Schmidt Bender 3-12 x?

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Folgende Überlegungen solltest Du anstellen:
Nachfragen bei Schmidt und Bender wegen Kosten für Umrüstung auf Absehen 4 oder Nachrüstung von Leuchtabsehen.
Unter Umständen ist das bei dem Preis den Du für das ZF gezahlt hast sinnvoller als für mehr Geld was anderes zu kaufen, oder für weniger Geld etwas zu kaufen was dann nichts taugt.

Nee, sehe ich nicht so. Irgendwelche Umbauten lohnen sich allenfalls, um eine teure Montage bei Neuanschaffung eines anderen Glases zu umgehen. Ansonsten kauft man besser ein anderes gebrauchtes Glas, welches die gewünschten Eigenschaften hat. Eigentlich bekommt man heute jedes Glas, welches kein Spezialglas ist und kein LA hat, für kleinen Toto hinterhergeschmissen.
 
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Umbauten hab ich heute morgen direkt mit angefragt. Absehen ändern 300 zzgl. MwSt. LP 700 zzgl. MwSt.
Ich schau heute gegen 22h beim Gassi Gehen durch das Glas und Vergleiche es mit dem 52 Diavari und dem 56 Swarovski vom Kollegen. Die meisten schreiben ja das es kaum einen Unterschied macht.
 
G

Gelöschtes Mitglied 12266

Guest
Hier werden wieder mal Absehen 1 und das Zeiss Diavari-Absehen in einen Topf geworfen.

Das klassische Absehen 1 hat Balken in gleichmäßiger Dicke und der Zielstachel schließt mit der Oberkante der Querbalken ab.

Beim Diavari-Absehen (Absehen 11) verjüngen sich die Balken und der mittlere Zielstachel endet auf Höhe der Querbalkenmitte.

Ohh, wo habe ich etwas in einen Topf geworfen? Absehen 11 habe ich nicht mal erwähnt, weil es eben nicht Abs. 1 ist ;)
 
G

Gelöschtes Mitglied 12266

Guest
Wenn ich vorne auf dem Wurf nach hinten zum Pürzel eine gerade mit der Oberkante der Querbalken bilde ist der Schuss auf der Sau bei Abs.1 zu hoch, mache ich das gleiche mit Abs.4 passt es genau, weil da der Zielpunkt etwas tiefer liegt.
Das bedeutet wenn es finster ist habe ich mit Abs 4 eindeutige Marken (Wurf/Pürzel, fette Balken), während ich mit Abs 1 einfach nur schätzen kann. weil ich unter Pürzel und Wurf anhalten muss.

Abs. 11 gibt's bei Zeiss, bei SuB und anderen das klassische Abs 1. Also wird da nix verwechselt.

Ich kann mit dem Abs. 1 genau so sicher das Ziel anvisieren wie mit Abs. 4. Diese Geschichten zu "Schätzen, die letzten 5 min" etc. sind schon lustig. Wenn es zu dunkel ist, schieße ich weder mit Abs. 1 noch mit 4. Ansonsten sehe ich persönlich keinen Unterschied.
 

m95

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Nach reichlichen Diskussionen über Absehen 1 und 4 und anderen Ausschweifungen möchte ich nochmal näher aufs Thema und den Sachverhalt eingehen:

Also Schmidt und Bender liefert (alle seine!) 3-12x mit 50iger Objektiv, die 2,5-10x sind mit 56er Objektivdurchmesser. Bei Zeiss war es (ausgenommen von Duralyt/Conquest) andersherum (2,5-10x50/3-12x56). Würde also dem Verkäufer hier keine argliste Täuschung/ vorsätzliches Handeln vorwerfen, so etwas wird immer wieder verwechselt, gerade wenn man Inserate oder Auktionen ansieht.

Wie in der Auktion ja zu sehen, hat er Gewährleistung bei Privatverkauf ausgeschlossen. Aber laut §433 (1) BGB muss die Sache frei von Sachmängeln sein, Sachmangel nach §434 (1) u. (3) BGB liegt vor, wenn die Sache nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Da 3-12x56 angegeben war, handelt es sich nicht um die vereinbarte Beschaffenheit. Somit kann nach §444 die Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden.

Also hättest du Möglichkeit auf:

--> Nacherfüllung (§439 BGB). Da aber nicht zumutbar für Käufer, keine Option (§440 BGB)
--> Minderung des Kaufpreises (§441)
--> Rücktritt wegen nicht vertragsgemäßer Leistung (§323 BGB (1)

Zum Preis des Zielfernrohrs:

Handelt es sich wirklich um EAW-Teile?

So ein Schnapper, wie manche schreiben, ist es nicht unbedingt, da wie cast bereits geschrieben Außenschiene + Absehen 1 vorliegen, und beides i.d.R. kaufpreismindernd ist. (egal ob gut/schlecht/oder sonst was).

Ist ein realistischer und angemessener Preis, aber nicht DAS extreme Schnäppchen.

Zur Leistung des Zielfernrohrs:

Hatte ein älteres S&B 3-12x50 (Lack) und habe heute noch ein neueres 3-12x50 (Eloxierung) mit Leuchtpunkt. Im direkten Vergleich mit dem Zeiss 2,5-10x52 (Diavari-ZA T*) keinen Unterschied für mich erkennbar. Im Vergleich zu einem S&B 2,5-10x56 (mit Lack) minimaler Unterschied was die Helligkeit angeht, zum S&B Zenith (2,5-10x56) noch etwas mehr, im Vergleich mit einem Victory Varipoint noch mehr ( was detailtreue, Helligkeit und Randschärfe angeht).

Nichtsdestotrotz ein sehr gutes Glas, wirst aber vermutlich keinen Unterschied zu deinem x52er Zeiss erkennen (T* vorhanden?).

Falls es für dich besser als dein Zeiss ist und dieses auch eine Schiene hat, kannst du ja die Montageobertiele auf der Waffe belassen. Ich glaube kaum, dass du die Montageoberteile auf dem S&B einfach so auf deiner Waffe verwenden kannst (bitte um Korrektur, falls ich mich täuschen sollte).

Eine etwas ausführlichere Antwort, hoffe dass es dir weiterhilft.

Liebe Grüße und Waidmannsheil
M95
 
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1 Apr 2018
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Danke für die Antwort. Ich habe die beiden das diavari z 52 (ohne t) und das SuB heute im Dunkeln getestet und tatsächlich keinen Unterschied in der Heiligkeit feststellen können. Am Tag ist in sachen Randschaerfe das diavari besser finde ich.

Ich hab auf dem diavari eine eaw Schwenkmonstage und die oberteile am SuB sehen exakt so aus wie beim diavari. Allerdings ist auf dem Vorderfuß die Aufschrift Suhl.

Warum glaubst du passen die oberteile vom SuB nicht auf meine Waffe? Bis auf den Abstand von Vorder und Hinterfuß sind die komplett identisch. Die hoehe sieht auch gut aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
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5 Aug 2013
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Hallo,

Abs. 11 gibt's bei Zeiss, bei SuB und anderen das klassische Abs 1. Also wird da nix verwechselt.

Abs. 11 (Diavari-Abs.) gab´s auch für das S&B. Bekannter hat ein S&B 3-12x50 mit Abs. 11 aus den 90ern auf seiner BBF. :)

Grüße
Sirius
 
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13 Mrz 2018
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Wäre trotzdem mal gut zu wissen, wie du dich mit dem Verkäufer geeinigt hast.
 
G

Gelöschtes Mitglied 23774

Guest
Gemessen an der möglichen Nutzungsdauer hochwertiger Jagdoptik ist es bis zum letzten Jahrtausend gar nicht so lange ;)
Wäre trotzdem mal gut zu wissen, wie du dich mit dem Verkäufer geeinigt hast.
Ja würde mich auch interessieren.
 

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