Schweden erleichtert den Wolfsabschuss

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Entscheidung
Neue Regeln für die Schutzjagd von Wölfen (MJU5)
Der Reichstag möchte, dass die Regierung neue Vorschriften für die Schutzjagd von Wölfen überprüft und vorschlägt, und richtete daher eine Ankündigung, einen Aufruf an die Regierung
-Geben Sie der schwedischen Umweltschutzbehörde die Aufgabe, neue Empfehlungen für die Schutzjagd von Wölfen zu entwickeln, die es ermöglichen, Entscheidungen über die Schutzjagd in einem ganzen Gebiet zu treffen
-Machen Sie es für Menschen sicherer, einfacher und schneller, Schutzjagden zu beantragen
-Überprüfung der Vertraulichkeitsbestimmungen im Zusammenhang mit Schutzjagd und Lizenzjagd sicherstellen
-der Staat eine größere Verantwortung für die Schutzjagd übernimmt
-Untersuchen Sie die Bedingungen für die Bezahlung der Ausbildung zertifizierter Kontrollhunde durch den Wildschadenzuschuss.

Der Vorschlag ist eine sogenannte Ausschussinitiative des Umwelt- und Landwirtschaftsausschusses. Dies bedeutet, dass der Ausschuss von sich aus einen Vorschlag für eine parlamentarische Entschließung vorlegte.

Der Entscheidungsvorschlag des Komitees: Genehmigen Sie die Initiative des Komitees, der Regierung die Schutzjagd auf Wölfe bekannt zu geben.

Die Entscheidung des Reichstags:
Der Reichstag stimmte dem Vorschlag des Ausschusses zu.

https://www.riksdagen.se/sv/dokument-lagar/arende/betankande/skyddsjakt-pa-varg_H801MJU5
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Kannst noch etwas zum Begriff ,,Schutzjagd" erläutern? Unter Lizenzjagd hat man ja eine vage Vorstellung; an welchen Kriterien wird das abgegrenzt und wo greift es ineinander?


CdB
 
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Schutzjagd wird vom naturvardsverket für bestimmte ansonsten geschützte Tierarten angeordnet um Schäden zu vermeiden.
Zum Beispiel auch auf Säl, Seehund wegen der Berufsfischerei, Wolf, auch Ringeltauben in manchen Län, dann außerhalb der eigentliche Jagdzeiten an landwirtschaftlichen Flächen.

Das schwedische Jagdrecht kennt keine Wildschadensübernahme durch den Jagdrechtsinhaber oder JAB.

Mit Lizenzjagd hat das nichts zu tun, in Schweden ist das Jagdrecht wie bei uns an Eigentum gebunden.
 
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Kannst noch etwas zum Begriff ,,Schutzjagd" erläutern? Unter Lizenzjagd hat man ja eine vage Vorstellung; an welchen Kriterien wird das abgegrenzt und wo greift es ineinander?

Wettbewerber:
Eben hat sich Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) zu Wort gemeldet und Schwedens Schutzjagd als Vorbild für gemeinverträgliches Wolfsmanagement genannt. Prompt haben nicht wenige Medien darauf reagiert – nicht selten mit Ferndiagnosen neben den Fakten.
Erster Irrtum: Die schwedische Schutzjagd sei Gegenstand von Vertragsverletzungsverfahren bei den Euro-Behörden. Die Wahrheit: Alle bisherigen Rügen und Strafandrohungen aus Brüssel betreffen die sogenannte „Lizenzjagd“, aber nicht die Schutzjagd. Schweden und Finnland nützen Ausnahmen, die das EU-Artenschutzrecht ausdrücklich zulässt.
Zweiter Irrtum: EU-Recht verbietet den Abschuss grundsätzlich. Die Wahrheit: Deutschland hat die Option der Schutzjagd bisher nicht in nationales Recht umgesetzt. Im Gegensatz zu anderen Mitgliedsländern, wie etwa alle baltischen Staaten, die bereits in den Beitrittsverhandlungen die Option der Bejagung großer Beutegreifer festgeschrieben haben.
Dritter Irrtum: Die Aufnahme des Wolfs ins deutsche Jagdrecht könnte der Rechtsunsicherheit abhelfen. In Wahrheit ändert dies nichts am nationalen und europäischen Schutzstatus. Gerade Sachsen, das den Wolf im Jagdrecht listet, ist der praktische Beweis dafür.
Nun zum wirklichen (Zusammen)leben mit dem Wolf: Schweden hat zwar das rechtlich abgesicherte Instrument der Schutzjagd. Konflikte bleiben dennoch nicht aus. Vor allem, weil nicht selten zwischen staatlichen Institutionen um jeden Abschuss prozessiert wird. Der Gesetzgeber, also die demokratisch gewählten Parlamente, versucht immer wieder, für mehr Rechtssicherheit zu sorgen. Nur selten mit dem gewünschten Erfolg.
Bestes Beispiel: Der Stockholmer Reichstag hatte mit parteiübergreifender, großer Mehrheit und nach Anhörung aller wichtigen Verbände und Experten den „günstigen Erhaltungszustand“ auf 170 bis 270 erwachsene Wölfe festgelegt. In der Verwaltungs- und Rechtspraxis wurde daraus eine Untergrenze von 300 Tieren. Diese ist zwar gewährleistet, dennoch scheitert die reguläre Lizenzjagd zur Bestandsregulierung immer wieder an Klagen von Verbänden und auch Naturschutzbehörden.
Wahr ist zudem, dass das Instrument der Schutzjagd von Bürgerinnen und Bürgern der Wolfsregionen zunehmend als Zwangsverteilung der Wölfe in den ländlichen Raum wahrgenommen wird. Während im Großraum Stockholm Wölfe bereits dann als Problem behandelt (und getötet) werden, wenn sie in Vorgärten ein Reh verspeisen, sind die Bräuche in der Provinz deutlich strenger.
Im wirklichen Leben ist die Sorge nicht weit hergeholt, dass sich der gewünschte Wolfsbestand letztlich auf wenige Provinzen konzentriert. Die nördlichen Teile des Staatsgebiets werden – mit dem Segen aus Brüssel – ohnehin wolfsfrei gehalten, um die Rentierweide als Kulturgut zu schützen. Und in den Ballungsgebieten kippt die Pro-Wolf-Stimmung blitzartig, wenn die Tiere dort auftauchen.
Auch klar: Schon nach den ersten Zwischenfällen hat Schweden die Regeln für die Abwehr von Wolfsangriffen auf Haus- und Nutztiere nachgebessert. Seither ist akute Gefahrenabwehr mit der Waffe zwar grundsätzlich erlaubt. Aber Tierhalter, die von diesem Recht Gebrauch machen, landen regelmäßig vor Gericht. Und werden oft schon im Ermittlungsverfahren behandelt wie Kapitalverbrecher – Überwachung von Telefon und Emailverkehr eingeschlossen.
Am Rande: Während Finnland und Schweden vor den EU-Instanzen ihre Lizenzjagd verteidigen müssen, üben sich Mitgliedsstaaten mit regulärer Wolfsjagd in vornehmer Zurückhaltung. Nicht nur das bereits erwähnte Baltikum, sondern auch die Mitgliedsländer Südosteuropas, die sich ihren Umgang mit Raubtieren nicht aus Brüssel vorschreiben lassen.
Die Artenschutz-Richtlinie der EU lässt die Schutzjagd schließlich ausdrücklich zu „zur Verhütung ernster Schäden insbesondere an Kulturen und in der Tierhaltung sowie an Wäldern […] sowie an sonstigen Formen von Eigentum“. Und „im Interesse der Volksgesundheit und der öffentlichen Sicherheit oder aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses. Einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art oder positiver Folgen für die Umwelt“.
 
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Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Mit Lizenzjagd hat das nichts zu tun, in Schweden ist das Jagdrecht wie bei uns an Eigentum gebunden.

Ja das ist auch bekannt, aber für die Wolfsabschüsse wurden auch Lizenzen (Limit) vergeben?
Meine Frage zielt darauf ab, wenn bei der "Schutzjagd" x Wölfe erlegt werden, inwieweit das noch Einfluß auf die weiteren Abschüsse nach Lizenz hat.


CdB
 
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Kannst noch etwas zum Begriff ,,Schutzjagd" erläutern? Unter Lizenzjagd hat man ja eine vage Vorstellung; an welchen Kriterien wird das abgegrenzt und wo greift es ineinander?


CdB

Schutzjagd (skyddsjakt) ist eine genehmigte Art der Jagd, auf "eigentlich" total geschuetzte Tiere um Gefahren an zum Beispiel, Weidetieren oder Aeckern zu begrenzen oder zu verhindern.
In Schweden kann die "lansstyrelse" die Genehmigung fuer diese Art der Jagd geben.
Bei Gefahr fuer Weidetiere muss kein Angriff gewesen sein, es genuegt die Gefaehrdung

Die Lizensjagd(licensjakt) ist Jagd auf geschuetzte aber freigegebene Tiere, in bestimmter Anzahl, durch lizensierte Jaeger

https://www.naturvardsverket.se/Var-natur/Jakt/Skyddsjakt/
 
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§28 und §29 in Schweden besagen dass bei Gefährdung eines Haustieres (kann natürlich auch Hund sein) und wenn der Wolf nach einem Warnschuß vom Angriff nicht ablässt dieser erlegt werden kann. der Andere § besagt dass ein oder mehrere mehrfach negativ aufgefallene Wölfe zum Abschuß freigegeben werden können. Das kann dann auch durch Abschuß aus dem Hubschrauber passieren. Für mich eine gute Lösung... auch wenn die erste Variante immer Schreibereien und Formalitäten nach sich zieht.

Schutzjagd gibt es nicht nur auf Raubwild sondern auch auf, z.B. Gänse (nein, die reissen auch in Schweden keine Schafe, aber sie richten auf Feldern Schaden an)
 
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Du musst nachweisen, daß die Notwehr gegeben war, wenn du das nicht eindeutig kannst ist das ein verstoß gegen Gesetze und da ist man auch in Schweden empfindlich.
 
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skjuta skotta tiga - leider lassen sich die "Drei S" nicht so einfach ins Schwedische übersetzen :cautious:
 
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Die beantragte Wolfabschusskvote ist genehmigt
Das Verwaltungsgericht in Lulea hat, nach Abweisung von Klagen diverser Organisationen, die Lizensjagd auf Woelfe, wie beantragt, genehmigt.
Ab 2. Januar startet die Lizensjagd und es sollen erlegt werden:

-12 Tiere in Gåvleborg

-6 Tiere in Vårmland

-6 Tiere in Våstmanland/ Ørebro

"Länsstyrelsernas Beschlusss erfuellt alle Voraussetzungen in der Jagdverordnung und fuehrt, in der Gesamtheit, nicht zu Wirkungen, die entgegen der Direktiven des Art- und Habitatschutzes stehen." Dies wurde von rådman Eva Westerlund in einer Pressemitteilung des Verwaltungsrates in Luleå bekanntgegeben.

Es steht zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht fest, ob die Länsstyrelsernas nicht doch eine hoehere Kvote festlegen.

@Naturvårdsverket
 

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