Schnapsideen und Geistesblitze

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In dieser Sparte des Wild und Hund-Forums werden die möglichsten und auch unmöglichsten jagdlichen Einrichtungen vorgestellt, wobei sich die Frage stellt, ob man den einen oder anderen Einfall auf seine kommerzielle Verwertung hin abklopfen könnte oder sollte.
Eine "Erfindung" anzumelden ist keine große Sache, ob es sich um ein "richtiges", oder das sog. "Kleine Patent" handelt. Aufgrund der Wertschöpfung kommt wohl nur letzteres in Frage, soweit es sich z.B. um jagdliche Ansitze oder andere Einrichtungen dreht. Für einen lächerlichen Betrag von 30 oder 40 € wird ein Gebrauchsmuster eingetragen und ist gleichzeitig für 3 Jahre geschützt.
Für Erfinder stellt sich ein Problem insofern, weil selten der Umstand zutrifft, die Erfindung im eigenen Betrieb umzusetzen und kommerziell zu verwerten. Also geht man auf die Suche nach Herstellern, die dafür infrage kommen. Findet man einen Interessenten, ist es Verhandlungssache, für welchen Betrag alle Rechte abgetreten werden, was dem Patentamt mitzuteilen ist.
Die Erfindung von einer Firma im Auftrag realisieren zu lassen und den Vertrieb in Eigenregie zu organisieren, beinhaltet ein gewisses Risiko, wenn sich Angebot und Nachfrage nicht decken. Lizenzvergabe ist eher nicht zu empfehlen.
Bei den vielen Vorstellungen über jagdliche Einrichtungen liegt der Gedanke nahe, dass ein Erfinder, der von seiner Idee überzeugt ist, diese durch ein Gebrauchsmuster schützen zu lassen.
 

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