In NRW stehen die 75 Meter im Landesjagdgesetz. In anderen Bundesländern reicht es, wenn der Hochsitz im eigenen Revier steht.
Dabei bestimmt der Anstand den Abstand.
Aber wohl kaumEntwederder Anstand oder das Verhältnis.......
Versteht man sich ist es egal, mag man sich nicht eigentlich auch, und dann gibt es da noch Reviere, wo man von einer Grenze zur nächsten spucken kann...........
Wer jetzt keine 3 Stunden stehen kann, sollte halt als Treiber mit gehen, oder gleich zum Schüsseltreiben -grins- LOL
Ist ein Drückjagdbock, bei dem man nur stehen kann, auch als Ansitzeinrichtung zu werten?
Gesetze gibts!? Tztztz...
War auch mein GedankeFür das Ergebnis der revierübergreifenden DJ wird es ganz egal sein, ob da nun Einrichtungen aufgestellt wurden oder nicht.
Eventuell hatte der vermeintliche Stänkerer aber auch die Sicherheit im Kopf, da er weiss wo bei ihm die Ansitzeinrichtungen stehen und wie da die Schusssektoren sind..
Wir haben bei einer Seite ja immer nur halbe Informationen.
Eventuell hatte der vermeintliche Stänkerer aber auch die Sicherheit im Kopf, da er weiss wo bei ihm die Ansitzeinrichtungen stehen und wie da die Schusssektoren sind..
Wir haben bei einer Seite ja immer nur halbe Informationen.
Also, eure Meinung in Ehren, aber für mich war das völlig überflüssig, mir das ok des Nachbarn einzuholen, da ich im Traum nicht daran gedacht hätte, dass er sich auf den "Schlips" getreten fühlte. Alle anderen Reviere hatten/haben keine Probleme mit dem Anstellen an der Grenze bei gemeinsamen revierübergreifenden Jagden.Sorry, aber mit meinen Nachbarn spreche ich mich direkt, wenn ich Sitze für die DJ grenznah besetzen möchte. da werfen ich keinen Zettel mit "75 m Grenzabstand" in den Briefkasten...
Wir handhaben das seit Jahren so, dass wir vorher telefonieren und die jeweilig zu besetzenden Sitze absprechen....
Ich sags immer wieder: Das Leben außerhalb Bayerns ist einfach kopliziert.Leider auch verboten, genau wie Baumstümpfe, aber sonst wäre es ne gute Idee!