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Das Problem bei der deutschen Rechtssprechung ist das, das erst etwas passieren muss bzw. ein Schaden eingetreten sein muss bevor hier eine rechtliche Ahndung eintritt. Leider.
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Gruß der olle pudlich
Im geschilderten Fall
dürften sich gerichtlich versierte Organisationen wie z.B. die UJB darüber im klaren sein, dass letztendlich Aussage gegen Aussage steht und es kaum zu einer Verurteilung kommen würde. Damit würde ICH die Zurückhaltung der Behörden erklären.
Gruß,
Mbogo