Schleppwild - Handel unzulässig nach EU Richtlinie

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Hallo, habe gehört, dass der Handel mit Schleppwild nach einer EU Richtlinie unzulässig sein soll. Ist zwar noch nicht schriftlich bestätigt, soll wohl aber kommen…
Hat das schon jemand gehört? Oder sind das nur unbestätigte Gerüchte?

danke für Feedback, wenn Näheres bekannt ist…
 
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Soweit ich mich entsinne, ging es da um einen Tierschutzverein der den Handel mit Tieren, die dem Naturschutzrecht unterliegen, anprangerte. z.B. Rabenvögel unterliegen nicht in jedem BL dem Jagdrecht!
 
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Ok, das Würde bedeuten, dass Hase, Ente, Kaninchen, Fasan… davon nicht betroffen sind und man diese noch weiterhin für die Hundeausbildung erwerben kann…

also muss ich keine Vorrat anschaffen :)
 
G

gismo888

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Es ging nur um die Raben(Sing-)vögel. Neben den gewerblichen Anbietern gibt es auch auf FB eine Gruppe wo von Jägern für Jäger Schleppwild angeboten wird.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25569

Guest
Ok, das Würde bedeuten, dass Hase, Ente, Kaninchen, Fasan… davon nicht betroffen sind und man diese noch weiterhin für die Hundeausbildung erwerben kann…

also muss ich keine Vorrat anschaffen :)
Es sei denn, die würden demnächst auch alle unter Schutz gestellt. Heutzutage ist alles denkbar und nichts unmöglich. Dank der Grünen und ihrer naturbewegten Klientel. Osterhase und Donald Duck tiefgefrostet als Schleppwild geht ja auch gar nicht.
 
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Hallo, habe gehört, dass der Handel mit Schleppwild nach einer EU Richtlinie unzulässig sein soll. Ist zwar noch nicht schriftlich bestätigt, soll wohl aber kommen…
Hat das schon jemand gehört? Oder sind das nur unbestätigte Gerüchte?

danke für Feedback, wenn Näheres bekannt ist…
Mit was für ein Mist die sich dort beschäftigen, da kann einem einfach nur noch schlecht werden. Eine Reglungswut die ihres gleichen sucht. Einfach sinnlos. Dem Bürger soll aber auch jedes bisschen Freiheit genommen werden.
 
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Etwas offtopic, aber ich muss es sagen:

Ich finde es eine Katastrophe, dass ich die erlegten Rabenkrähen nicht einer sinnvollem Nutzen zuführen darf!! Ich bejage diese in BW ganz legal nach dem JWMG.
Es freut sich darüber der Bauer (Schaden am Silo und am Mais), Anwohner (Lärm) und das Niederwild. Aber nun möchte ich wie bei allem Wild alles möglichst sinnvoll nutzen und das darf ich nicht. Ein UNDING!! Kein Jäger schießt die wegen 50ct (Einkaufspreis der Händler), sondern weil es Not tut. Und ich würde die gerne verschenken, aber selbst das ist verboten 🤬

P.s. Verzehren fällt für mich aus, da ich dann jedes Brüstchen auf Trichinen beproben müsste.
 
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Verlinken geht leider nicht, aber such mal folgendes. Ich meine das Verbot bezieht sich auf Rabenvögel.​

Handel mit Rabenvögeln: Hausdurchsuchung bei Schleppwildhändlern​

 
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Muss man so ei Quatsch überhaupt noch ernst nehmen ? Es wird doch sonst immer so sehr auf Zivilcourage gepocht. Wo sind wir hingeraten ?!
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
In einer normalen Welt, sollten Gesetze und VO sowie EU- Richtlinien ein Ablaufdatum haben.
Danach treten die automatisch außer Kraft oder müssen geprüft und bestätigt werden.

Vogelschutzrichtlinie und FFH-Richtlinie müßten dringend an die Gegenwart und die Zukunft angepasst werden, oder geext!


CdB
 

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