berni67 schrieb:Es war eine Jagd in einem anderen Bundesland, und weil es dort viele Feldhasen gab, bat der Gast einen für sich schießen zu dürfen.
Da kam das Großzügige OK vom Pächter - gesagt getan.....
Als der stolze Erleger mit dem Hasen ankam gab es tosendes Gelächter, denn der Hase wurde in der Schonzeit geschossen (2 Tage nach der Frist).
Was als Witz gedacht war wird nun wohl zur Erpessung, denn die beiden haben dann ein gemeinsames Revier gepachtet bzw. der Gast hat gepachtet, weil der Pächter schon seine 1000 ha voll hatte.
Nun gab es da die ein oder andere Reiberei und Auseinandersetzung - nix genaues weiß man nicht - und nun will wohl der Pächter Anzeige wegen Schonzeitvergehen machen, fall sich ein Konflikt nicht so klären lässt wie er das möchte........
Einen Hasen 2 Tage nach Schonzeitanfang wiegt nicht so schwer und hat nicht so grosse Konsequenzen. insbesondere weil es hier nur leicht fahrlässig im fremden Bundesland passierte.
Wo erlegen wir den keine 50 Hasen? :lol: :lol:Claas schrieb:Einen Hasen 2 Tage nach Schonzeitanfang wiegt nicht so schwer und hat nicht so grosse Konsequenzen. insbesondere weil es hier nur leicht fahrlässig im fremden Bundesland passierte.
Rehwild oder Sauen gibt es wie Sand am Meer, da ist ein Hase schon erheblich wichtiger :!:
Versuch mal eine Einladung zur Treibjagd auf den Hasen zu erhalten, bei der mehr als 50 erlegt werden. da wirst du eher 5 auf Drückjagden bekommen, bei der über 50 stück schalenwild liegt. :wink:
Trotzdem ist es Unsinn in so einem Fall da das so hoch zu hängen.
chrigo schrieb:Das beste wär ne Selbstanzeige, die wirkt strafmildernd und nimmt dem Pächter den Wind aus den Segeln.