Schütze verstorben, wie bekommt man den Waffenschrank auf?

Registriert
17 Okt 2018
Beiträge
45
Für diesen Fall gibt es eindeutige rechtliche Grundlagen: 1.Tresorschlüssel oder Zahlenkombination dürfen nur im Besitz des Eigentümers sein. Weder Ehefrau noch sonstige Angehörige dürfen den Tresor öffnen. 2. Wenn der Besitzer verstorben ist kann er auch nicht mehr haftbar gemacht werden (egal was drinn ist.) 3. Der Fall ist dem SB der zuständigen Kreispolizeibehörde schriftlich mitzuteilen. Die Entscheidungshoheit obliegt dann der Behörde. Alle gegebenen Ratschläge sind unsachlich und in keinem Fall zielführend. M.w.Gr.
 
Registriert
13 Sep 2016
Beiträge
3.270
Wo steht bitte im Gesetz, dass ich einen Tresor in meinem Haushalt, für den ich keinen Schlüssel habe, nicht öffnen darf!? Und wo steht bitte im Gesetzt, dass ich so einen Fall dem SB der Kreispolizeibehörde mitteilen muss? Wer sagt denn eigentlich, dass die Kreispolizeibehörde hierfür zuständig ist!?

Ohne die entsprechende Gesetzesgrundlage sind Deine Ratschläge genauso wertlos und ob sie sachlich richtig oder falsch sind, oder vielleicht Halbwahrheiten, können uns nur die entsprechenden Gesetzestexte und deren korrekte juristische Auslegung verraten.
 

tar

Registriert
9 Feb 2008
Beiträge
9.008
Und warum soll die Witwe jetzt nicht (Teil-)Eigentümerin geworden sein?
 
Registriert
17 Okt 2018
Beiträge
45
Nee, aber es gibt Erben. und auch für diese gibt es gesetzliche Vorschriften.(Das Erbenprinzip für Schusswaffen. Du lebst in Deutschland.
 

tar

Registriert
9 Feb 2008
Beiträge
9.008
Nun, wenn sie nicht Alleinerbe ist, oder das Erbe ausgeschlagen hat ist sie Mitglied der Erbengemeinschaft, der der Schrank gehört.
Was drin ist, weiss man ja überhaupt noch nicht bevor man es nicht aufgemacht hat.
 
G

Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Nee, aber es gibt Erben. und auch für diese gibt es gesetzliche Vorschriften.(Das Erbenprinzip für Schusswaffen. Du lebst in Deutschland.

Achso als Erbe hat man natürlich kein berechtigtes Interesse daran, die geerbten Waffen ggf veräußern zu können........ klar verkauft man dann ungefähr so: Zeitungsinserat

Waffenschrank mit unbekanntem Inhalt und verschlossen zu verkaufen! 2000€VB
Nur an Inhaber einer Erwerbsberechtigung
............

Erben WBK muss man natürlich beantragen, aber dafür muss man natürlich auch wissen wofür...........
 
Registriert
20 Mrz 2007
Beiträge
8.857
Der Tresor wird geöffnet und dann verfährt man gemäß Erb- und Waffenrecht, es wurde ja beizeiten Kontakt mit einem Berechtigten aufgenommen.
Wir leben zwar in Deutschland, aber so schlimm ist es ja noch nicht.
 
Registriert
17 Okt 2018
Beiträge
45
Achso als Erbe hat man natürlich kein berechtigtes Interesse daran, die geerbten Waffen ggf veräußern zu können........ klar verkauft man dann ungefähr so: Zeitungsinserat

Waffenschrank mit unbekanntem Inhalt und verschlossen zu verkaufen! 2000€VB
Nur an Inhaber einer Erwerbsberechtigung
............

Erben WBK muss man natürlich beantragen, aber dafür muss man natürlich auch wissen wofür...........
 
Registriert
31 Mrz 2012
Beiträge
622
Hier in dem Fall sind drei WBKs vorhanden. Elf Waffen. Die Behörde wurde unverzüglich verständigt und über jeden Schritt informiert. Nun wird der Frau von zwei Jägern geholfen die Sache zu verkaufen. Behörde weiß Bescheid und hat grünes Licht gegeben. Alles in Ordnung :)
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
43
Zurzeit aktive Gäste
425
Besucher gesamt
468
Oben