle keine höhere Relevanz als die von Oma Erna.

P.P.S. Der nicht zugriffsbereite Transport ist oben als Beispiel (und vermutlich gewünschtes Verhalten) angegeben, das bedeutet aber im logischen Umkehrschluss nicht, dass nicht auch ein zugriffsbereiter "Transport" hier zulässig wäre.
 
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