Schussbereite Waffe im Auto... (aktuelles Urteil des VG München)

z/7

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Der Rest seiner waffenbezogenen Aktionen ist natürlich Schrott, aber die pauschale Aussage, eine unterladene Waffe im Auto wäre gefährlich, ist schon steil. Ohne begleitende Maßnahmen wie geschickte Hundeschützen kann ich das rein technisch so nicht nachvollziehen. Ich bin allerdings kein Waffenexperte. Gibt es Waffen, die allein durch Erschütterungen zum Nachladen und Zünden bewogen werden können?
 
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Der Rest seiner waffenbezogenen Aktionen ist natürlich Schrott, aber die pauschale Aussage, eine unterladene Waffe im Auto wäre gefährlich, ist schon steil. Ohne begleitende Maßnahmen wie geschickte Hundeschützen kann ich das rein technisch so nicht nachvollziehen. Ich bin allerdings kein Waffenexperte. Gibt es Waffen, die allein durch Erschütterungen zum Nachladen und Zünden bewogen werden können?

Die Abätze 4 und 6 zeugen schon von massiver waffentechnischem Unverständnis des Gerichts.
Einmal soll eine Doppelflinte "unterladen" gewesen sein, andererseits soll sich aus der "unterladenen" Büchse ein Schuss gelöst haben... man wundert sich :rolleyes:

Hilft aber nix, solche Entscheidungen - und die Begründung dazu - zeigen sehr deutlich, wie die juristische Realität IST, nicht wie sie sein sollte.
 
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Eigentlich wirklich nichts Neues, aber immer wieder Thema vor Gerichten: Schussbereite Waffe im Auto mitgeführt (hier: Pirschfahrt im Revier), dämliche Einlassung vor der Waffenbehörde --> Zuverlässigkeit weg.

Verwaltungsgericht München, Urteil vom 06.02.2019 – M 7 K 17.1943

Wobei bei dem Betroffenen noch ein bisschen mehr dazukommt.

- 2007 erstmaliger Entzug der Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit.
- 09/2016 Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung zweier Menschen im Zusammenhang mit einem Schiffsunfall
-11/2016 schießt er sich im Auto selbst in den Arm
- bei einer anschließenden Kontrolle zeigt er der Polizei geladene Waffen vor und es werden Verstöße gegen Aufbewahrungsvorschriften festgestellt.

Ich frage mich, wie man da noch auf die Idee kommt, zu klagen.
 
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Da hat das Gericht Begrifflichkeiten durcheinander geworfen.

"Die Doppelflinte war mit 2 Patronen untergeladen"

Also hat er zu Hause geladene Waffen aufbewahrt, Mun war nicht von Waffen getrennt usw.

Der hat es nicht besser verdient.
 
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Nur als Ergänzung: Der Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften war nicht haltbar.
Die UVV wird jetzt durch mehrere Urteile als verbindliche Norm betrachtet.
Daran haben wir uns dann zu halten.
Da kann man über den Rest im Urteil hinwegsehen. Es ändert ja nicht: Fz -> entladen
 
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Der Rest seiner waffenbezogenen Aktionen ist natürlich Schrott, aber die pauschale Aussage, eine unterladene Waffe im Auto wäre gefährlich, ist schon steil. Ohne begleitende Maßnahmen wie geschickte Hundeschützen kann ich das rein technisch so nicht nachvollziehen. Ich bin allerdings kein Waffenexperte. Gibt es Waffen, die allein durch Erschütterungen zum Nachladen und Zünden bewogen werden können?

Wohl kaum.

Aber wie Mantelträger richtig sagt, beziehen die Gerichte auch die UVV mit ein. Werden die dortigen Vorsichtsmaßnahmen nicht eingehalten, wird das als sorgloser Umgang betrachtet. Womit wir bei § 5 WaffG wären.

Alternativ (wenn auch nicht gerichtsfest) könnte man den Hund in Waffenhandhabung schulen, dann könnte der vom VG entschiedene Fall ja auch nicht eintreten. :LOL:
 
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Pfotenabdruck als Beweis für die Teilnahme an der Schulung:LOL:
Ich bevorzuge aus diesem Grund Waffen mit herausnehmbarem Magazin,
war einer der Gründe für eine R8 statt einer R93.
 
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bei den alten StG77 hat das mit aufschlagen am Kolben laden funktioniert...auch wenns, angeblich, mittlerweile behoben ist...habens letztes Jahr auf einer Übung getestet, da hats noch funktioniert...
Ist das ein zuschiessendes oder ein aufschiessendes System?
Das heisst, durch bloßes "Auf-den-Boden-schlagen" kann ich mittels Gewicht des Verschlusses (warum ist der "vorn" nicht verriegelt?) gegen den Federdruck den Verschluss Richtung Schulterstütze bewegen, damit der Verschluss eine Patrone aus dem Magazin holt?

Oder funktionieren Bullpup-Systeme irgendwie ganz anders?
 
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Ist das ein zuschiessendes oder ein aufschiessendes System?
Das heisst, durch bloßes "Auf-den-Boden-schlagen" kann ich mittels Gewicht des Verschlusses (warum ist der "vorn" nicht verriegelt?) gegen den Federdruck den Verschluss Richtung Schulterstütze bewegen, damit der Verschluss eine Patrone aus dem Magazin holt?

Oder funktionieren Bullpup-Systeme irgendwie ganz anders?
Ja, kannst du, das meinte ich mit laden.
Ist hinten veriegelt.
 
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M

Mitglied 13815

Guest
Soweit ich mich erinnere ging das mit UZI und G3 auch...
 
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Beim G3 ist das nicht anzunehmen.
Das konnte man zur Störungsbeseitigung nutzen, aber gegen die Federkraft wird man ein teilgeladenes so G3 nicht fertig laden.
Der Verschluss rutscht einfach nicht weit genug nach hinten.
 
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