Opa ist gestorben und Oma findet noch ein Erinnerungsstück aus dem WW II. Mag sein das vor 80 Jahren jemand damit Schaden erlitten hat aber bevor der Enkel sich das Ding unter den Nagel reißt, bringt Omi das Teil zur Polizei. Ist m.E. doch völlig in Ordnung und ich glaube das niemand ein Strafverfahren eröffnen wird, Amnestie hin oder her.
Die Kurzwaffe, die ein untergetauchter Kumpel vor 10 Jahren bei mir vergessen hat, würde eh nicht abgegeben, sondern flöge im hohen Bogen von einer Rhein- oder Donaubrücke. (NEIN, ich habe KEINE solche Waffe!)
Ich find's in Ordnung was dort gemacht wurde.
Hier der Bericht aus der Tagespresse :
Besitzer geben 54 illegale Waffen ab
Hometown (xxx) - Ein Jahr lang hatten Besitzer illegaler Waffen seit der jüngsten Gesetzesänderung am 7. Juli 2017 Zeit, diese bei der Polizei abzugeben, ohne für den Besitz belangt zu werden. Die Frist für diese Amnestie ist am Wochenende abgelaufen.
Der Rücklauf war vergleichsweise spärlich. Nach Angaben von Polizeisprecherin xyz wurden insgesamt 54 Waffen abgegeben, die nicht bei der Polizei gemeldet waren. Darunter befanden sich 18 Faustfeuerwaffen wie Pistolen und Revolver (Kurzwaffen). Außerdem wurden 36 Langwaffen abgegeben. Für diese liegt keine Aufschlüsselung vor.
Das Waffengesetz
Das Waffengesetz (WaffG) dient dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Es regelt unter anderem alle Fragen des Umgangs mit Waffen oder Munition, wie zum Beispiel den Erwerb und Besitz, das Führen und Schießen, die Aufbewahrung sowie die Herstellung und den Handel.
Zudem regelt es, unter welchen Voraussetzungen jemand eine Waffe besitzen darf. Darüber hinaus reglementiert es die Erlaubnisse und Ausnahmen für bestimmte Fälle und Personengruppen wie Jäger und Sportschützen, aber auch die Verbote bestimmter Waffen oder Munition. Die Vorschriften des WaffG werden zudem durch eine Rechtsverordnung spezifiziert und ergänzt.
Das Waffenrecht wurde zuletzt durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (2. WaffRÄndG) novelliert. Die Änderungen sind am 7. Juli 2017 in Kraft getreten. Im Zuge dessen wurden unter anderem die Vorschriften zur Aufbewahrung von Schusswaffen geändert. Auch die Sicherheitsstandards für Sicherheitsbehältnisse (Waffenschränke) wurden angehoben.
Zum Vergleich: Kreisweit sind 4849 Faustfeuerwaffen registriert. Außerdem lagern 16 620 Langwaffen in den Schränken. Dabei handele es sich ebenfalls in erster Linie um Jagdwaffen, sagte xyz. Wer sich mit einer nicht angemeldeten Waffe auf den Weg zur Polizei machte, musste keine Strafverfolgung fürchten. Die Amnestie umfasste auch das in dem Fall eigentlich illegale Führen auf dem direkten Weg zur Behörde zur Abgabe und Vernichtung der Waffen.
Und wer jetzt noch kommt, weil er die Frist versäumt hat? Die Polizeisprecherin verweist auf die zwölf Monate, die Besitzer von illegalen Waffen bisher Zeit gehabt hätten. Schätzungen, wie viele nicht registrierte Waffen noch in den Schränken lagern, gibt es nicht. Bereits 2009 hatte es eine Amnestie bei der Abgabe nicht registrierter Waffen gegeben. Damals waren bundesweit rund 200 000 Lang- und Kurzwaffen abgegeben worden. Für die aktuell abgelaufene Frist liegen noch keine bundesweiten Zahlen vor.
Sonderrechte bei Erbschaft von Waffen
Ein klassischer Fall sind Erbschaften. Vater oder Mutter waren Jäger und hinterlassen einen gut gefüllten Waffenschrank. Dafür gibt es Sonderregelungen im Paragrafen 20 des Waffengesetzes (WaffG). Danach haben Erben die Möglichkeit, innerhalb von einem Monat eine Waffenbesitzkarte zu beantragen oder die Waffen bei der Polizei abzugeben. Für den Transport müssen die Objekte gut gesichert und verpackt sein, so xyz.