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Nur so zur Info für die interessierten Kreise ...
Das hat der Bundesrat heute beschlossen
...Jagdverordnung
Kantone sollen künftig bereits ab zehn gerissenen Nutztieren Wolfsbestände regulieren und Einzelwölfe abschiessen dürfen. Der Bundesrat will die Jagdverordnung entsprechend anpassen. Er hat die Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. Risse sollen wie bisher nur angerechnet werden, wenn zuvor zumutbare Herdenschutzmassnahmen ergriffen wurden. Bei grossen Nutztieren wie Rindern, Pferden und Lamas sollen neu drei Risse ausreichen, damit in ein Wolfsrudel eingegriffen werden darf. Mit der geplanten Verordnungsrevision erfüllt der Bundesrat zwei Motionen des Parlaments, die nach der Ablehnung der Revision des Jagdgesetzes im September 2020 verabschiedet wurden.Beverin-RudelGraubünden verpasst Wolf ein GPS-Halsband