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Nachstehenden Artikel habe ich von meinem Reviernachbarn erhalten. Anlässlich einer revierübergreifenden Drückjagd war geplant Schützen an der Reviergrenze anzustellen.
Grund: flüchtiges Schwarzwild im Bereich einer Wiese innerhalb des eigenen Reviers gezielt anzusprechen und zu erlegen. Das Wild flüchtet aus einer Dickung über diese Wiese und wechselt dann ins Nachbarrevier.
Nunmehr muss ich die Schützen um die 75 Meter einzuhalten und Um den Reviernachbarn nicht zu verärgern, direkt an den Rand der Dickung abstellen.
Habt ihr ähnliche Fälle wo die Kommentierung von "Ansitzeinrichtungen" , hier Baumstumpf, Sitzstock oder Schirm anders lautet und wo bei revierübergreifenden Drückjagden auch an der Grenze abgestellt werden kann?
Dass im Rahmen einer schriftlichen Vereinbarung dies geregelt werden kann, mal außen vor, da die Bereitschaft nicht gegeben ist.
Grund: flüchtiges Schwarzwild im Bereich einer Wiese innerhalb des eigenen Reviers gezielt anzusprechen und zu erlegen. Das Wild flüchtet aus einer Dickung über diese Wiese und wechselt dann ins Nachbarrevier.
Nunmehr muss ich die Schützen um die 75 Meter einzuhalten und Um den Reviernachbarn nicht zu verärgern, direkt an den Rand der Dickung abstellen.
Habt ihr ähnliche Fälle wo die Kommentierung von "Ansitzeinrichtungen" , hier Baumstumpf, Sitzstock oder Schirm anders lautet und wo bei revierübergreifenden Drückjagden auch an der Grenze abgestellt werden kann?
Dass im Rahmen einer schriftlichen Vereinbarung dies geregelt werden kann, mal außen vor, da die Bereitschaft nicht gegeben ist.