Schützenstände an der Reviergrenze bei revierübergreifenden Drückjagden erlaubt oder nicht?

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auf Mohawks Beitrag: der Nachbar soll erst mal belegen, wo er das abfotografiert hat. Der Formulierung nach ist das mit Sicherheit weder ein Gesetzestext, noch ein Urteil. Eher der feuchte Traum eines „Wildhüters“ und -hegers.

Gruß,

Mbogo
 
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Bei der revierübergreifenden Jagd handelte es sich hegeringweit um eine Drückjagd an welcher sich mit uns gestern insgesamt 13 benachbarte Reviere beteiligten. Andere Reviernachbarn hatten zu unseren Grenzen selbstverständlich Drückjagdböcke für diesen Tag aufgestellt oder Schützen mit Sitzstöcken etc. positioniert. Unser
aller Ziel war es schließlich optimale Bedingungen für die gemeinsame Jagd zu schaffen. Leider war dieser eine Revierpächter dazu nicht bereit, obgleich er selber mit seinem Revier auch teilgenommen hat.
Aber man sieht sich immer zweimal.
 
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In NRW stehen die 75 Meter im Landesjagdgesetz. In anderen Bundesländern reicht es, wenn der Hochsitz im eigenen Revier steht.

Dabei bestimmt der Anstand den Abstand.
 
G

Gelöschtes Mitglied 8180

Guest
Ich nehme an, den 11 anderen Revieren ist bekannt wie sich Pächter Nr. 13 verhalten hat.

Noch übler kann man sich selbst wohl kaum ins Abseits stellen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
In NRW stehen die 75 Meter im Landesjagdgesetz. In anderen Bundesländern reicht es, wenn der Hochsitz im eigenen Revier steht.

Dabei bestimmt der Anstand den Abstand.

Entwederder Anstand oder das Verhältnis.......
Versteht man sich ist es egal, mag man sich nicht eigentlich auch, und dann gibt es da noch Reviere, wo man von einer Grenze zur nächsten spucken kann...........
 
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Entwederder Anstand oder das Verhältnis.......
Versteht man sich ist es egal, mag man sich nicht eigentlich auch, und dann gibt es da noch Reviere, wo man von einer Grenze zur nächsten spucken kann...........
Aber wohl kaum

der Baumstumpf ubd der Sitzstock.

Gruß,

Mbogo
 
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Wer jetzt keine 3 Stunden stehen kann, sollte halt als Treiber mit gehen, oder gleich zum Schüsseltreiben -grins- LOL

Ist ein Drückjagdbock, bei dem man nur stehen kann, auch als Ansitzeinrichtung zu werten?

Gesetze gibts!? Tztztz...
 
G

Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Wer jetzt keine 3 Stunden stehen kann, sollte halt als Treiber mit gehen, oder gleich zum Schüsseltreiben -grins- LOL

Ist ein Drückjagdbock, bei dem man nur stehen kann, auch als Ansitzeinrichtung zu werten?

Gesetze gibts!? Tztztz...

Ich würde ja einfach behaupten, das ist eine Anstandseinrichtung😇
 
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Für das Ergebnis der revierübergreifenden DJ wird es ganz egal sein, ob da nun Einrichtungen aufgestellt wurden oder nicht.
Eventuell hatte der vermeintliche Stänkerer aber auch die Sicherheit im Kopf, da er weiss wo bei ihm die Ansitzeinrichtungen stehen und wie da die Schusssektoren sind.. ;)
Wir haben bei einer Seite ja immer nur halbe Informationen.
 
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Für das Ergebnis der revierübergreifenden DJ wird es ganz egal sein, ob da nun Einrichtungen aufgestellt wurden oder nicht.
Eventuell hatte der vermeintliche Stänkerer aber auch die Sicherheit im Kopf, da er weiss wo bei ihm die Ansitzeinrichtungen stehen und wie da die Schusssektoren sind.. ;)
Wir haben bei einer Seite ja immer nur halbe Informationen.
War auch mein Gedanke;)
 

Fex

Moderator
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Eventuell hatte der vermeintliche Stänkerer aber auch die Sicherheit im Kopf, da er weiss wo bei ihm die Ansitzeinrichtungen stehen und wie da die Schusssektoren sind.. ;)
Wir haben bei einer Seite ja immer nur halbe Informationen.

Sorry, aber mit meinen Nachbarn spreche ich mich direkt, wenn ich Sitze für die DJ grenznah besetzen möchte. da werfen ich keinen Zettel mit "75 m Grenzabstand" in den Briefkasten...

Wir handhaben das seit Jahren so, dass wir vorher telefonieren und die jeweilig zu besetzenden Sitze absprechen....
 
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Sorry, aber mit meinen Nachbarn spreche ich mich direkt, wenn ich Sitze für die DJ grenznah besetzen möchte. da werfen ich keinen Zettel mit "75 m Grenzabstand" in den Briefkasten...

Wir handhaben das seit Jahren so, dass wir vorher telefonieren und die jeweilig zu besetzenden Sitze absprechen....
Also, eure Meinung in Ehren, aber für mich war das völlig überflüssig, mir das ok des Nachbarn einzuholen, da ich im Traum nicht daran gedacht hätte, dass er sich auf den "Schlips" getreten fühlte. Alle anderen Reviere hatten/haben keine Probleme mit dem Anstellen an der Grenze bei gemeinsamen revierübergreifenden Jagden.
Für mich ist das Thema jetzt durch, da leider niemand Fundstellen hat, wonach mobile Schirme und Drückjagdböcke, die lediglich einmal für die Dauer eines Jagdtages
max. 4 -5 Std. besetzt sind und dann am nächsten Tag wieder entfernt werden, rechtens sind.
 
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G

Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Bei den Niederen Sachsen zum Glück nicht, wir hatten aus Bejagungstechnischen Gründen 2 Sitze sogar auf der Grenze stehen. Haben aber mit dem Nachbarn darüber gesprochen und einfach gemeinsame Nutzung nach Absprache vereinbart, jeder schießt die Sauen so wie sie passend kommen und auf der Seite wo sie beschossen wurde bleibt die Sau. Problem gelöst!
 

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