Schluss nach 150 Jahren ....

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https://www.ln-online.de/Lokales/La...1OhT5Ya7tP8mob0wSxSKsaerjOR8D4O8TUTwZfXqFecS0

"Die beiden Jagdgatter im Sachsenwald haben Tradition, eine fast 150-jährige. Doch mit den Gesellschafts- und Geburtstagsjagden auf eingesperrte Tiere ist nun Schluss. Auch vor dem Bundesverfassungsgericht hatten die Nachkommen des Eisernen Kanzlers keinen Erfolg. Die höchste nationale richterliche Instanz habe die Klage nicht angenommen, berichtet Landrat Dr. Christoph Mager. .....

Außerdem haben weder die Tiere noch deren Vorfahren jemals eine Straße gesehen. Als die Gatter errichtet wurden, gab es noch gar keine Autos, auch die Bahnlinie Hamburg-Berlin war gerade erst gebaut. ...."
 
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na ja, auch wenn es 1300 ha sind, so ganz verkehrt ist das Verbot nicht. Das Wort Jagdbordell ist schon nachvollziehbar.

Habe selber schon (eine) Gatterjagd mitgemacht. Danach war ich als Durchgeher froh mit Hund heil rauszukommen. Flakähnlicher Beschuss, elendsschlechte Schützen mit hohem Arroganzgrad und Sauen, die wissen, dass sie nicht flüchten können. Der TA hatte Arbeit an dem Tag.

Der Wildbestand war unglaublich groß, über 100 Sauen alleine an einem Tag. Ich glaube, das gibt es in der freien Wildbahm eher weniger....

Dennoch... es ist sein Eigentum und der grüne Staat muss ja immer alles Regeln bis Verbieten
 
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Dennoch... es ist sein Eigentum und der grüne Staat muss ja immer alles Regeln bis Verbieten

Und nur darum geht es in dieser Sache. Habeck zwingt seinen Lebensentwurf jedermann auf und sein Verhältnis zu Eigentum ist ja auch bereits bekannt.

Nebenbei sind 1300 ha nun einmal größer als die in RLP zulässigen Reviere überhaupt sein dürfen.
 
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So war es gemeint. Stimmt aber, meine Formulierung war so falsch. Sorry.

Platz war dort jedenfalls mehr als genug; es ist ja nicht so, als ob man Wild im Käfig erschiesst.

Jedenfalls mag man den Bismarck nun mögen oder nicht: Hier geht es um Enteignung und nur das ist auch das Ziel der Grünen ....

Den Rest des Parlamentes schert es nicht.

So seltsam es klingt, aber das Ende der Gatterjagd ist der Anfang vom Ende der Jagd ..... auch wenn man das Eine nur bedingt mit dem Anderen in Verbindung sehen kann ...
 
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Moin,

der EUGH hat doch schon einmal im Sinne der Grundeigentümer entschieden - von daher warten wir auch in diesem Fall einfach einmal ab, was der Graf dort erreicht.

munter bleiben!!

hobo
 
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Jagd im Gatter ist primär eine Frage der Jagdethik. Dort lebende Tiere haben keinen Zugriff auf biodynamische Prozesse. Gatter, selbst der Größe des Kruger-NP in SA als auch der Etosha-Pfanne in Nanmibia sind Zoologische (Groß-)Gärten
Die Gatterung ist ein jagdrechtliches Problem, nicht eine Frage des Eigentums an Grund und Boden.
Hier werden verschiedene Ebenen vernetzt.
Anderes Beispiel des Umganges mit Eigentum:
In vielen Bundesländern besteht ein Betretungsrecht der freien Feldflur auch außerhalb der Wege, da könnte der Landeigentümer auch mal klagen wegen Eingriffs in sein Eigentum. Als Habek das
Schl.-Holsteinische Wegegebot aufheben wollte, gab's Zoff und er lenkte ein - also auch "seinen Lebensentwurf" (Streichelzoo # 3) kann man modifizieren, wenn die Beteiligten inklusive Teile der Naturschutzverbände im gleichen Boot sitzen.
 
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G

Gelöschtes Mitglied 24216

Guest
Das Jagdrecht bleibt ihm ja. Er muss halt den Zaun öffnen, den er heute gar nicht mehr bauen dürfte.

Würde der Staat nicht auch in Eigentum hinein regulieren, könnte auch jeder Tierhalter in seinen Stallungen oder bei seinen Tiertransporten machen was er will. Wer würde das wirklich wollen?
 
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Den Zaun gibt es seit 150 Jahren.

Und das ist keine Stallung, das ist eine 1300 Ha große Gegend,

Mal sehen, wenn Habeck Euch vorschreibt, wer in Eure Eigentumswohnung mit einziehen darf, da freu ich mich auf das Gejammer.

Die ganze Vorgehensweise ist so angelegt, das ein Besitzstand vernichtet wird, bevor der Rechtsweg komplett ausgeschöpft wurde!

Auch wenn der EuGH zugunsten Bismsrcks entscheidet, sein ererbten Güter sind unwiederbringlich verloren!

So wird es einst den Dieselfahrern gehen, den Fleischessern und so weiter.

Natürlich dürfen Sie Ihren Diesel behalten, nur fahren dürfen Sie halt nicht mehr.

Selbstverständlich bleibt Ihre Metzgerei Ihr Eigentum, aber verkaufen dürfen Sie leider nur noch Veggieburger ...
 
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Vielleicht sollte er das Gatter als immaterielles Kulturgut schützen lassen. Mit Hinweis auf den Kanzler usw.

Und nebenbei noch ein paar Schafe reintun und das ganze wolfssicher gestalten :p
D.h. der Zaun wird höher, elektrifiziert und mit Fundament versehen...
 
M

Mannlicher764

Guest
Das ist schon kein ganz normaler Zaun! Ich war da schonmal drin und wenn Du da zu Zeiten kommst in denen nicht gejagt wird, stehst du mit Deinem Auto in einer Rotte von 50 Sauen und mehr. Die Damen und Herren denken es Fütterungszeit...
Allerdings könnte man den Zaun nicht ohne vorher Reduktion zu betreiben öffnen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
Den Zaun gibt es seit 150 Jahren.

Und das ist keine Stallung, das ist eine 1300 Ha große Gegend,

Mal sehen, wenn Habeck Euch vorschreibt, wer in Eure Eigentums mit einziehen darf.

Das Jagdgatterverbot wurde 1999 erlassen mit Unterstützung des Landejagdverbands Schleswig Holstein.

Zitat:
"Aus Sicht der Jägerschaft des Landes ist die Nutzung von Jagdgattern nicht mehr zeitgemäß und ist mit den Grundsätzen einer naturnahen Jagd nicht vereinbar.
Aus diesem Grund habe der Landesjagdverband Schleswig-Holstein die Regelung zur Abschaffung der Jagdgatter mit einer 15-jährigen Übergangsfrist bei der Änderung des Landesjagdgesetzes im Jahre 1999 mit unterstützt."

Robert Habeck ist erst 2009 in den Landestag eingezogen. 2012 wurde er Landesminister.
Also alles lange vorher entschieden.
 

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