Schützenstände an der Reviergrenze bei revierübergreifenden Drückjagden erlaubt oder nicht?

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Nachstehenden Artikel habe ich von meinem Reviernachbarn erhalten. Anlässlich einer revierübergreifenden Drückjagd war geplant Schützen an der Reviergrenze anzustellen.
Grund: flüchtiges Schwarzwild im Bereich einer Wiese innerhalb des eigenen Reviers gezielt anzusprechen und zu erlegen. Das Wild flüchtet aus einer Dickung über diese Wiese und wechselt dann ins Nachbarrevier.
Nunmehr muss ich die Schützen um die 75 Meter einzuhalten und Um den Reviernachbarn nicht zu verärgern, direkt an den Rand der Dickung abstellen.
Habt ihr ähnliche Fälle wo die Kommentierung von "Ansitzeinrichtungen" , hier Baumstumpf, Sitzstock oder Schirm anders lautet und wo bei revierübergreifenden Drückjagden auch an der Grenze abgestellt werden kann?
Dass im Rahmen einer schriftlichen Vereinbarung dies geregelt werden kann, mal außen vor, da die Bereitschaft nicht gegeben ist.Drückjagdböcke.png
 
P

Parabuteo

Guest
Ihr macht ne Revierübergreifende aber ihr könnt euch bei so nem Killepitsch nicht einigen?... OK. theoretisch ists ja keine Ansitzeinrichtung wenn die da nur rumstehen. Wär jetzt mein Gedankengang
 
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Ein Telefonanruf genügt, wenn er nicht mitspielt bleibt ihr eben 75 Meter von der Grenze weg.
 
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Bisschen widersprüchlich oder? Bei Bewegungsjagden gilt die 75m Grenze nicht, ansonsten schon. Ist eine Drückjagd nicht auch eine Bewegungsjagd?
 
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Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Leider auch verboten, genau wie Baumstümpfe, aber sonst wäre es ne gute Idee!
 
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Meiner liegt im Kofferraum des Ingolstädters und hat mir letzte Woche in einem 3 Stunden Treiben gute Dienste geleistet....
 
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Ohne Quellenangabe ist der Zettel nur als Klopapier zu gebrauchen bzw. als Aufforderung zur Anfertigung einer schriftlichen Vereinbarung zu werten. Die Quelle sollte der Nachbar schon nennen können. Im Gesetz, der DVO und der VV dazu steht nämlich nichts von "Baumstumpf = Ansitzeinrichtung". :rolleyes:

Ansonsten sollten solche Nachbarn natürlich auch bei der Wahl der Richtungen der Triebe ausdrücklich bedacht werden ... ;)

Wenn alle Stricke reissen: da auf der Wiese sollen dann zwei Leute "Pirschen" gehen, ohne Sitzstock - das müsste dann völlig sicher sein. :cool:
 
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1. dürfte diese Gefahr 2018 gering sein
2. kann man eine Astgabel schneiden, oder Fichtenreiser unterlegen...;)
 
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Blödsinn!
Niemand kann einem Jäger verbieten sich in unebenem Gelände mit einem Gehstock zu behelfen...
 

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