Schonzeitvergehen

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Wann verjährt eigenlich ein Schonzeitvergehen?

Nein - es geht nich um einen Hirsch oder einen guten Bock - es geht um einen Feldhasen :lol: :cry: :cry:
 
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somit mußt du ihn nun 2 jahre künstlich am leben erhalten ;-)
 
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Es war eine Jagd in einem anderen Bundesland, und weil es dort viele Feldhasen gab, bat der Gast einen für sich schießen zu dürfen.

Da kam das Großzügige OK vom Pächter - gesagt getan.....

Als der stolze Erleger mit dem Hasen ankam gab es tosendes Gelächter, denn der Hase wurde in der Schonzeit geschossen (2 Tage nach der Frist).

Was als Witz gedacht war wird nun wohl zur Erpessung, denn die beiden haben dann ein gemeinsames Revier gepachtet bzw. der Gast hat gepachtet, weil der Pächter schon seine 1000 ha voll hatte.

Nun gab es da die ein oder andere Reiberei und Auseinandersetzung - nix genaues weiß man nicht - und nun will wohl der Pächter Anzeige wegen Schonzeitvergehen machen, fall sich ein Konflikt nicht so klären lässt wie er das möchte........
 
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berni67 schrieb:
Es war eine Jagd in einem anderen Bundesland, und weil es dort viele Feldhasen gab, bat der Gast einen für sich schießen zu dürfen.

Da kam das Großzügige OK vom Pächter - gesagt getan.....

Als der stolze Erleger mit dem Hasen ankam gab es tosendes Gelächter, denn der Hase wurde in der Schonzeit geschossen (2 Tage nach der Frist).

Was als Witz gedacht war wird nun wohl zur Erpessung, denn die beiden haben dann ein gemeinsames Revier gepachtet bzw. der Gast hat gepachtet, weil der Pächter schon seine 1000 ha voll hatte.

Nun gab es da die ein oder andere Reiberei und Auseinandersetzung - nix genaues weiß man nicht - und nun will wohl der Pächter Anzeige wegen Schonzeitvergehen machen, fall sich ein Konflikt nicht so klären lässt wie er das möchte........

:shock: :shock: Geschichten, die das Leben schreibt.
 
G

Gelöschtes Mitglied 6216

Guest
Wie asozial ist das denn?

Den würde ich trei doof kommen lassen. Wenn ich dann genug Beweise für die versuchte Erpressung hätte würde ich mit Ihm reden und dann kommt sicher ne gütlche Einigung raus, ohne dass ich auch ne Erpressung machen müsste.

Erpressung ist eine Staftat, damit lässt man sich nicht bedrohen.
Einen Hasen 2 Tage nach Schonzeitanfang wiegt nicht so schwer und hat nicht so grosse Konsequenzen. insbesondere weil es hier nur leicht fahrlässig im fremden Bundesland passierte.
 
A

anonym

Guest
Viel spannender finde ich die "Strohmannvereinbarung" zur Umgehung der gesetzl. Höchstpachtfläche, die bei entsprechendem Willen des Verpächters und einem Juristen, der seine Diss selber geschrieben und verstanden hat, die ganze Schmierenkomödie sehr schnell und ohne Schonzeithasen beenden dürfte.
Interessante Freunde hat unser Bernie jedenfalls, lässt auch ein bisschen tiefer blicken...
 
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Einen Hasen 2 Tage nach Schonzeitanfang wiegt nicht so schwer und hat nicht so grosse Konsequenzen. insbesondere weil es hier nur leicht fahrlässig im fremden Bundesland passierte.

Rehwild oder Sauen gibt es wie Sand am Meer, da ist ein Hase schon erheblich wichtiger :!:

Versuch mal eine Einladung zur Treibjagd auf den Hasen zu erhalten, bei der mehr als 50 erlegt werden. da wirst du eher 5 auf Drückjagden bekommen, bei der über 50 stück schalenwild liegt. :wink:

Trotzdem ist es Unsinn in so einem Fall da das so hoch zu hängen.
 
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Das beste wär ne Selbstanzeige, die wirkt strafmildernd und nimmt dem Pächter den Wind aus den Segeln.
 
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Claas schrieb:
Einen Hasen 2 Tage nach Schonzeitanfang wiegt nicht so schwer und hat nicht so grosse Konsequenzen. insbesondere weil es hier nur leicht fahrlässig im fremden Bundesland passierte.

Rehwild oder Sauen gibt es wie Sand am Meer, da ist ein Hase schon erheblich wichtiger :!:

Versuch mal eine Einladung zur Treibjagd auf den Hasen zu erhalten, bei der mehr als 50 erlegt werden. da wirst du eher 5 auf Drückjagden bekommen, bei der über 50 stück schalenwild liegt. :wink:

Trotzdem ist es Unsinn in so einem Fall da das so hoch zu hängen.
Wo erlegen wir den keine 50 Hasen? :lol: :lol:
 
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chrigo schrieb:
Das beste wär ne Selbstanzeige, die wirkt strafmildernd und nimmt dem Pächter den Wind aus den Segeln.

Vorsicht! Keine Selbstanzeige. Sie wirkt nur bei Steuerstraftaten. Keine schlafenden Hunde wecken!
 
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Oh menne....
Das Erlegen eines Hasen, zwei Tage nach Ende der Jagdzeit ist eine Ordnungswidrigkeit! Bei den hier geschilderten Tatumständen wäre nach unserem Bußgeldkatalog Jagd eine Geldbusse in Höhe von ca. 100 € tatangemessen. (Auch für die tatbeteiligten Anstifter...)
Was der Pächter da anstellt, könnte aber durchaus den Tatbestand der Nötigung, also einer Straftat, erfüllen!
Wenns also zur Sache gehen soll, reumütig die Owi zugeben (würde bei uns mit einer vermutlich kostenfreien Verwarnung eingestellt werden) und den Pächter wg. Nötigung anzeigen...
Kostet aber alles ne Menge Nerven und deswegen gehen wir eigentlich icht zur Jagd, oder???
WH Klaus
 

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