"Leider" nur eine Einzelfallentscheidung ohne Präzedenzwirkung, das nächste Verwaltungsgericht in Hamburg oder Buxtehude kann leider schon wieder anders entscheiden. Aber: es bleibt wichtig, dass es solche Urteile gibt.
Ist richtig, aber diese Ansicht wird ja landläufig weit vertreten, auch von den Waffenbehörden. Wenn ich dann sehe, was die Kollegen vorher gemacht haben (Bäderdienst, Fuhrparkangelegenheiten etc.), passt wieder der gute alte Spruch "der gehobene Dienst kann alles". Ich habe das Gefühl, dass ganz oft auch "gefühltes Recht" unterwegs ist, es kann nicht sein, was nicht sein darf (das "gesunde Rechtsempfinden").@Beowulf80 Seh ich anders. Immerhin wurde klar gestellt, dass es keine Norm gibt, die eine Aufbewahrung in einem gleich des Waffentresors klassifizierten Behältnisses gibt. Und auf irgendwas muss sich der Bürger bei seinem Tun ja verlassen können.
Daher hat dieses Urteil schon eine über den eigentlich verhandelten Fall hinausgehende Wirkung.
Vllt. kann ja @Mantelträger was dazu schreiben???
Genau so ist es."Leider" nur eine Einzelfallentscheidung ohne Präzedenzwirkung, das nächste Verwaltungsgericht in Hamburg oder Buxtehude kann leider schon wieder anders entscheiden. Aber: es bleibt wichtig, dass es solche Urteile gibt.
Bei uns in der Behörde begegnet einem der Satz "verstecken alleine genügt nicht", was man mit der Aussage dann auch immer anfangen soll?!
Aber auch diese kann ausgehebelt werden, wenn dir Nachts ein Messer an den Hals gehalten wird und du dann geweckt wirst.
100 Prozent Sicherheit gibt es hierbei wohl nicht.