Schilder entfernt „Durchfahrt verboten landwirtschaftlicher Verkehr frei“

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19 Jan 2014
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Hallo zusammen,

bei uns hat die Gemeindean verschiedenen im Rahmen der Flurbereinigung ausgebauten Wegen die Beschilderung„Durchfahrt verboten landwirtschaftlicher Verkehr frei“ entfernt. Besonders anden „Hauptverkehrswegen“…
Dies hat zu einer massivenZunahme des Verkehrs und vor allem der Durchschnittsgeschwindigkeit geführt. Jetztist das Revier aufgrund der gut ausgebauten Straßen sozusagen eine Rennbahn wasin sehr hohen Fallwildstrecken mündet.
Hier wird als Grund einangebliches Urteil angeführt, welches die Sperrung von Wegen die teilweise mitöffentlichen Mitteln gebaut wurden verbietet.
Auf der anderen Seitewurden bei anderen Wegen für die selbiges gilt die Schilder nicht entfernt.

Wer Böses dabei denkt, könntedas Entfernen der Schilder auch mit einer geplanten großen Renovierung und derdamit erleichterten Zufahrt in Verbindung bringen.

Frage:
· Kennt jemandwas zur rechtlichen Grundlage / bzw. zum Urteil sagen?
· Falls esdieses Urteil wirklich gibt, was wurde in anderen Revieren gemacht um hier wiedereine Beruhigung zu erreichen? z.b. Änderung Beschilderung.

Danke und Gruß

 
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25 Aug 2005
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Leider auch ein Ergebnis derzeitiger Schalbberpolitik "Jeder darf alles"

Am besten findest Du dich damit ab denn das ist ein Kampf gegen Windmühlen.

Schau, hier ist es so das noch viele Schilder "Land und Fort frei" stehen und sich trotzdem
keiner um die kümmert die illegal durchfahren, die illegal Ihren Müll in den Wald kippen, die illegal
Modellflug betreiben, die illegal reiten wo sie nicht hingehören, die illegal Cross fahren, die illegal 150km/h
schnell fahren obwohl nur 70 erlaubt sind.

Hier im Süden gibt es Leute die sind so doof das Sie 3 Meter neben dem Schild "Naturschutzgebiet"
mit dem Anhänger anhalten um Ihren Hausmüll zu entsorgen.

Schilder sind für den A...h

Man müsste nur jemanden finden der die Gesetze kontrolliert die wir haben, aber wir möchten doch keinen Polizeitstaat.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Moin!

Da fehlen ein paar wichtige Angaben:

- Bundesland?
- Widmung der Wege?
- sonstige Kennzeichnungen, z. B. "Fernradweg Hinterdemmond - Regenbogensüdseite"
- Eigentum der Wegeparzellen bei Gemeinde, Privat oder z.B. Gemeinschatfswaldung?
- Wer hat den Ausbau damals bezahlt?

Viele Grüße

Joe
 
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19 Jan 2014
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Bundesland ist Bayern. Bzgl.des Themas Widmung muss ich nochmals auf der Gemeinde nachfragen. Bisher war esfür mich einfach ein Flurbereinigungsweg. Wie ich jetzt aber gesehen habe istdie Sache wohl komplizierter. Ob damals nur die Flurbereinigung oder auch die Gemeindebezahlt hat muss ich ebenfalls klären. Die Wege sind aber soweit mir bekannt inden Besitz der Gemeinde übergegangen.

Weg Nummer 1 – wurde imRahmen der Flurbereinigung neu angelegt und sollte den landwirtschaftlichen Verkehraus dem Ort „weghalten“. Mittlerweile wird er auch als ausgewiesener Radweg undals Zufahrt für das später gebaute Feuerwehrhaus genutzt. Bisher „Durchfahrtverboten, Anlieger frei, landwirtschaftlicher Verkehr frei“.
·
Weg Nummer 2 – war einnormaler unbefestigter Feldweg wurde im Rahmen der Flurbereinigung ausgebautund asphaltiert. Grenzt mittlerweile teilweise direkt an ein Baugebiet an. Eserfolgt aber keine offizielle Zufahrt über diesen Weg sondern ist nur „hinterden Häusern“ bisher ebenfalls „Durchfahrtverboten, Anlieger frei, landwirtschaftlicher Verkehr frei“
·
Weg Nummer 3 – direkte Verbindungzwischen zwei Dörfern. Führt teilweise durch Wald. Wurde ebenfalls im Rahmen der Flurbereinigung asphaltiert.Hier war der Bereich durch den Wald mit den Schildern „Durchfahrt verboten,landwirtschaftlicher Verkehr frei“ versehen.
 
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Geh auf die Gemeinde und spreche das Problem an oder suche das Gespräch mit den einzelnen Gemeindevertreter
dann kannst du was bewirken.
 
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19 Jan 2014
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@Dagobertreiten: Das werde ich auch machen. Ich will nur nicht unvorbereitet zu diesem Gespräch gehen. Sonst heben die mich mit dem Argument - das müssen wir so machen (Urteil) aus dem Sattel.
Nur gut vorbereitet kann man vernünftige Vorschläge machen bzw. es muss klar sein welche Gestaltungsspielräume es hier gibt.
 
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11 Aug 2011
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Ufra-Jager;2664122[COLOR=#000000 schrieb:
][/COLOR]
Hier wird als Grund einangebliches Urteil angeführt, welches die Sperrung von Wegen die teilweise mitöffentlichen Mitteln gebaut wurden verbietet.
Auf der anderen Seitewurden bei anderen Wegen für die selbiges gilt die Schilder nicht entfernt.

Ich kenne das Urteil nicht aber das ist doch Unsinn. Der Weg wird durch solche Schilder nicht für die Öffentlichkeit gesperrt sondern lediglich seine Widmung beschränkt. Die Öffentlichkeit kann den Weg ja weiter nutzen, nur eben nicht mit Kraftfahrzeugen. Abgesehen davon sind zwei Bauern die den Weg mit Treckern befahren bereits Öffentlichkeit.
Mit dieser Begündung könnten mit öffentlichen Mitteln keinerlei Fuß- Rad- Wanderwege mehr gebaut werden, auch keine Autobahnen da diese ja für Radfahrer und Fußgänger gesperrt sind.
 

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