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Auch eine Folge des langen Winters ... die Rapsfelder sind hier im Münsterland tatsächlich z.Zt. blau-grau:
Landesbetrieb Wald und Holz am 03.04.2013
Die von der Oberen Jagdbehörde erlassene Allgemeinverfügung vom 31.01.2013 wird wie folgt geändert:
Der unter I. genannte Zeitraum zur Aufhebung der Schonzeit für Ringeltauben zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden am Raps und am Getreide im Regierungsbezirk Münster wird um die Zeit vom 03.04.2013 bis zum 30.04.2013 erweitert.
Im Übrigen bleibt die Allgemeinverfügung vom 31.01.2013 weiter bestehen.
Gründe:
Diese Maßnahme ist im Sinne des Art. 9 Abs. 1 a) 3. Alt. der EG-Vogelschutzrichtlinie erforderlich, um erhebliche Schäden am Raps und am Getreide abzuwenden, weil es keine andere zufrieden stellende Lösung und insbesondere keine wirksamen Abwehrmaßnahmen gibt. Aufgrund der kalten Witterung verzögert sich das Wachstum des Raps und Getreides und es besteht somit weiterhin eine übermäßige Gefährdungder v. g. Kulturen durch Ringeltauben.
Landesbetrieb Wald und Holz am 03.04.2013
Die von der Oberen Jagdbehörde erlassene Allgemeinverfügung vom 31.01.2013 wird wie folgt geändert:
Der unter I. genannte Zeitraum zur Aufhebung der Schonzeit für Ringeltauben zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden am Raps und am Getreide im Regierungsbezirk Münster wird um die Zeit vom 03.04.2013 bis zum 30.04.2013 erweitert.
Im Übrigen bleibt die Allgemeinverfügung vom 31.01.2013 weiter bestehen.
Gründe:
Diese Maßnahme ist im Sinne des Art. 9 Abs. 1 a) 3. Alt. der EG-Vogelschutzrichtlinie erforderlich, um erhebliche Schäden am Raps und am Getreide abzuwenden, weil es keine andere zufrieden stellende Lösung und insbesondere keine wirksamen Abwehrmaßnahmen gibt. Aufgrund der kalten Witterung verzögert sich das Wachstum des Raps und Getreides und es besteht somit weiterhin eine übermäßige Gefährdungder v. g. Kulturen durch Ringeltauben.