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Dürfen heißt ja auch nicht müssen...
Wir werden sicher nach der Tessiner jagd die Abschusszahlen erfahren.Regulus hat die Umstände beschrieben, der Abschuß wird wenn dann von den Lizenzjägern durchgeführt. Ist der Neidfaktor groß genug um diese Blüten zu treiben und führende Stücke zu schießen?
Darum ging es mir. Was Du mir jetzt vorwirfst hast Du doch in #3 geschrieben. Das hat weder mit verschieden praktizierten Jagdsystemen noch mit Örtlichkeiten zu tun. Netter Versuch.Mitch hält das offensichtlich nicht für nötig. Stattdessen wird, wie so oft, ohne Hintergrundwissen in die Jäger-/Försterkerbe gehauen und Stimmung gemacht.
Das führt tatsächlich zu nichts.
Im Kanton Schwyz muss jedes erlegte Stück Rotwild und Gams am gleichen Abend beim Wildhüter vorgezeigt werden. Die verbleibenden Freigaben sind jeden Tag aktuell und müssen vor Jagdantritt abgefragt werden. Fehlabschüsse werden per "Ablasszahlung" geahndet.Damals im Kt. Uri 1997 wurden die Abschüsse nach der Jagd gemeldet.
Wie es heute genau läuft ist mir nicht bekannt. ...