Da Frage ich mich, wer hat die Entscheider beraten? Da wäre ich garnicht draufgekommen.
Sinnvoller wäre wohl ein großzügige Lockerung der Erlaubnis von Nachtsichtvorsatzgeräten, nur für Auserwählte wird nichts bringen. (leider wurde der integrierte IR Strahler im Waffengesetz verboten...)
Sinnvoller wäre wohl ein großzügige Lockerung der Erlaubnis von Nachtsichtvorsatzgeräten, nur für Auserwählte wird nichts bringen. (leider wurde der integrierte IR Strahler im Waffengesetz verboten...)