Schwan oder Biber abzugeben

G

Gelöschtes Mitglied 3063

Guest
Verordnung über den Schutz von Wild (Bundeswildschutzverordnung - BWildSchV)
§ 2 Verbote


(1) Es ist verboten,
1. Tiere der in Anlage 1 Teil A genannten Arten oder Teile oder Erzeugnisse solcher Tiere zu besitzen,
2. Tiere der in Anlage 1 Teil B genannten Arten oder Teile oder Erzeugnisse solcher Tiere gewerbsmäßig anzukaufen, zu verkaufen oder zu tauschen,
3. Tiere der in Anlage 1 Teil C genannten Arten
a) über Nummer 2 hinaus sonst zu erwerben, über sie die tatsächliche Gewalt auszuüben oder sonst zu verwenden,​
b) abzugeben, zum Verkauf anzubieten, zu veräußern oder sonst in den Verkehr zu bringen,​
c) für eine der in Nummer 2 genannten Tätigkeiten zu befördern, soweit die Handlung nicht bereits nach Nummer 1 oder Nummer 2 verboten ist.​

Das Aneignungsrecht des Jagdausübungsberechtigten sowie Vorschriften der Länder nach § 36 Absatz 2 Nummer 2 des Bundesjagdgesetzes über das Aufnehmen, die Pflege und die Aufzucht verletzten oder kranken Wildes und dessen Verbleib bleiben unberührt.


Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1)
Liste der von den Verboten erfassten Wildarten

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1161 - 1163)

Teil A (Besitz)
...

Teil B (Handel)
1. Haarwild
...
2. Federwild
...
Höckerschwan (Cygnus olor GMEL.)
...

Teil C (Besitz und Handel)
1. Haarwild
...
2. Federwild
...
Höckerschwan (Cygnus olor GMELIN)
...
Absatz 2 ist wichtig!
(2) Die Verbote des Absatzes 1 gelten nicht für Tiere oder Teile oder Erzeugnisse solcher Tiere, an denen nach dem 8. November 1985 im Rahmen der Ausübung des Jagdrechts Eigentum erworben wurde. Diese Tiere oder Teile oder Erzeugnisse solcher Tiere dürfen jedoch nicht an Dritte gegen Entgelt abgegeben oder zu diesem Zweck befördert, gehalten oder angeboten werden. Ausgenommen von diesen Beschränkungen sind
1.
Tiere oder Teile oder Erzeugnisse solcher Tiere der in Anlage 2 genannten Arten,
2.
Tiere oder Teile oder Erzeugnisse solcher Tiere der in Anlage 3 genannten Arten, soweit die in Satz 2 aufgeführten Tätigkeiten nicht zu gewerbsmäßigen Zwecken erfolgen, sowie
3.
in der Natur aufgefundene tote Tiere oder Teile oder Erzeugnisse solcher Tiere, soweit sie für Zwecke der Forschung oder Lehre verwendet werden.[/QUOTE ]
 
Registriert
11 Okt 2014
Beiträge
5.338
Ist bekannt, ob er jemanden zum Essen einladen darf?

Muss er selbst in die Küche oder darf die Frau das zubereiten?

Aber im Ernst: Biber würde ich sehr gerne auch mal essen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Verordnung über den Schutz von Wild

Exakt so ! Wie ich schon angesprochen habe, macht euch nicht strafbar.


Schwan ka.
Aber Biber darf man verschenken, wurde mir zumindest so gesagt...


Laut dem verlinkten PDF von hypsilon ist der Verkauf verboten, verschenken nicht.


Vielleicht schaust du einfach mal rein, wenns schon verlinkt wird.
Verschenkt darf der Biber werden.

"...2.3.5 Vermarktung der getöteten Tiere
Nach § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG ist es verboten, Biber zu verkaufen, zu kaufen,
zum Verkauf oder Kauf anzubieten, zum Verkauf vorrätig zu halten oder zu befördern
sowie zu kommerziellen Zwecken zu erwerben, zur Schau zu stellen oder sonst zu verwenden.
Auch der Verkauf zum Ersatz von Futterkosten, Transportkosten oder sonstigen
Aufwendungen ist daher verboten. Legalausnahmen greifen nicht. Insbesondere ist § 45
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 BNatSchG nach § 45
Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BNatSchG nicht einschlägig. Auch § 45 Abs. 3 Nr. 3 BNatSchG ist
nicht erfüllt. Behördliche Einzelfallausnahmen vom Vermarktungsverbot kommen grundsätzlich
nur in den Fällen des § 45 Abs. 8 Satz 1 Nr. 3 BNatSchG – für Zwecke der Forschung,
Lehre oder Wiederansiedlung – in Betracht. Diese wird von der örtlich zuständigen
Kreisverwaltungsbehörde erteilt. Keine Vermarktung ist das Verschenken von Tieren.
Dieses ist demnach zulässig."



CdB
 
Registriert
19 Aug 2018
Beiträge
5
Oh man, ich bin ein sehr guter Koch wund würde in meiner Küche für den Jäger den Schwan auch zubereiten wen er dann zum essen nach Unterfranken kommt. Gleiches gilt natürlich auch für den Biber.
Könnt ihr euch eigentlich vorstellen was ich schon alles versucht habe????
Um es ab zu kürzen, nein ich habe den Tieren nicht nachgestellt und werde es nicht selber tun!!!!!!!!!!!!!!
 
S

scaver

Guest
schon seit längerem bin ich auf der suche nach einer schönen Schwanenbrust oder einem Biber.
Leider bin ich weder Jäger noch gibt es diese Wild bei mir daheim in einer bejagbaren Anzahl.
Vielleicht kann mir ja hier jemand meinen Wunsch erfüllen!
hier gibt es nur ein Vorgehen: Ignorieren. Schwan und Biber, man die mächten so heilig sein wie der Wolf, wenn man Pech hat. Jäger sind doch keine Schwanmörder. So was aber auch
sca
 
Registriert
30 Dez 2016
Beiträge
3.083
hier gibt es nur ein Vorgehen: Ignorieren. Schwan und Biber, man die mächten so heilig sein wie der Wolf, wenn man Pech hat. Jäger sind doch keine Schwanmörder. So was aber auch
sca
smilie_denk_07.gif

Schwan - jagdbares Wild - Jagdzeit - essbar. (PUNKT!)

Oder jagst Du nur "nicht niedliches/schönes" Wild (dann aber mit Lampe an der Waffe)?
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Oh man, ich bin ein sehr guter Koch wund würde in meiner Küche für den Jäger den Schwan auch zubereiten wen er dann zum essen nach Unterfranken kommt. Gleiches gilt natürlich auch für den Biber.
Könnt ihr euch eigentlich vorstellen was ich schon alles versucht habe????
Um es ab zu kürzen, nein ich habe den Tieren nicht nachgestellt und werde es nicht selber tun!!!!!!!!!!!!!!

Darum geht es nicht, niemand unterstellt dir illegales Handeln.
Das Problem liegt diesseits, als Jäger müssen wir auf gesetzliche Fallstricke achten. Da ist es ,denk ich mal nachvollziehbar, wenn wir zurückhaltend reagieren.


CdB 🍖🍗
 
Registriert
15 Aug 2018
Beiträge
16
Den Schwan würd ich auch sehr gerne jagen und dann in der Küche verwerten.
Nur wie das halt so ist, mir fehlt die Jagdgelegenheit...
Kann jemand von Euch wenigstens beschreiben wie er schmeckt??
 
Registriert
9 Mai 2016
Beiträge
3.251
Ich fand den Schwan eher wie ein Mittelding zwischen Gans und Ente, nicht ganz so boxig wie Gans.
Der junge Biber in Rotweinmarinade war sehr gut. Der vom vergangenen Jahr war ein Altbiber, der nicht mariniert wurde. Wir aßen uns an den Beilagen satt.....
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
15 Aug 2018
Beiträge
16
also Fazit zum Bieber: lieber zur Frikadelle verarbeiten wenn der alt ist!?
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
145
Zurzeit aktive Gäste
785
Besucher gesamt
930
Oben