Schußantrag "Großwild"

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Interessantes Bild. Da kann man deutlich sehen, dass man mit dem Haltepunkt für den üblichen (Immobilisierungs-)Schuss auf's Schulterblatt (zB bei Wildschweinen) hier ganz schnell einem furchtbar bösen und übellaunigen angeschossenen (angeschweissten? Kein Wild) Rindvieh gegenüber steht.

Vollkommen ohne Erfahrung und Ahnung(!) würde ich also schon rein theoretisch den Herren hier recht geben, die einen Schuss auf Hirn oder Stich empfehlen. Einen 'Blattschuss' halte ich für äusserst gefährlich, weil man entweder das Herz ODER das Schulterblatt erwischen kann, aber nicht beides. Und geringfügige Abweichungen führen zum obg. Ergebnis eines übelsinnenden Gegenübers.
 
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Das ist auch, was bei der Polizei gelehrt wird. Wobei bei diesem Zielpunkt nach Angaben eines Kollegen, der vermittels MP (damals noch herkömmliche Geco-Vollmantel) etwa 20 Schuß (Einzelfeuer!) benötigte, um ein entlaufenes Angus-Rind zu Boden zu bringen.
Gruß
Manni (der mit seiner .375 huh noch immer drauf wartet, dass der Metzger nebenan mit einer entsprechenden Bitte an ihn herantritt....)
Man kann halt nicht durch Geschwindigkeit der Schussabgabe das wett machen, was an Richtung fehlt.
 
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Es empfiehlt sich, von der Rückenseite her an das Rind/den Bullen heranzutreten, um den Stich/Schnitt zum Ausbluten durchzuführen. Reflexbewegungen der Beine sind auch bei gutem Hirnschuss nicht auszuschließen.
 
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Es empfiehlt sich, von der Rückenseite her an das Rind/den Bullen heranzutreten, um den Stich/Schnitt zum Ausbluten durchzuführen. Reflexbewegungen der Beine sind auch bei gutem Hirnschuss nicht auszuschließen.

Wie eigentlich bei allem anderen Wild auch. Die Schalen von einem schlegelnden Kitz können auch schon ganz schön weh tun. Die Sporen von einem Fasan übrigens auch. Beim Abtun sollte man den Rücken zu sich gewendet haben.
 

Westwood

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Es empfiehlt sich, von der Rückenseite her an das Rind/den Bullen heranzutreten, um den Stich/Schnitt zum Ausbluten durchzuführen. Reflexbewegungen der Beine sind auch bei gutem Hirnschuss nicht auszuschließen.

Das musste ich zweimal lesen... Ich dachte zuerst, dass man das Stück ohne Schuss von hinten abfangen soll :eek:

Bei uns im Dorf ist es beim Örtlichen Metzger drei mal passiert das starke Stücke den weg zur Schussbox zur Flucht genutzt haben.
Dem ganzen ist immer mit einem 98er in 7x57 ein Ende gesetzt worden. Stets von vorne und dann aufs Haupt.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
Es empfiehlt sich, von der Rückenseite her an das Rind/den Bullen heranzutreten, um den Stich/Schnitt zum Ausbluten durchzuführen. Reflexbewegungen der Beine sind auch bei gutem Hirnschuss nicht auszuschließen.

Nach meinem Wissen würde der beschriebene Fall unter Nottötung fallen.
Damit wären die Kriterin einer Notschlachtung und die evtl. Verwertung nicht einzuhalten.
Damit wäre auch eine Entblutung obsolet.
Kann mich aber auch irren. Vielleicht weiss es einer genau.
 
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Ist das alles nicht obsolet wegen der Notsituation? Es ist ein geeignetes Mittel zu finden, das in Abwägung aller Konsequenzen zum Ziel führt. Und wenn das der Texas Heartshot ist oder die inverse Form (Stichschuss und zweites Weidloch), dann ist das so. Wer möchte denn hier einen Vorwurf machen?
 
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Nach meinem Wissen würde der beschriebene Fall unter Nottötung fallen.
Damit wären die Kriterin einer Notschlachtung und die evtl. Verwertung nicht einzuhalten.
Damit wäre auch eine Entblutung obsolet.
Kann mich aber auch irren. Vielleicht weiss es einer genau.

Zumindest kann der Besitzer es noch selbst essen:unsure: allerdings bezweifele ich, dass es nach einer völligen Zerstörung des Gehirnes, die bei hochwildtauglichen Kalibern zu erwarten wäre, noch zu einem vernüftigen Ausbluten kommt. Bei einer .22MW wird wohl, ähnlich wie beim Bolzenschuß, noch für einige Minuten Herzschlag zu erwarten sein.
 
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Ein befreundeter Landwirt fragte mich in ähnlicher Situation um Hilfe, ich verwies ihn auf den hier zuständigen Pächter, wurde dann wohl auf kleinem Dienstweg gelöst, wie sieht aber die rechtliche Seite aus?
Wann dürfte man das Rind (oder was auch immer) ohne akkute Gefährdung schießen?

Variante 1: Polizeilicher Notstand
Die Polizei zieht dich als Erfüllungsgehilfe heran, regelmäßig macht sie dass wenn Gefahr in Verzug und eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht (Vieh auf oder in der Nähe von Fahrbahnen etc.). Da in der Regel der Halter keine Maßnahmen treffen kann und die Polizei auch keine geeigneten Mittel hat, nimmt sie dich in die Pflicht.

Variante 2: Abschusserlaubnis durch Ordnungsbehörde
Wenn die originären Behörden im Dienst sind, können die auch eine Schießerlaubnis erteilen. Ist eher der Fall wenn kein Gefahr in Verzug ist und Tiere ausgewildert sind und man sie nicht mehr einfangen kann. Dann werden die Tiere zum Abschuss frei gegeben, hatten wir hier auch schon mal bei so großen ausgebrochenen Laufvögeln, die ziemlich garstig werden können.

Dass der Halter dich bittet einfach mal ein Tier abzuschießen, weil es ausgebüchst ist geht nicht.
 
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Auch bei einem Hirntreffer mit z.B. 8x57 IS oder FLG blutet ein Stück Großvieh noch mehrere Liter Blut aus. Wenn der Besitzer zumindest Teile verwerten will, könnte er schon Interesse daran haben, dass das Tier ausblutet. Die Notschlachtung findet ja nicht zwangsläufig immer mitten auf Kreuzungen im Innenstadtbereich statt.
 
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Ein Fall, den ich selbst erlebt habe! Beim Transport zum Metzger, brach ein Charolais - Bulle aus! 14 Tage versuchte man ihn wieder einzufangen! Dann kam vom Besitzer (ehemaliger Hegeringleiter) das Kommando: wer ihn jetzt sieht - Feuer frei ( ich weiss, dass das nicht ganz legal war)!

Ich sass im Mai auf dem Hochsitz, als der Handyanruf meiner Frau kam : „ Di musst sofort losfahren, Rudi Q. hat den Bullen krank geschossen ! Besagter Rudi schoss mit der 9,3x64 (16g KS) dem 700kg- Bullen aufs Blatt, worauf dieser „humpelnd“ wegflüchtete!!!
Schweiss war nicht vorhanden, mein 13Monate alter HS hatte erst zwei Hetzen auf Sauen hinter sich....
Ich bin nicht besonders ängstlich, aber meine Nackenhaare kräuselten sich leicht! Aber irgendwie musste es funktionieren! Vorher hatte man mich mit einem langen Messer zum Abstechen bewaffnet! Ich selbst hatte nur meine kurze R 93 in .308 Win mit 9,7g Mega dabei. Auf jeden Fall arbeitete der Hund dieWundfährte ganz normal, Bestätigung gab es durch Kuhfladen! Schliesslich wechselte der Bulle in eine Dickung - es krachte fürchterlich vor mir, geschnallt, hetzte der Rüde kurz und gleich darauf Standlaut! Als der Bulle mich sah,nahm er sofort den Kopf runter! Ich überlegte nicht lange und schoss ihm auf die Stirn: er brach schlagartig zusammen , dann Entblutungsstich!

Interessanterweise war das Fleisch nicht verwertbar, total übersäuert! Nicht einmal dieHunde frassen es!

Auf jeden Fall reichte die .308Win völlig aus, kein festes Geschoss oder die.375 wurden benötigt!
 
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Variante 1: Polizeilicher Notstand
Die Polizei zieht dich als Erfüllungsgehilfe heran, regelmäßig macht sie dass wenn Gefahr in Verzug und eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht (Vieh auf oder in der Nähe von Fahrbahnen etc.). Da in der Regel der Halter keine Maßnahmen treffen kann und die Polizei auch keine geeigneten Mittel hat, nimmt sie dich in die Pflicht.

Variante 2: Abschusserlaubnis durch Ordnungsbehörde
Wenn die originären Behörden im Dienst sind, können die auch eine Schießerlaubnis erteilen. Ist eher der Fall wenn kein Gefahr in Verzug ist und Tiere ausgewildert sind und man sie nicht mehr einfangen kann. Dann werden die Tiere zum Abschuss frei gegeben, hatten wir hier auch schon mal bei so großen ausgebrochenen Laufvögeln, die ziemlich garstig werden können.

Dass der Halter dich bittet einfach mal ein Tier abzuschießen, weil es ausgebüchst ist geht nicht.

Dem bleibt hinzu zu fügen,

dass es der Besitzer des entwichenen Tiers ist, der den Antrag stellen muss. Der Rest ist dann Sache des Amtes - die fragen Personen an, die ihnen geeignet erscheinen.

Gruß,

Mbogo
 

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