Schußschneise im Mais

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Wie ist es bei euch mit den Schuss-Schneisen im Mais?
Gibt es ein Anrecht per Gesetz ( Hessen) für den Jagdpächter auf
Schuss-Schneisen im Mais?
Muß ( kann, sollte) der Landwirt sie anlegen?
Was tun wenn der Landwirt sich weigert Schuss-Schneisen anzulegen?
Keine Schuss-Schneise,somit ist auch kein Wildschaden zuersetzen?

Gruß
Gerald
 
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Rein freiwillig von seiten des landwirts.

Wenn ers nicht macht schaust halt dumm und zahlst trotzdem.
 
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nun ganz so einfach ists nicht.
Auch der Landwirt muss seinen Anteil zur Vermeidung von Wildschäden erbringen.
So im Sinne des Gesetzes.

Einige Fälle aus dem letzten Jagdjahr zeigen, dass die Wildschadensausgleichskassen - übrigens eine hervorragende Einrichtung - nur bereit sind den Schaden zu zahlen, wenn der Bauer ebenfalls seine Obliegenheiten erfüllt.

Dazu zählt, dass er die Jagd überhaupt erst ermöglicht.
Das auch mittels Schneisen - denn ohne Sie ist die Jagd auf Sauen nicht möglich.

Ich bin am Wochenende mit 3 Hunden und 2 Jägern in den Mais und wollten die Sauen erschrecklen - da die partu die Scheibe nicht aus dem Mais stecken wollen.
Nach 3 Stunden Katz und Maus - waren die Hunde fertig und die Sauen haben über uns gelacht!
Bis auf 10 m sind wir an die Sauen ran gekommen und dann Wufffff ....

Es gibt mittlerweile von den Jagd- und Bauernverbänden einen grundsätzlichen Vertrag zur Vermeidung von Wildschäden in MV - eine feine Sache.
Hier verpflichtet sich der Bauer für viele Dinge - der Jäger aber auch ...

Also ohne Bauern gehts nicht - aber Obliegenheiten haben die auch!
Sand auch mal ein schöner Artikel in der WuH - munn mal suchen ...
 
A

anonym

Guest
Das sogenannte Schwarzwildpaper,ich glaube so nennt es sich,besteht aber fast ausschließlich aus Empfelungen.
Es nimmt den LW nicht in die Pflicht.

Gruß
 
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..wenn der Landwirt sich weigert Schneisen anzulegen, dann neue Verhandlungen über den Pachtvertrag mit der Jagdgenossenschaft beantragen mit dem Ziel den Wildschaden zu deckeln.......
..dann sitzt der Landwirt als Jagdgenosse mit in der Bütt und zahlt seinen Schaden womöglich selbst :roll: :wink:
 
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Es gab einen Artikel von dem Jagdrechtsjuristen Wetzel im "Jäger", wonach der Landwirt eine Obliegenheit zur Anlegung von Schneisen hat.....er muss aloso nicht, kriegt aber auch keine Schadensersatz, wenn er keine anlegt.
 
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Duckdichundwech schrieb:
..wenn der Landwirt sich weigert Schneisen anzulegen, dann neue Verhandlungen über den Pachtvertrag mit der Jagdgenossenschaft beantragen mit dem Ziel den Wildschaden zu deckeln.......
..dann sitzt der Landwirt als Jagdgenosse mit in der Bütt und zahlt seinen Schaden womöglich selbst :roll: :wink:

Des möcht ich sehn, wie du das ausfechtest... :lol: :lol: :lol:
 
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franke3 schrieb:
Es gab einen Artikel von dem Jagdrechtsjuristen Wetzel im "Jäger", wonach der Landwirt eine Obliegenheit zur Anlegung von Schneisen hat.....er muss aloso nicht, kriegt aber auch keine Schadensersatz, wenn er keine anlegt.

Nachtrag: Steht im "Jäger" 6/2010 unter der Überschrift "Achtung, Obliegenheit"
 
A

anonym

Guest
AxelF schrieb:
....Wildschadensausgleichskassen - übrigens eine hervorragende Einrichtung - ....

Wildschadensausgleichskassen sind postsozialistischer Schwachsinn. Wer Wildschaden übernimmt soll ihn auch verhindern oder dafür gerade stehen.
 
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Hatz-Watz schrieb:
Duckdichundwech schrieb:
.........
..dann sitzt der Landwirt als Jagdgenosse mit in der Bütt und zahlt seinen Schaden womöglich selbst :roll: :wink:

Wunschdenken oder der Glaube an die Dummheit des Landwirts. Der Landwirt hat einen gesetzlichen Anspruch auf Wildschadensersatz gegen die Jagdgenossenschaft. Ob die sich das Geld von einem Dritten wiederholt, interessiert den Landwirt erst, wenn er durch Umlagen beteiligt wird und auch dann zahlt er nur Anteilig seiner Fäche.

Der Landwirt ist aber auch der Jagdgenossenschaft gegenüber zur Schadensminderung im zumutbaren Rahmen verpflichtet. Damit schließt sich der Kreis: Verhindert er die Jagd oder erschwert er sie, gibt's eben keinen Wildschadensersatz – weder vom Jäger noch von der Jagdgenossenschaft.

Nebenbei bemerkt: Das gilt auch, wenn ein Grundstückeigner dem Jäger das Aufstellen eines Hochsitzes verbietet. Keine Jagdeinrichtung erlaubt = kein Wildschadensersatz, da selber schuld.
 
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Hatz-Watz schrieb:
Was die Schussschneisen betrifft, so müsste der Jäger von sich aus Ersatz für die verminderte Ernte anbieten, um den Wildschadenersatz kürzen zu können.

So ist das. Und für die Kosten einer vernünftigen Schneise muss man schon etliche Sauen auf die Schwarte legen...
 
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Ganz so einfach ist es nicht.

Was die Schussschneisen betrifft, so müsste der Jäger von sich aus Ersatz für die verminderte Ernte anbieten, um den Wildschadenersatz kürzen zu können.

Bei ansonsten unbejagbaren Flächen (=Großschlägen) nicht...lies nach im Jäger" 6/2010
 

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