Schreckschusswaffe

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Mein Ansprechpartner in der Behörde hat mir genau den Absatz zitiert und meinte zur Jagdhundeausbildung ist das absolut kein Problem im Revier.
 
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Ernsthaft jetzt ?

Ich meine das mit der SSW fand ich auch ein bissel seltsam, aber das mein Vereinskollege Stress bekam, als die Kontrolleure vor der Tür standen, und seine Benelli, die 9mm KW und den Unterhebelrep sehen wollten und er NIX vorweisen konnte außer "ähhhh die sind bei Vater im Schrank - der wohnt da und da..." kann ich irgendwo nachvollziehen. Zumal es bei uns allgemein bekannt ist, das die SBs einfach nur wissen wollen, wo die Plempem sind und ansonsten recht schmerzfrei und kulant agieren. Vielleicht fühlte man sich da auf den Schlips getreten, kann gut sein... Ich meine, die stehen telefonisch jederzeit zur Verfügung, ein Anruf hätte genügt und er hätte die Berechtigung zur "Fremdlagerung" ein paar Tage später im Briefkasten gehabt....
 
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das mein Vereinskollege Stress bekam, als die Kontrolleure vor der Tür standen, und seine Benelli, die 9mm KW und den Unterhebelrep sehen wollten und er NIX vorweisen konnte außer "ähhhh die sind bei Vater im Schrank - der wohnt da und da..." kann ich irgendwo nachvollziehen.

Das ist nicht dein Ernst?


und er hätte die Berechtigung zur "Fremdlagerung" ein paar Tage später im Briefkasten gehabt....

Gehts noch? Es braucht keine Berechtigung zur "Fremdlagerung".
 
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Friede Solms...

Das ist mal wieder so ein Punkt, wo ich in sämtlichen Ausbildungen die ich bislang bezüglich Schusswaffen gemacht habe, etwas anderes gelernt habe als du in deinem Wissensstand hast.
Können wir ewig drüber streiten, wenn ich jetzt meinen Sachkundelehrer oder auch meinen Waffenrechtslehrer Jagdschein ( oder morgen meinen SB ) anrufe sagen die mir alle das ohne Erlaubnis nicht fremdgelagert werden darf. Du sagst was anderes - lassen wir einfach so stehen.
 
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Nein, das lassen wir eben so nicht stehen. Sonst glauben es noch andere.

Ich beziehe mich auf das Waffengesetz § 12 (1) 1b; AWaffV § 13 (10) falls man eine, auch vorübergehende häusliche Gemeinschaft konstruieren kann sowie WaffVwV 12.1.1.2. Wenn es sich nur um einzelne Waffen gehandelt hat, kann man von Aufbewahrung mit absehbarem Ende (vorübergehend) ausgehen. Möglicherweise hat sich der Betroffene auch wieder mal um Kopf und Kragen geredet.

So, jetzt bist du dran, mit den Meinungen deiner Ausbilder, aber bitte mit Belegen.
 
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Ich rufe die Jungs jetzt nicht an - aber einen sehe ich nächsten DI - da frage ich mal nach.

Zu deinen Punkten: Eine häusliche Gemeinschaft kann absolut nicht konstruiert werden bei den beiden. Das ist ganz klar. Die wohnen in verschiedenen Städten.

Weiterhin hat es sich um alle seine Waffen gehandelt ( Die seine Freundin nicht mehr im Haus haben wollte wg. Kind ). Und es ist absolut wahrscheinlich das er genau das den Kontrolleuren gesagt hat, was deine Vermutung des "Um Kopf und Kragen reden" vermutlich erfüllt.
 
A

anonym

Guest
Das hier macht auch keine Probleme und ist mit 14,99 € incl. 288 Schuß Mun zudem gnadenlos günstig !

:)

Nichts für Ungut, aber:

Oh Mann, die Dinger sind so enttäuschend.

Früher haben die Käpselespischdolen ja noch richtig gut geknallt.

Ich hab meinen Jungs dieses Jahr welche zum Fasching gekauft... Puff ist schon maßlos übertrieben! Das Geräuch, welches der Schlagbolzen auf der Trommel fabriziert übertönt den Plopp beinahe.


Wenn Du damit neben Deinem Hund hantierst wird er sich wohl fragen, ob Du ihn verarschen willst.
 
A

anonym

Guest
Ich habe sie anders in Erinnerung. Aber laaaaaang ist's her.

Aber ggf. als "Alibi-Waffe" ???
Ja, in Erinnerung hatte ich die auch anders.

Früher konnte man nach erfolgten Feuergefechten auch noch sagen:
Do you smell this? Smells like Victory!
Die stinken nicht einmal mehr!
 
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Ich frage mich wirklich, in welchem Land wir mittlerweile leben.

Meistens kommt diese Frage auf, weil jemand was von jemandem gehört hat, der jemanden kennt, der es selbst erlebt (!) hat.

Das was Sateras da beschreibt, mit dem Entzug der Jagdwaffen, wegen der Nutzung einer SSW zur Hundeausbildung kann sich (aktuell !!) so nicht zugetragen haben. Wenn es ein Urteil dazu gibt, dann möge er es bitte recherchieren und hier posten. So lange gehe ich davon aus, dass es sich um Bullshit handelt.
Erst wenn weitere relevante Angaben dazu kommen könnte es möglich sein. (z.B. Das die Ausbildung nicht im eigenen Revier stattgefunden hat oder sowas. ;-) Oder ,dass sich die Sache vor ettlichen Jahren zugetragen hat. Damals gab es diesen Passus in der VwV. nocht nicht.)

Zum ursprünglichen Sachverhalt. Die Verwaltungsvorschrift wurde ja erst vor einiger Zeit dahingehend geändert, dass man mit dem Jagdschein SSW führen und auch schießen darf. Das hat aber noch nicht jeder mitbekommen. Sowohl was die Ausbilder in den Jungjägerkursen als auch die Sachbearbeiter in den Behörden angeht.

Wenn man bei der Behörde also die Aussage bekommt, dass man die SSW nicht zur Hundeausbildung nutzen dürfte, oder er sagt, dass man einen kleinen WS bräuchte, dann würde ich die Veordnung ausdrucken, dem Sachbearbeiter unter die Nase halten und ihn ganz lieb bitten mir diesen Absastz zu erklären. :biggrin: Dann muss ja irgendwas kommen.

Ich gehe immer zuerst davon aus, dass es nicht Böswilligkeit sondern nur Ahnungslosigkeit ist.

Beste Grüße
 
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Die Verwaltungsvorschrift wurde ja erst vor einiger Zeit dahingehend geändert, dass man mit dem Jagdschein SSW führen und auch schießen darf.

Die Verwaltungsvorschrift hat hier lediglich klargestellt was der § 13 Abs. 6 Satz 1 WaffG seit 2003 festgelegt hat. Der Begriff Jagdwaffe stellt dabei nicht nur auf erlaubnispflichtige Schusswaffen ab.
 
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Meistens kommt diese Frage auf, weil jemand was von jemandem gehört hat, der jemanden kennt, der es selbst erlebt (!) hat.

Das was Sateras da beschreibt, mit dem Entzug der Jagdwaffen, wegen der Nutzung einer SSW zur Hundeausbildung kann sich (aktuell !!) so nicht zugetragen haben. Wenn es ein Urteil dazu gibt, dann möge er es bitte recherchieren und hier posten. So lange gehe ich davon aus, dass es sich um Bullshit handelt.
Erst wenn weitere relevante Angaben dazu kommen könnte es möglich sein. (z.B. Das die Ausbildung nicht im eigenen Revier stattgefunden hat oder sowas. ;-) Oder ,dass sich die Sache vor ettlichen Jahren zugetragen hat. Damals gab es diesen Passus in der VwV. nocht nicht.) .....

.....Ich gehe immer zuerst davon aus, dass es nicht Böswilligkeit sondern nur Ahnungslosigkeit ist.

Beste Grüße


Moin Blauer.

Also der Mensch von dem ich es habe ist SEHR zuverlässig. Der erzählt keinen Müll. Der "Enteignete" war ein Begehungsscheininhaber - also nicht in seinem EIGENEN Revier, aber berechtigt zum "Dasein".

Was denkbar ist, ist das ich "im letzten Jahr" falsch verstanden habe und er etwas in der Art von "in den letzten Jahren" gesagt hat.

Deinen letzten Satz kann ich absolut unterschreiben. Bei fast allem.
 
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..das Führen !!!!!!!!!!!!!einer Schreckschusswaffe außerhalb des eigenen befriedeten Besitztumes bedarf einer Erlaubnis..(Kleiner Waffenschein) ..auch für einen Jäger!!!!!
 

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