Schreckschusswaffe

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anonym

Guest
Moin

Jagdschein deckt nicht die Erlaubnis zum führen einer Schreckschusswaffe, soweit klar.
Wie sieht das aus mit dem Schießen im Revier mit einer Schreckschusswaffe, beispielsweise zur Hundeausbildung? Der kleine Waffenschein erlaubt ja lediglich das Führen..
 
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Inhaber eines gültigen Jagdscheins benötigen auch zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen innerhalb des Jagdreviers keinen Kleinen Waffenschein. Sie dürfen mit diesen Waffen im Rahmen der befugten Jagdausübung (z.B. Jagdhundeausbildung, Wildschadensverhütung, Jagdschutz) schießen. Insoweit liegt mit dem Jagdschein bereits eine äquivalente Erlaubnis vor (siehe auch Nummer 10.15.4).


Hier nachzulesen und 13,6:

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm
 
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Siehe Link von Donaujäger und dann unter 13.6
Inhaber eines gültigen Jagdscheins benötigen auch zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen innerhalb des Jagdreviers keinen Kleinen Waffenschein. Sie dürfen mit diesen Waffen im Rahmen der befugten Jagdausübung (z.B. Jagdhundeausbildung, Wildschadensverhütung, Jagdschutz) schießen. Insoweit liegt mit dem Jagdschein bereits eine äquivalente Erlaubnis vor (siehe auch Nummer 10.15.4).
 
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Vorsicht !

Der Paragraph sagt das eine, die Erfahrung etwas anders:

In unserem Kreis sind letztes Jahr einem Jäger sämtliche Scheine wegen der Benutzung einer Schreckschusswaffe im Revier zwecks Hundeausbildung entzogen worden.
Er hat dagegen geklagt, unter Berufung auf obrigen Paragraphen, und verloren. Das ist kein Joke und keine Angstmacherei sondern tatsächlich so passiert.

Fazit: Halt dich an das was die Behörde dir sagt, sonst kriegst du vermutlich Probleme.
 

tar

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Vorsicht !

Der Paragraph sagt das eine, die Erfahrung etwas anders:

In unserem Kreis sind letztes Jahr einem Jäger sämtliche Scheine wegen der Benutzung einer Schreckschusswaffe im Revier zwecks Hundeausbildung entzogen worden.
Er hat dagegen geklagt, unter Berufung auf obrigen Paragraphen, und verloren. Das ist kein Joke und keine Angstmacherei sondern tatsächlich so passiert.

Fazit: Halt dich an das was die Behörde dir sagt, sonst kriegst du vermutlich Probleme.

Dann soll er halt weiterklagen, wenn das Gericht Recht beugt?
Ohne Urteilsbegründung weiss man sowieso nicht ob es genau deswegen war und nicht eher wegen was anderem.
 
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Vorsicht !

Der Paragraph sagt das eine, die Erfahrung etwas anders:

In unserem Kreis sind letztes Jahr einem Jäger sämtliche Scheine wegen der Benutzung einer Schreckschusswaffe im Revier zwecks Hundeausbildung entzogen worden.
Er hat dagegen geklagt, unter Berufung auf obrigen Paragraphen, und verloren. Das ist kein Joke und keine Angstmacherei sondern tatsächlich so passiert.


Was war in dem konkreten Fall noch? Entweder fehlen Details, oder er hatte nen Jagdgegner als Anwalt...


Fazit: Halt dich an das was die Behörde dir sagt, sonst kriegst du vermutlich Probleme.

Die Waffenbehörde ist nicht Gott oder das Gesetz, und da lehnen sich einige gerne aus den Fenster (oder wie war das noch mit Tresorverankerung?). Wenn was zählt, dann ist das das, was im Gesetz steht, und nicht das, was einer am Schreibtisch meint...
 
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Ich habe das aus zweiter Hand - allerdings von jemandem der den Prozess beobachtet hat.

Was noch war weiß ich nicht, habe auch die entsprechenden Fragen nicht gestellt - allerdings soll der Richter noch gesagt haben, das die Benutzung einer scharfen Waffe rechtskonform gewesen wäre.... aufgehängt hat sich das Urteil wohl nicht am Führen sondern am Schießen mit der Schreckschusswaffe, für das die Erlaubnis der Schusswaffenbenutzung im Revier durch den Jagdschein wohl eben nicht gedeckt war. Ich kann hier nur wiedergeben was man mir erzählte.

Und es war JAGDhundeausbildung.

Weiterhin:
Ich halte mich lieber an das was die Behörde mir sagt ( die sind bei uns allerdings auch kompetent und recht freundlich ) als das ich mich an Paragraphen aufhänge und mir monatelangen Rechtsstress einhandle. Das gilt natürlich nur solange, wie die keinen völligen Bockmist verzapfen, was meiner Kenntnis nach hier aber noch nicht vorgekommen ist. Letztens haben sie jemandem alles weggenommen, der seine Waffen im Schrank vom Papa aufbewahrt hatte - nicht zusammenwohnend wohlgemerkt. Er hatte halt keine Erlaubnis dazu. Den kenne ich persönlich und ich habe nur den Kopf geschüttelt. Ein Anruf, ein Gang, eine Unterschrift hätte ihm gereicht. Ich verwahre auch eine KW von jemandem außerhalb meines Haushaltes in meinem Schrank - habe aber die schriftliche Genehmigung dazu. Es wird bei uns ziemlich genau hingeschaut, aber Willkür gibt es meiner Kenntnis nach nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Aber wie ist es mit dem Transport ins Revier, das Überqueren einer Straße die nicht zum Revier gehört?
Ich habe mir einfach diesen blöden Schein geholt und gut ist. Dann muss man weniger aufpassen nicht irgendwelche Formalitäten zu übersehen.

Vielleicht war die SSW ja im nicht verschlossenen Handschuhfach?
 
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Die Schießerlaubnis deckt dein kleiner Waffenschein aber nicht ab.

Da greift dann erst die VwV, falls du einen JS hast.
 
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Doch. Das, was du schilderst, ist Willkür.


Meinst du jetzt Die Schreckschusswaffensache ( ich meine mich zu erinnern, das der Entzug von der UJB gefordert wurde und nicht von den SBs ) oder die Sache mit der Aufbewahrung in Papas Schrank ohne auch nur ein Papier zwecks Verwahrung, Verleih oder Überlassung ? ( Was mich in dem Zusammenhang wundert, ist das Papa keinen Stress bekommen hat... )

Ich weiß, das klingt ein bissel so das ich unsere SBs verteidige - ist sicherlich auch ein bissel so - ich habe die bislang als kulant, verständnisvoll und durchaus zuvorkommend erlebt.
 
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Beides.

Der Jagdschein ist Berechtigung für das Schießen mit einer SSW im Revier zur Hundeausbildung und bei reiner Aufbewahrung brauchtst nach dem Gesetz kein Papier, erst beim (erlaubnisfreien) Führen. Die Aufbewahrung selbst ist klar geregelt und wenn du alles richtig geschildert hast, völlig rechtskonform gewesen.
Das wäre selbst bei der rechtsbeugenden Auslegung der Behörde maximal eine OWi, die keinesfalls im erstmaligen Fall einen Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse rechtfertigte.

Ich frage mich wirklich, in welchem Land wir mittlerweile leben.
 

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