Also ich muß schon sagen - in Deutschland seid Ihr wirklich nicht zu beneiden - Druck von allen Seiten. In Österreich sieht das noch etwas anders aus. Bei uns ist es so geregelt, daß die Gruppe-C & D-Waffen (Langwaffen mit gezogenem & glattem Lauf) bis zu 12 Stunden während des Tages sowie bis zu 6 Stunden während der Nacht verdeckt im verschlossenen Fahrzeug aufbewahrt werden können. Sicher besteht die Gefahr, daß die Waffe mitsamt dem Fahrzeug entwendet wird, doch kriminelle Elemente kommen ohnehin an Waffen, wenn Sie welche benötigen und werden höchstwahrscheinlich keine registrierten Waffen für kriminelle Handlungen verwenden.
Grüße aus Ösiland!
Grüße aus Ösiland!