Ich habe das aus zweiter Hand - allerdings von jemandem der den Prozess beobachtet hat.
Was noch war weiß ich nicht, habe auch die entsprechenden Fragen nicht gestellt - allerdings soll der Richter noch gesagt haben, das die Benutzung einer scharfen Waffe rechtskonform gewesen wäre.... aufgehängt hat sich das Urteil wohl nicht am Führen sondern am Schießen mit der Schreckschusswaffe, für das die Erlaubnis der Schusswaffenbenutzung im Revier durch den Jagdschein wohl eben nicht gedeckt war. Ich kann hier nur wiedergeben was man mir erzählte.
Und es war JAGDhundeausbildung.
Weiterhin:
Ich halte mich lieber an das was die Behörde mir sagt ( die sind bei uns allerdings auch kompetent und recht freundlich ) als das ich mich an Paragraphen aufhänge und mir monatelangen Rechtsstress einhandle. Das gilt natürlich nur solange, wie die keinen völligen Bockmist verzapfen, was meiner Kenntnis nach hier aber noch nicht vorgekommen ist. Letztens haben sie jemandem alles weggenommen, der seine Waffen im Schrank vom Papa aufbewahrt hatte - nicht zusammenwohnend wohlgemerkt. Er hatte halt keine Erlaubnis dazu. Den kenne ich persönlich und ich habe nur den Kopf geschüttelt. Ein Anruf, ein Gang, eine Unterschrift hätte ihm gereicht. Ich verwahre auch eine KW von jemandem außerhalb meines Haushaltes in meinem Schrank - habe aber die schriftliche Genehmigung dazu. Es wird bei uns ziemlich genau hingeschaut, aber Willkür gibt es meiner Kenntnis nach nicht.