Sicherheitsstufe Waffenschrank

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9 Mrz 2008
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Moin,

ich hoffe es kennt sich jemand ein wenig mit den Sicherheitsstufen bei Waffenschränken aus.

Ist ein Waffenschrank der Sicherheitsstufe A, nach VDMA Blatt von 1990 zulässig zur Aufbewahrung von Langwaffen???

Oder muss der Waffenschrank unbedingt dem VDMA Blatt von 1995 entsprechen, damit eine Aufbewahrung von Langwaffen möglich (legal) ist? :?

Der Unterschied von VDMA Blatt 1990 zu VDMA Blatt 1995 soll folgender sein:

VDMA Blatt 1990 :arrow: Mehrbartschloss mit 7 Zuhaltungen

VDMA Blatt 1995 :arrow: Doppelbartschloss der VDS KL.1

Materialstärke und der Bau der Waffenschränke sind gleich geblieben.



Dann habe ich noch eine Frage:

Im aktuellen Frankoniakatalog ist bei den Waffenschränken noch eine zusätzliche EU-Norm, S1 bei A Schränken und S2 bei B Schränken aufgeführt.

Was hat es damit schon wieder auf sich?

Erfüllt jetzt automatisch jeder Schrank der Klasse A die EU-Norm S1??? :?


Über Licht ins Dunkel bringende Antworten würde ich mich sehr freuen :!:


Mit leicht verwirrten Grüßen

Krähenfreund
 
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Krähenfreund schrieb:
Moin,

ich hoffe es kennt sich jemand ein wenig mit den Sicherheitsstufen bei Waffenschränken aus.

Ist ein Waffenschrank der Sicherheitsstufe A, nach VDMA Blatt von 1990 zulässig zur Aufbewahrung von Langwaffen???

Nein, nicht mehr.

Oder muss der Waffenschrank unbedingt dem VDMA Blatt von 1995 entsprechen, damit eine Aufbewahrung von Langwaffen möglich (legal) ist? :?

Ja, als Mindestanforderung.

Dann habe ich noch eine Frage:

Im aktuellen Frankoniakatalog ist bei den Waffenschränken noch eine zusätzliche EU-Norm, S1 bei A Schränken und S2 bei B Schränken aufgeführt.

Was hat es damit schon wieder auf sich?

Die gilt primär, darüber hinaus wird 1995 als gleichwertig betrachtet.

PJ 8)
 

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