Schussbereite Waffe im Auto... (aktuelles Urteil des VG München)

S

scaver

Guest
Idioten wie dieser Waffenbesitzer sind schuld, dass vernünftige Jäger Probleme bekommen.
Das Gericht war gezwungen scharf zu urteilen, da der Depp für eine Schussverletzung gesorgt hat.

Selbst wenn der Kläger seine Jagdwaffe nur teilgeladen (unterladen) transportiert haben sollte, hat er es jedenfalls am vorsichtigen Umgang mit seiner Schusswaffe fehlen lassen (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG). Vorsichtig im Sinn des § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG ist der Umgang mit Waffen und Munition nur dann, wenn alle zumutbaren Sicherungsmöglichkeiten ergriffen werden, um die von einer Waffe ausgehenden Gefahren für sich oder andere auszuschließen (OVG NW, B.v. 15.5.2013 - 20 A 419/11 - juris Rn. 40). Für einen Jäger gehört es deshalb zu den grundlegenden Obliegenheiten, bei Fahrten mit dem Kraftfahrzeug ein Jagdgewehr selbst dann nicht schussbereit mitzuführen, wenn eine solche Fahrt (z.B. Pirschfahrt) Teil der Jagdausübung ist.

zu diesem Passus wäre es nie gekommen, hätte es nicht eine geladene Waffe gegeben. Aus einer unterladenen Waffe kann niemand verletzte werden. Wenn aber Waffenbesitzer so dämlich sind, wie es hier der Fall ist, muss man sich nicht wundern, dass Gerichte sich gezwungen sehen, so streng zu entscheiden. Der Gesetzgeber gibt uns Jägern einen ausreichende Handlungsspielraum, der weit größer ist, als in den meisten europäischen Ländern. Aber Waffenbesitzer wie dieser Depp machen alles kaputt.
Ich hätte genauso geurteilt.
sca
 
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Mal ne andere kobstruierte Frage dazu, Jäger X ist ins Revier gefahren, dort parkt er sein Auto und öffnet die Fahrertür. Vor dem aussteigen lädt er noch im Auto sitzend, zur Geräuschvermeidung seine Waffe fertig und steigt aus.
Dabei wird er von der Polizei "beobachtet"
Zuverlässigkeit weg oder nicht

Konstruierte Antwort:
Da das Laden der Kipplaufwaffe leiser ist, als das Schließen der Autotür, verschließt der Jäger diese erst und lädt dann die Waffe.
Die Beobachter rücken daraufhin weiter 🤣
 
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@scaver
Aus einer unterladenen Waffe kann niemand verletzte werden.

Im verlinkten Schreiben des Gerichtes steht, .22Mag Unterhebel. Der Jeger gibt an das eine leere Huelse im Patronenlager war.
Bei einem Unterhebelrepetierer mit Rohrmagazin, kann das Magazin voll sein (minus 1Schuss), im Patronenlager ist eine leere Huelse und die Waffe ist trotzdem "unterladen".

tømrer
 
G

Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Konstruierte Antwort:
Da das Laden der Kipplaufwaffe leiser ist, als das Schließen der Autotür, verschließt der Jäger diese erst und lädt dann die Waffe.
Die Beobachter rücken daraufhin weiter 🤣

Oh das finde ich ausgesprochen freundlich, das du mir eine Kipplaufbüchse in Schalenwild tauglichem Kaliber vermachst, da ich das ohne eine solche leider nicht ausprobieren kann 👌
 
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Wenn es unbedingt leise sein soll. Magazin raus, eine einzelne Patrone langsam in den Lauf schieben und vorsichtig schließen, volles Magazin reindrücken, fertig.
Das mache ich neben dem Auto.
 
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Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Wenn es unbedingt leise sein soll. Magazin raus, eine einzelne Patrone langsam in den Lauf schieben und vorsichtig schließen, volles Magazin reindrücken, fertig.
Das mache ich neben dem Auto.

Und das führst du mir bei nem 98 bitte vor😁
 
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Gelöschtes Mitglied 23774

Guest
Wenn es unbedingt leise sein soll. Magazin raus, eine einzelne Patrone langsam in den Lauf schieben und vorsichtig schließen, volles Magazin reindrücken, fertig.
Das mache ich neben dem Auto.
Eine Möglichkeit wäre noch das Auto nicht auf der untersten Sprosse des Hochsitzes zu parken und die beiden merkwürdigen Dinge links und rechts von den Eiern zu bemühen, dann wäre man beim Laden noch weit genug Weg um am Ansitzplatz nicht zu stören😉
 
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Die nicht korrekte Bezeichnung der Fachbegriffe ( Stichwort: DF unterladen) offenbart mal wider die fachliche Inkompetenz eines Menschen der befugt ist über andere zu urteilen.

Das am Ende was nachvollziehbares rauskommt hat offensichtlich nichts damit zu tun, dass der Richter sich eingehend mit der Materie befasst hätte.

Warum sollte ein Richter zu jedem möglichen Lebenssachverhalt, jedem Beruf und jeder Nebensache der Welt die fachlichen Begriffe kennen müssen, um rechtlich einwandfrei zu entscheiden?
Entschuldige Bitte, aber das ist Korinthenka...rei.
Ständig wird Behördenhandeln hier wegen der Kleinlichkeit im Detail kritisiert. Offenbar aber wird sie ja wohl gefordert.
Wenn der Richter über technische Zusammenhänge, ob nun in Fachsprache oder nicht, unsicher ist, wird er es sich erklären lassen ( Sachverständige)
 
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