Schon wieder Tote und Verletzte in Würzburg durch Messerattacke

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Ist dem so?
Sorry für OT, aber wie immer: wenn man keine Ahnung hat, einfach mal...

P.S.: um mir spätere Antworten zu sparen: wir haben ja Verwaltungs- und Verfassungsgerichte auf Landes- und Bundesebene, die haben wohl mehr Ahnung vom GG als Du.
😂 der war gut, wer bestimmt denn die Richter am Bundesverfassungsgericht? Und was haben Verwaltungsgerichte mit dem GG zu tun? Ich denke, Du hättestrd in diesem Fall besser mit Dieter Nuhr gehalten...
 
G

Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
Es ist ein wenig eigenartig hier.
Die Asylgesetzgebung ist ein Teil der freiheitich , demokratischen Ordnung.
Diese Freiheit kann durch Einzelne auf schrechliche Weise mißbraucht oder durch krankhafte Persönlichkeitsstörungen zum Desaster werden.
In der Folge gröhlen hier (und vor allem die Verbannten im Nachbarforum) nach Abschaffung bzw. Einschränkung der Asylgesetzgebung.
Einer hier möchte sogar nur Menschen das Asylrecht gewähren, wenn sie dem Staat nutzen.
Das ist nicht der Gedanke der Gründerväter unserer Republik gewesen.
Es führt vielmehr jede Menschlichkeit ad absurdum.
Jeder Mensch verdient Hilfe und hat ein Anrecht auf Grundrechte erstmal ohne jegliche Gegenleistung.
Reduzieren wir Menschen auf einen Nutzen, landen wir da wo wir vor knapp 80 Jahren waren.

Dieselben Personen aber wehren sich bei jedem Amoklauf oder jeder Straftat mit Legalwaffen gegen Pauschalisierungen und Generalverdacht und dem Schrei nach Einschränkung des Waffenbesitzes.
Und das zu Recht.
Das Versagen von Einzelpersonen sollte keine Konsequenzen für die grosse Masse der Gesetzestreuen haben.
Das gewähren von Freiheit bedingt aber zwangsläufig die Möglichkeit des Mißbrauchs.
Das ist beim Waffenrecht und auch beim Asylrecht nicht grundsätzlich zu verhindern.
Wer also gegen die Asylgesetzgebung wettert, ohne sich Hintergrundinformationen zu beschaffen, argumentiert auf dem gleichen Niveau wie sämtliche Gegner des Legalwaffenbesitzes nach einem Amoklauf oder einer Straftat mit Legalwaffen.

Sie befinden sich auf dem gleichen niedrigem Niveau. Nur auf gegenüberliegenden Seiten.
 
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Wenn sollte man über den Haltepunkt diskutieren
der zuständige Staatsanwalt hat in einer PK von heute nachmittag gesagt, der Polizist habe alles richtig gemacht. Die Untersuchung läuft beim LKA als neutrale Stelle.
Glatter Durchschuß. Erstaunlich bei der verwendeten Munition.
 
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Beim Lesen der Überschrift kann man schon den Eindruck bekommen, wir hätten mindestens 1 mal im Monat eine schwere Messerstecherei in Deutschland. Hoffentlich merkt keiner, daß dem nicht so ist, dann würde der Fred ja direkt in Langeweile abdriften!
Man stelle sich nur mal vor der Täter wäre Legalwaffenbesitzer gewesen und hätte auch anstatt einem Messer eine Schußwaffe benutzt. Der mediale Aufschrei und die Rufe nach Verschärfungen des Waffengesetzes wären gerade im Bezug zur nächsten Wahl ausgiebigst genutzt worden.
In dem jetzt geschehen Sachverhalt ist leider eine solch "einfache" Lösung wie eine Verschärfung des Waffengesetzes jedoch wenig hilfreich. Dementsprechend tut sich die Politik auch schwer, Lösungen zu präsentieren, die so etwas verhindern können.
Am besten fasst man das Thema also gar nicht an, da man nachher sogar noch negative Schlagzeilen generiert, weil man als Politiker in die rechte Schublade geschubst wird, wenn man sich negativ über die Asylpolitik äußert.

Und genau der Umstand, dass sich gerade kaum ein Politiker vor die Mikrofone traut, aber bei Vorfällen mit Schusswaffen dafür dann umso lauter wird, dürfte wohl die meisten Foristi und auch mich stören.
 
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Der unterfränkische Polizeivizepräsident Martin Wilhelm hat auf der PK heute das überarbeitete Konzept für Amoklagen erläutert. Er war auch der Einsatzleiter.
 
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Werter GSS.

Das sehe ich anders. Wenn Menschen auf Grund einer Erkrankung eine Gefahr für sich oder andere Personen darstellen, muss dies letztlich ausschließlich durch Mediziener erkannt und attestiert werden. Ansonsten hätten wir einen Polizeistaat, den niemand haben möchte.
Ob die Möglichkeiten einer solchen Begutachtung vorgelegen haben oder nicht entzieht sich meiner Kenntnis. Ob es in dem vorgesehenen Zeitraum (hier sind 72 Stunden nach einer Zwangseinweisung üblich) möglich ist, die Person in gebotener Art und Weise zu untersuchen ebenfalls. Es besteht aber grundsätzlich die Möglichkeit die zwangsweise Unterbringeung zu verlängern.
Wer, ausser den Fachärzten sollten ansonsten eine entsprechende Expertise erstellen?

Es ist ein wenig eigenartig hier.
Die Asylgesetzgebung ist ein Teil der freiheitich , demokratischen Ordnung.
Diese Freiheit kann durch Einzelne auf schrechliche Weise mißbraucht oder durch krankhafte Persönlichkeitsstörungen zum Desaster werden.
In der Folge gröhlen hier (und vor allem die Verbannten im Nachbarforum) nach Abschaffung bzw. Einschränkung der Asylgesetzgebung.
Einer hier möchte sogar nur Menschen das Asylrecht gewähren, wenn sie dem Staat nutzen.
Das ist nicht der Gedanke der Gründerväter unserer Republik gewesen.
Es führt vielmehr jede Menschlichkeit ad absurdum.
Jeder Mensch verdient Hilfe und hat ein Anrecht auf Grundrechte erstmal ohne jegliche Gegenleistung.
Reduzieren wir Menschen auf einen Nutzen, landen wir da wo wir vor knapp 80 Jahren waren.

Dieselben Personen aber wehren sich bei jedem Amoklauf oder jeder Straftat mit Legalwaffen gegen Pauschalisierungen und Generalverdacht und dem Schrei nach Einschränkung des Waffenbesitzes.
Und das zu Recht.
Das Versagen von Einzelpersonen sollte keine Konsequenzen für die grosse Masse der Gesetzestreuen haben.
Das gewähren von Freiheit bedingt aber zwangsläufig die Möglichkeit des Mißbrauchs.
Das ist beim Waffenrecht und auch beim Asylrecht nicht grundsätzlich zu verhindern.
Wer also gegen die Asylgesetzgebung wettert, ohne sich Hintergrundinformationen zu beschaffen, argumentiert auf dem gleichen Niveau wie sämtliche Gegner des Legalwaffenbesitzes nach einem Amoklauf oder einer Straftat mit Legalwaffen.

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Du sprichst mir aus der Seele!! Bester Beitrag seit langer Zeit!!

wipi
 
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