Schleppjagd mit Hunden

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Hallo,

in dem Revier unserer Pächtergemeinschaft findet seit dem letzten Jahr eine große Schleppjagd zu Pferde mit 30-40 Hunden statt.(Es wird eine Anisölschleppe gelegt.)
Veranstalter ist ein Reit- und Fahrverein aus dem Nachbarlandkreis.
Im vergangenen Jahr wurden wir Jäger überhaupt nicht über die geplante Jagd informiert und in diesem wurde lediglich der Veranstaltungtermin bekannt gegeben.
Fast jeder der Pächter ist auch Grundeigentümer. Es wurde niemand gefragt, ob die Jagd auf deren Grund und Boden stattfinden darf.
Die Jagd führte über Wiesen, abgeerntete Felder und durch den Wald. Im Wald wurden zahlreich Hindernisse auf Rückewegen aufgebaut.
Die Strecke führte abseits der Wege kreuz und quer durch den Wald unseres Revier, auch durch die Einstände.
Die Aufbauarbeiten dafür begannen schon 4 Wochen vor der Jagd. Durch die permanenten Störungen bis in die Dämmerung ist das Revier quasi frei von Wild. Insbesondere von Damwild. Wir haben keinen Brunftbetrieb mehr feststellen können.
Dazu meine Frage.
Wie sieht hier die Rechtslage aus?
Müssen wir Jagdpächter so etwas dulden oder können wir dagegen etwas unternehmen?
Insbesondere die Hunde sind uns ein Dorn im Auge. Im vergangenen Jahr gingen einige Hunde verloren und kamen erst nach der Jagd wieder zum Sammelplatz.
Die werden bestimmt etwas anderes als eine Anisschleppe im Sinn gehabt haben.

Kann mir jemand dazu etwas sagen?

P.S. Das Revier befindet sich in Sachsen-Anhalt.
 
G

Gelöschtes Mitglied 21531

Guest
Ich kenne die gesetzlichen Bestimmungen von Landschafts- und Waldgesetz S.A. zwar nicht, die hierzu sicher Regelungen enthalten, würde aber vermuten, daß eine Schleppjagd im z.B. Wald nur mit Genehmigung laufen darf, weil es sich nicht um normalen Erholungs-Reitbetrieb sondern eher um eine Sportveranstaltung handelt und über das freie Betretensrecht von freier Landschaft oder Wald hinausgeht.
Ich kann mir kaum vorstellen, daß man sowas ohne Information und Abstimmung mit den betr. Grundeigentümern macht, wenn man nicht extrem dreist ist. Beeinträchtungen der Jagdausübung sind eindeutig, man denke nur mal an Jagdhundeinsatz bei überraschend direktem Kontakt zur Schleppjagdmeute. Prost Mahlzeit...
Weil aber auch Hindernisse im Wald auf Gassen gebaut wurden, riecht das schon etwas danach, daß hierzu Genehmigung des Waldbesitzer gegeben wurde...
Habt ihr denn keinen engeren Kontakt als Pächter des Jagdrechts zum dortigen forstlichen Bewirtschafter ?
Gesprächsbedarf ist hier sicherlich angezeigt !
 
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G

Gelöschtes Mitglied 15976

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Haben die Hundehalter den einen Jagd/-erlaubnisschein, das die mit ihren Haltern dort gemeinsam jagen dürfen? Wenn nicht entweder wildernde Hunde erlegen oder Rennleitung über gemeinschaftliche Jagdwilderei informieren da man viele Hunde einer Spur folgend im Wald gesehen habe ............😇
 
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Mal ganz langsam! Schleppjagd hat mit Jagd nichts zu tun. Es wird keinem Wild nachgestellt, es erlegt und/oder angeeignet.
Rein rechtlich ist es eine kommerzielle Veranstaltung, die (zumindest im Wald) genehmigt werden muß.
Bei uns im Revier findet 2 mal jährlich eine Schleppjagd statt. Sicherlich kann auch das Wild mal gestört werden. Die Runde ist 18KM lang und wenn der letzte Reiter durch ist, ist wieder Ruhe. Bezgl. der Hunde kann ich feststellen, dass diese einen perfekten Apell haben. Der Meuteführer kennt jeden seiner Hund mit Namen. Wir Jäger haben ein sehr gutes Verhältnis zum Veranstalter, der auch unser größter Landwirt ist. Wir unterstützen ihn bei seinem Hobby und er hilft uns. So haben wir als Jagdhornbläser auch schon Schleppjagden begleitet.
Geht mal als Zuschauer zu einer Schleppjagd. Ich bin immer wieder begeistert.

Gruß Wäller
 
G

Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Vielleicht hätte ich die Ironie besser kennzeichnen sollen🙄 zumindest der Teil mit dem Jagdschein und wildernde Hunde erlegen war NICHT ernst gemeint
 

z/7

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Pachtpreis mindern? Wenn es stimmt, daß nen Monat lang Rambazamba ist im Wald, der deutlich über die landesübliche Bewirtschaftung der Flächen hinausgeht....
 
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Fast jeder der Pächter ist auch Grundeigentümer. Es wurde niemand gefragt, ob die Jagd auf deren Grund und Boden stattfinden darf.
Das darf so nicht sein und als Grundstücksbesitzer würde ich auf keinen Fall dulden, daß jemand ohne zu fragen so etwas auf meinem Grundstück veranstalltet.
 
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Meiner Meinung nach werden hier mehrere Rechtsvorschriften tangiert.
Zunächst mal wie bereits gesagt, ist es eine Sportveranstaltung die genehmigt werden muss.
Es werden Hindernisse aufgebaut? Inwiefern sind diese fest mit dem Boden verankert? Baurecht?
Es geht durch Einstände und Tiere werden beunruhigt, wie du sagst? Naturschutzrecht!
Außerdem wird das jagdbare WIld vergrämt, auch noch zu den üblichen Zeiten wo man draußen sotzt? Dann kommt ja auch noch Störung der Jagdausübung als Ordnungswidrigkeit nach dem BJagdG in Betracht.
Überjagende Hunde? Sind ja selbst bei angrenzenden Drückjagden teilweise ein Problem, warum sollte das hier toleriert werden? Das ist Jagdwilderei und zumindest eine Ordnungswidrigkeit wenn nicht sogar eine Straftat, wenn es durch den Halter zumindest billigend in Kauf genommen wird.
Alles in allem sollte man sich mal an den Veranstalter wenden und mit dem Rücksprache halten, ob man vielleicht die Organisation und Vorbereitungen absprechen kann bezüglich Uhrzeiten und Strecke. Sößt das auf taube Ohren sollte man die entsprechenden Stellen, Naturschutzamt, Ordnungsbehörde, Baubehörde, Jagdbehörde mit einem ordentlich ausformulierten Brief darüber in Kenntnis setzen bzw. zu guter letzt Anzeige wg. entsprechender Normverstöße stellen.

Wo kein Kläger da kein Richter, und im Wald sind immer die Jäger die gelackmeierten. Andere stört es in der Regel nicht... Wir müssen uns rund um die Uhr mit Störungen auseinandersetzen, also sollten wir auch was dagegen tun.
 
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P.S. Das Revier befindet sich in Sachsen-Anhalt.
Wörlitz kann es nicht sein, die machen das schon länger und da wird vernünftig kommuniziert. Ohne Vorabinformation an Eigenthümer geht gar nicht. Da müssen doch im Vorfeld jede Menge Genehmigungen eingeholt werden.
 
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19 Okt 2018
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Ich kenne die gesetzlichen Bestimmungen von Landschafts- und Waldgesetz S.A. zwar nicht, die hierzu sicher Regelungen enthalten, würde aber vermuten, daß eine Schleppjagd im z.B. Wald nur mit Genehmigung laufen darf, weil es sich nicht um normalen Erholungs-Reitbetrieb sondern eher um eine Sportveranstaltung handelt und über das freie Betretensrecht von freier Landschaft oder Wald hinausgeht.
Ich kann mir kaum vorstellen, daß man sowas ohne Information und Abstimmung mit den betr. Grundeigentümern macht, wenn man nicht extrem dreist ist. Beeinträchtungen der Jagdausübung sind eindeutig, man denke nur mal an Jagdhundeinsatz bei überraschend direktem Kontakt zur Schleppjagdmeute. Prost Mahlzeit...
Weil aber auch Hindernisse im Wald auf Gassen gebaut wurden, riecht das schon etwas danach, daß hierzu Genehmigung des Waldbesitzer gegeben wurde...
Habt ihr denn keinen engeren Kontakt als Pächter des Jagdrechts zum dortigen forstlichen Bewirtschafter ?
Gesprächsbedarf ist hier sicherlich angezeigt !
 
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In unserem Revier gibt es eine große Zahl von Grundeigentümer mit zum Teil sehr kleinen Parzellen.
Der Veranstalter hat sicherlich mit einem Teil der Eigentümer gesprochen. Aber eben nicht mit allen, wie z.B. meinen Mitpächtern.
Ich werde in Kürze das Gespräch mit dem Veranstalter, der Forstbehörde und den Eigentümern suchen um unsere Sicht auf die Dinge zu darzustellen. Ich möchte aber auch nicht gleich mit der Brechstange kommen, sondern versuchen einen Kompromiss zu erzielen mit dem beide Seiten leben können. Wenn die an einem Tag im Jahr über die abgeernteten Felder und Wiesen reiten, kann ich damit leben. Wenn die mir aber mit Hunden das Wild aus den Einständen scheuchen, kann ich das eben nicht akzeptieren. Wenn rechtliche Situation dazu kenne, kann ich auch besser argumetieren.
 
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19 Okt 2018
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Wörlitz kann es nicht sein, die machen das schon länger und da wird vernünftig kommuniziert. Ohne Vorabinformation an Eigenthümer geht gar nicht. Da müssen doch im Vorfeld jede Menge Genehmigungen eingeholt werden.
Schmölau in der Altmark. Welche Genehmigungen sind denn dafür noch erforderlich?
 
G

Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Dann kenne ich diese Reiter vermutlich auch, evtl war ein Teil von denen letztes We an mir vorbei gekommen 🤣
 
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Bei uns ist es so, daß die Hunde nur am Tag der eigentlichen Schleppjagd mitlaufen. Wenn am Vortag ein paar Reiter die Strecke schon mal abreiten sind keine Hunde dabei. Es ist eine professionelle Hundemeute und kein zusammengewürfelter Haufen. Sie laufen auch nicht durch irgendwelche Dickungen, sondern exakt auf der "Tröpfelspur". Hunde, die nicht mehr mithalten können, werden aufgesammelt und zurückgebracht.
Hier kann mal sehen, daß die Veranstaltung sehr gesittet abgeht.

Ist übrigens die Meute, welche die hiesige Schleppjagd begleitet.

Gruß Wäller
 
G

Gelöschtes Mitglied 21531

Guest
Die Sauerland-Meute hab ich vor min. 30 Jahren im Bergischen mal erlebt und wir haben die Veranstaltung mit der Bläsergruppe umrahmt. Die Meute wird/ ist wirklich diszipliniert.
Ich glaube auch, daß diese Hunde nur die Schleppjagd auf künstlicher Fährte kennen und daher keine unmittelbare Gefahr fürs Wild sind.

Egal, als Geländesport-Veranstaltung ist das nicht einfach in der freien Landschaft/Wald ohne Absprache so zu machen, genauso wie MB-Rennen, Cross-Fahren oder anderes...
Darüber ist man sich hier im Forum ja auch einig.
 

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