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http://www.presseportal.de/polizeipress ... ch=j%E4ger
Und was kann man daraus lernen? Kann man überhaupt?
Notwehr §32 StGB liegt natürlich nahe...
Ohne Anspruch auf Richtigkeit:
Einbrecher in Scheune.......... §123 und ggf. §§242 ff., 22, 23 I, 12 StGB sind wohl erfüllt -> rechtswidriger und gegenwärtiger Angriff auf seine Rechtsgüter +.
69jähriger Jäger geht mit Revolver nachsehen.......darf er wohl.
Oder hätte er auf die Polizei warten sollen? Was meint ihr? Unabhängig von den Befugnissen, die §32 dem Angegriffenen gewährt?
Unklar ist offenbar, wann der Schuss erfolgte und ob er mit Verteidigungswillen abgegeben wurde oder sich fahrlässig ein Schuss löste.
Wann hätte er nur schiessen dürfen? Auf einen Fliehenden mit Beute grds. (nur zum Zwecke der Verteidigung!) ja, auf einen ohne Beute nicht. Dachte er, dass er mit Beute fliehen würde, lag ein Erlaubnisumstandsirrtum vor - nach §16 I 1 analog entfiele die Strafbarkeit wegen vorsätzlicher Körperverletzung (stattdessen nur fahrl. KV).
In Bezug auf den Einsatz lebensgefährliche Verteidigungsmittel gibt es ja detaillierte Vorgaben seitens der Rechtsprechung.
Spielt es eine Rolle, dass die Täter nur in der Scheune waren? Dass er damit rechnen musste, auch körperlich angegriffen zu werden?
Bin gespannt, wie das ausgeht.
. Mutmaßlicher Einbrecher durch Schuss verletzt - Steinau an
der Straße
(hf) Im Krankenhaus landete ein 26-Jähriger, der offensichtlich am frühen Dienstag in eine Scheune in der Alten Straße einbrechen wollte. Kurz nach Mitternacht hörte der Hausherr verdächtige Geräusche auf seinem Anwesen. Der Jäger schnappte sich einen Revolver und ging nach draußen, um nach dem Rechten zu schauen. Kaum war er im Garten, habe er einen Schlag auf den Kopf erhalten; zwei jüngere Männer seien auf dem Grundstück gewesen und hätten ihn mit einem Stemmeisen niedergeschlagen. Während einer der beiden floh, wurde der andere von einer Kugel am Bein getroffen, die wohl aus der Waffe des 69-Jährigen abgefeuert wurde. Die Verletzten kamen in Krankenhäuser; während der Hausherr nach ärztlicher Behandlung entlassen werden konnte, musste die Schussverletzung des in Russland Geborenen stationär behandelt werden. Die Kriminalpolizei in Gelnhausen hat die Ermittlungen übernommen und bittet nun um Hinweise aus der Bevölkerung. Insbesondere fragen die Kripo-Beamten: - Wer hat die mutmaßlichen Einbrecher vor der Tat, also schon vor Mitternacht im Bereich des Tatortes gesehen? - Wer sah nach dem Schuss eine Person weglaufen? - Wer kann sonstige Hinweise geben, die mit dem Geschehen in Verbindung stehen? Zeugen erreichen die Polizei rund um die Uhr unter der Rufnummer 06051/8270.
Und was kann man daraus lernen? Kann man überhaupt?
Notwehr §32 StGB liegt natürlich nahe...
Ohne Anspruch auf Richtigkeit:
Einbrecher in Scheune.......... §123 und ggf. §§242 ff., 22, 23 I, 12 StGB sind wohl erfüllt -> rechtswidriger und gegenwärtiger Angriff auf seine Rechtsgüter +.
69jähriger Jäger geht mit Revolver nachsehen.......darf er wohl.
Oder hätte er auf die Polizei warten sollen? Was meint ihr? Unabhängig von den Befugnissen, die §32 dem Angegriffenen gewährt?
Unklar ist offenbar, wann der Schuss erfolgte und ob er mit Verteidigungswillen abgegeben wurde oder sich fahrlässig ein Schuss löste.
Wann hätte er nur schiessen dürfen? Auf einen Fliehenden mit Beute grds. (nur zum Zwecke der Verteidigung!) ja, auf einen ohne Beute nicht. Dachte er, dass er mit Beute fliehen würde, lag ein Erlaubnisumstandsirrtum vor - nach §16 I 1 analog entfiele die Strafbarkeit wegen vorsätzlicher Körperverletzung (stattdessen nur fahrl. KV).
In Bezug auf den Einsatz lebensgefährliche Verteidigungsmittel gibt es ja detaillierte Vorgaben seitens der Rechtsprechung.
Spielt es eine Rolle, dass die Täter nur in der Scheune waren? Dass er damit rechnen musste, auch körperlich angegriffen zu werden?
Bin gespannt, wie das ausgeht.