Sichere Waffenaufbewahrung im Samurai?

VAW

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Also ich muß schon sagen - in Deutschland seid Ihr wirklich nicht zu beneiden - Druck von allen Seiten. In Österreich sieht das noch etwas anders aus. Bei uns ist es so geregelt, daß die Gruppe-C & D-Waffen (Langwaffen mit gezogenem & glattem Lauf) bis zu 12 Stunden während des Tages sowie bis zu 6 Stunden während der Nacht verdeckt im verschlossenen Fahrzeug aufbewahrt werden können. Sicher besteht die Gefahr, daß die Waffe mitsamt dem Fahrzeug entwendet wird, doch kriminelle Elemente kommen ohnehin an Waffen, wenn Sie welche benötigen und werden höchstwahrscheinlich keine registrierten Waffen für kriminelle Handlungen verwenden.

Grüße aus Ösiland!
 
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Hallo,

vielen Dank für die bisher zum Ausdruck gebrachten Meinungen. Unter Würdigung der bisher gemachten Ausführungen scheint es doch ein gewisses Bedürfnis zu geben, Waffen kurzzeitig in KFZ zu belassen. Ausdrücklich nicht "aufbewahren".

Ich denke, der Pücklersche Artikel wird eine Grundrichtung vorgeben, - ich habe ihn noch nicht gelesen - neige aber dazu anzunehmen, daß statt des geforderten Tresors auch eine von

- Sicherheitsaspekten vergleichbare
- möglichst "verdeckte" Lösung

zu suchen sein wird, wenn überhaupt ein kurzfristiges Belassen im Wagen praktiziert werden soll.

Das Argument "Auto weg, Waffe mit weg" ist aber nicht vom Tisch zu kriegen und daran wird man alles messen müssen. Eher keine Waffen im Auto.

Danke nochmals für alle Ausführungen hierzu.

Hajo
 
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@ Fuhrmann

Beim "Transport" (rechtlich ein Sonderfall des Führens, der keiner Erlaubnis nach §35 WaffG bedarf) ist die Waffe im Gewahrsam einer Person.

Bei der Aufbewahrung ist sie dies nicht.

Die Aufbewahrung ist nicht an eine zeitliche Komponente gebunden.

WH
Amadeus

[ 13. Mai 2002: Beitrag editiert von: Amadeus ]
 
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Amadeus,

danke!
Wenn ich nun das Auto mit Waffen darin verlasse (z.B. Mittagessen oder Pinkelpause), führe oder transportiere ich nicht mehr, sondern bewahre die Waffe ungenügend gesichert auf.
Richtig verstanden?

Fuhrmann
 
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So oder so, wenn die Waffe wegkommt hat man immer die A....karte gezogen. Daher bleibt nichts anderes übrig als auf die Waffe aufzupassen und sie mitzunehmen. Auf den Schüsseltreiben auf denen ich war hätte man gut "Strecke" auf dem Parkplatz machen lassen und bei einer Polizeikontrolle wäre die Hälfte der Jagdschein aufgrund mangelnder Zuverlässigkeit weg gewesen.
 
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Habe mir dazu noch nie Gedanken gemacht, und bin erstaunt! Ich kann doch aus meinem Karren keinen Panzerrschrank machen.
Frage an Rechts-Spezialisten: gibt es da nicht einen Unterschied zwischen "Aufbewahrung" und "Transport"?

Gruss,
Fuhrmann
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von fuhrmann:
Wenn ich nun das Auto mit Waffen darin verlasse (z.B. Mittagessen oder Pinkelpause), führe oder transportiere ich nicht mehr, sondern bewahre die Waffe ungenügend gesichert auf.
Richtig verstanden?
<HR></BLOCKQUOTE>

Wenn die Waffe dann nicht mehr in Deinem Gewahrsam ist, ja.

Die Grenze, wie weit Du weg darfst, damit die Waffe noch in Deinem Gewahrsam ist, wird im Fall des Falles sicher heiß diskutiert werden ....

Im Zweifel also mit dem A.... am Auto Pinkeln.

WH
Amadeus
 
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Immer die gleichen Fragen, die ich mir auch stelle.
Im Moment verfahre ich wie folgt:
Wenn ich auf dem Weg zu oder von der Jagd tanken fahre, laß ich die Waffe zugedeckt im Fahrzeug. Wenn ich mir nicht sicher bin (Umgebung etc.) oder noch was essen will, nehme ich den Verschluß meiner Waffe mit (funktioniert nur bei Repetierern). Damit ist die Waffe defakto unbrauchbar und es kann kein blödsinn angestellt werden.
Meine Wagen werde ich jedenfalls nicht zum Panzerwagen umbauen, da kann ich ja gleich bei Krauss-Maffei einen Leopard bestellen.
Fazit: Verschluß bei Repetieren einstecken, bei kombinierten Waffen irgend ein anderes wesentliches Teil mitnehmen. Kurzwaffen müssen ohnehin immer mitgenommen werden, was kein Problem darstellen sollte.
Gruß,
 
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Lieber A.Gauckler,
Du hast recht: es kann kein "Blödsinn" damit angestellt werden, wenn der Verschluss raus ist.
Trotzdem: wenn Dir die (restliche) Waffe geklaut wird hast DU die "Arschkarte" gezogen. Der Gesetzgeber unterscheidet m.W. nicht in "komplett" oder "unkomplett" - der Lauf ist ein "wesentliches" Teil und wenn's geklaut wurde, wird es wie daher trotzdem wie eine "Waffe" behandelt.

@Carcano bzw. Reinecke: korrigiert mich, falls ich daneben liegen sollte.

PS.: ein "Leo" als Revierfahrzeug wär nicht schlecht - mit schlechten/unpassierbaren Wegen gäbs sicher kein Problem mehr. Nur der Spritverbrauch wäre möglicherweise etwas hoch - 'ne eigene Ölquelle wär in diesem Fall wahrscheinlich angebracht.
icon_biggrin.gif


[ 15. Mai 2002: Beitrag editiert von: Foxhunter ]
 

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