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Hallo,
benötige mal wieder euer Wissen. Mir ist irgendwann im Kopf hängen geblieben, dass Wildschaden im Wald nur bei frei gepflanzten Hauptbaumarten geleistet werden muß. Sonderbaumarten, so ist es irgendwo in den graun Zellen verblieben, sind von Seiten des Waldbesitzers zu schützen. Ohne diesen Schutz kann kein Wildschaden geltend gemacht werden ( Gatterung oder Einzelbaumschutz).
Kann mir jemand dazu genau Bezüge nennen? Was sind Hauptbaumarten und welches Sonderarten? Falls es dazu unterschiedliche regionale Regelungen gibt - mich interessiert Niedersachsen.
benötige mal wieder euer Wissen. Mir ist irgendwann im Kopf hängen geblieben, dass Wildschaden im Wald nur bei frei gepflanzten Hauptbaumarten geleistet werden muß. Sonderbaumarten, so ist es irgendwo in den graun Zellen verblieben, sind von Seiten des Waldbesitzers zu schützen. Ohne diesen Schutz kann kein Wildschaden geltend gemacht werden ( Gatterung oder Einzelbaumschutz).
Kann mir jemand dazu genau Bezüge nennen? Was sind Hauptbaumarten und welches Sonderarten? Falls es dazu unterschiedliche regionale Regelungen gibt - mich interessiert Niedersachsen.