Sind Nachtsichtgeräte "pöse"?

Ich finde Nachtsichtgeräte...

  • unwaidmännisch und lehne jegliche Benutzung ab

    Stimmen: 1 20,0%
  • für das Ansprechen bzw. Beobachten ok, damit schiessen NEIN

    Stimmen: 0 0,0%
  • unter gewissen Umständen (hohe Wildschäden o.ä.) auch für den Schuß ok

    Stimmen: 0 0,0%
  • völlig ok, besser als ein Schuß auf schwarze Klumpen

    Stimmen: 3 60,0%
  • ist mir völlig egal, immer diese Umfragen

    Stimmen: 1 20,0%

  • Umfrageteilnehmer
    5

Rotmilan

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Über Nachtsichtgeräte wird draussen oft nur hinter "vorgehaltener Hand" gesprochen. Sind die unwaidmännisch und verpönt?

Will trotzdem jeder nachts sehen?

Unter Nachtsichtgeräten verstehe ich nur solche, die sich ohne IR-Strahler vernünftig bedienen lassen - und soweit jagdlich (mit entsprechendem Zubehör) legal sind. Also kein Discounter-Schrott...

Wie seht ihr die Benutzung solcher High-Tech-Optik. Da man sich bei einer Umfrage leichter "outen" kann, wäre es klasse, wenn viele teilnehmen.

Oder warum lehnt ihr sie ab?

Danke!

WH
Rotmilan
 
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Ich will hier nicht mit dem Begriff der Waidgerechtigkeit hantieren. Was für mich zählt, ist das sachliche Verbot durch das BJagdG. Deswegen haben ür mich NSGe auf Waffen als Zieloptik nichts, aber wirklich gar nichts verloren.

Man kann natürlich darüber streiten, ob das Verbot wirklich sinnvoll ist. Immerhin kann ein NSG die Abgabe eines sicheren Schusses ermöglichen, wenn es für normale Optik schon zu duster ist.

Ich denke aber, dass diese Denkweise der falsche Ansatzpunkt ist. Entscheidend ist die Grundrage, ob man dem Wild bestimmte Ruhezeiten gönnen will der nicht. Jedenfalls würden wohl in vielen Revieren die Hochsitze gar nicht mehr unbesetzt bleiben, wenn man die Jagd mit NSG erlauben würde. Insgesamt halte ich das Nachtjagdverbot für richtig. Das Verbot von NSG als Zieloptik ist daher nur konsequent und richtig. Ist ein sauberer Schuss ohne NSG nicht möglich, dann hat er zu unterbleiben.

Gegen das Beobachten mit NSG kann man meiner Meinung nach wenig haben, es sei denn man setzt Waidgerechtigkeit mit Fortschrittsverweigerung gleich. Teilweise kann es angebracht sein, ein NSG zu benutzen, etwa um Rotwild zu bestätigen/genau anzusprechen oder die Sauen zu beobachten, wenn gerade kein Mond ist. Das kann ja aber jeder halten wie ein Dachdecker.
 

Rotmilan

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Hunsrückwilderer schrieb:
Was für mich zählt, ist das sachliche Verbot durch das BJagdG. Deswegen haben ür mich NSGe auf Waffen als Zieloptik nichts, aber wirklich gar nichts verloren.

Meinst Du das hier :?:

Verboten ist künstliche Lichtquellen, Spiegel, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles, Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schußwaffen bestimmt sind, Tonbandgeräte oder elektrische Schläge erteilende Geräte beim Fang oder Erlegen von Wild aller Art zu verwenden oder zu nutzen sowie zur Nachtzeit an Leuchttürmen oder Leuchtfeuern Federwild zu fangen;

Ich meinte mit legalem jagdlichen Einsatz Nachtsichtbrille und Leuchtpunktzielgerät.. Oder ist das nur legal im Sinne des Waffengesetztes, aber nicht nach BJagdG :?:

WH
Rotmilan

Edith hat Link eingefügt
 
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Hunsrückwilderer schrieb:
Ich will hier nicht mit dem Begriff der Waidgerechtigkeit hantieren. Was für mich zählt, ist das sachliche Verbot durch das BJagdG. Deswegen haben ür mich NSGe auf Waffen als Zieloptik nichts, aber wirklich gar nichts verloren.

Man kann natürlich darüber streiten, ob das Verbot wirklich sinnvoll ist. Immerhin kann ein NSG die Abgabe eines sicheren Schusses ermöglichen, wenn es für normale Optik schon zu duster ist.

Ich denke aber, dass diese Denkweise der falsche Ansatzpunkt ist. Entscheidend ist die Grundrage, ob man dem Wild bestimmte Ruhezeiten gönnen will der nicht. Jedenfalls würden wohl in vielen Revieren die Hochsitze gar nicht mehr unbesetzt bleiben, wenn man die Jagd mit NSG erlauben würde. Insgesamt halte ich das Nachtjagdverbot für richtig. Das Verbot von NSG als Zieloptik ist daher nur konsequent und richtig. Ist ein sauberer Schuss ohne NSG nicht möglich, dann hat er zu unterbleiben.

Gegen das Beobachten mit NSG kann man meiner Meinung nach wenig haben, es sei denn man setzt Waidgerechtigkeit mit Fortschrittsverweigerung gleich. Teilweise kann es angebracht sein, ein NSG zu benutzen, etwa um Rotwild zu bestätigen/genau anzusprechen oder die Sauen zu beobachten, wenn gerade kein Mond ist. Das kann ja aber jeder halten wie ein Dachdecker.
Hallo "BRUDER" :oops: ;Dein Geist ist mein Geist,(Punkt u. Amen!) :!: :!: :!:
 
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Rotmilan schrieb:
Ich meinte mit legalem jagdlichen Einsatz Nachtsichtbrille und Leuchtpunktzielgerät.. Oder ist das nur legal im Sinne des Waffengesetztes, aber nicht nach BJagdG :?:

Puuhh. Von dieser Möglichkeit bin ich nicht ausgegangen, bzw. bis dato habe ich an diese Möglichkeit noch gar nicht gedacht. Ob das nach BJagdG nun erlaubt oder verboten ist, darüber will ich hier jetzt keine abschliessende Bewertung abgeben. Der Wortlaut des von Dir zitierten und von mir gemeinten § 19 BJagdG erfasst die von Dir angesprochene Möglichkeit nicht. Dennoch sprechen Sinn und Zweck der Regelung dafür, auch dass Schiessen mit Nachtsichtbrille und Leuchtpunktvisier unter das Verbot fallen zu lassen. Es scheint mir hier eine ungewollte Regelungslücke vorzuliegen, die ein Gericht evtl. durch eine entsprechende Anwendung des § 19 BJagdG schliessen würde.
Fakt ist aber: Ich weiß es nicht. Man muss nur mal eines bedenken: Wenn diese Möglichkeit legal sein sollte, warum wird dann der Einsatz von einheitlichen Nachtzielgeräten überhaupt verboten?
Ich sehe die ganze Angelegenheit aber überaus kritisch und zumindest am Rande der Legalität. Deswegen will ich diese Art und Weise der Bejagung für mich definitiv ablehnen.
 
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Hunsrückwilderer schrieb:
Ob das nach BJagdG nun erlaubt oder verboten ist, darüber will ich hier jetzt keine abschliessende Bewertung abgeben. Der Wortlaut des von Dir zitierten und von mir gemeinten § 19 BJagdG erfasst die von Dir angesprochene Möglichkeit nicht. Dennoch sprechen Sinn und Zweck der Regelung dafür, auch dass Schiessen mit Nachtsichtbrille und Leuchtpunktvisier unter das Verbot fallen zu lassen. Es scheint mir hier eine ungewollte Regelungslücke vorzuliegen, die ein Gericht evtl. durch eine entsprechende Anwendung des § 19 BJagdG schliessen würde.
Fakt ist aber: Ich weiß es nicht. Man muss nur mal eines bedenken: Wenn diese Möglichkeit legal sein sollte, warum wird dann der Einsatz von einheitlichen Nachtzielgeräten überhaupt verboten?
Ich sehe die ganze Angelegenheit aber überaus kritisch und zumindest am Rande der Legalität. Deswegen will ich diese Art und Weise der Bejagung für mich definitiv ablehnen.

Dem kann ich mich nur 100%ig anschließen. Es hat hierzu auch noch keinen behördlichen bzw. gerichtlichen Präzedenzfall gegenben, aber der Rückgriff auf eine entsprechende Anwendung des § 19 BJagdG erscheint auch mir nicht abwegig.

Zwar wird die Kombination aus Nachtsichtbrille und NV-Leuchtpunktoptik öfters als "einzig legaler Weg" angepriesen, aber ob das einer gerichtlichen Nachprüfung tatsächlich standhält, will ich nicht mit Bestimmtheit behaupten.

WH Lodenmantel
 

Rotmilan

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Die Werbeanzeigen u.a. in der WuH sind voll davon. Sinngemäß das gleiche wäre ja auch die Durchsicht durch ein ZF.

Aber es ging mir auch nicht nur um die rechtliche Betrachtung.

Sondern, ob man es als waidmannisch empfindet.

Oder, ob man es jagdlich tolerieren würde, wenn im Sommer (kaum Mond) Wildschaden für die Grundstückseigentümer verhindert werden soll/muss.

WH
Rotmilan
 
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Das mit der Waidgerechtigkeit ist halt immer so eine Sache. Für mich gibt es diese nicht als reinen Selbstzweck, von ethisch-moralischen Grundfragen einmal abgesehen. Ich sehe es so:

Der Gesetzgeber hat aus gutem Grund Nachtsichtzielgeräte verboten, um dem Wild bestimmte Ruhephasen einzuräumen. Diese Ruhephasen sollte man dem Wild auch geben und daher grds. auf die Verwendung von Nachtsichtbrillen verzichten. Bei der Verhütung von Wildschäden wird die Sache natürlich schwieriger. Hier gibt es durchaus gute Gründe, die eine Durchbrechung dieses Grundsatzes rechtfertigen können. Allerdings bleibt in diesem Fall bei mir der ernsthafte Restzweifel, ob die hier diskutierte Jagdausübung tatsächlich legal ist. Von daher lehne ich sie für mich auch in diesem Fall ab.
 
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Technische Neuerungen wie Nachtsichtgeräte und Waidgerechtigkeit... Leuchtpunkt-ZFR´s wurden von einigen Jägern auch als unwaidmännisch angesehen, als sie auf den Markt kamen. :roll: :wink:

Wenn mir eine Nachtsicht-Zieloptik einen sicheren Schuss ermöglicht, halte ich das nicht für unwaidmännisch (wohl aber, auf einen schwarzen Klumpen zu schießen, obwohl ich noch nicht mal dessen Konturen erkennen kann). Ob ich eine Nachtsicht-Zieloptik verwenden würde, ist eine andere Frage.

Die Forderungen nach der Legalisierung von Nachtsicht-Zieloptiken wegen jagdlicher Notwendigkeiten zielen m.E. weniger auf Waidgerechtigkeit ab als darauf, auf gestiegene Schwarzwildbestände und, damit einhergehend, auf vermehrte Wildschäden zu reagieren. Ob hierzu die Freigabe von Nachtsicht-Zieloptiken der richtige Weg ist oder andere Alternativen bestehen, ist die eigentliche Frage.

WH Lodenmantel
 

JMB

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Hespeler hat das mal so (oder so ähnlich) ausgedrückt:
"Stellen sie sich mal vor, Sie wären eine Wildsau. Was wäre Ihnen lieber...
Sie haben gewartet bis es ganz dunkel ist bis Sie sich auf das Feld getraut haben. Plötzlich ein Lichtblitz, ein Knall, ein höllischer Schmerz durchfährt Sie, Sie rennen in den schützenden Wald bis Sie vor Schmerzen nicht mehr können und zusammenbrechen, der höllische Schmerz in ihrem Unterleib will einfach nicht nachlassen. Kurz nachdem es hell geworden ist hören Sie Stimmen und Hundegebell. Sie nehmen ihre letzten Kräfte zusammen und rennen um Ihr Leben. Sie müssen über diesen verdammten Waldweg; wieder knallt es, wieder dieser höllische Schmerz, aber der Treffer war nicht tödlich - Sie waren wohl zu schnell für den Schützen. Irgendwann brechen sie zusammen - Sie können einfach nicht mehr weiter, auch als Sie wieder Stimmen und Hundegebell hören. Wieder ein Schuss - endlich erlöst.
oder
Plötzlich ein Lichtblitz, ein Knall. Beides haben Sie kaum wahrgenommen und sind in der Fährte zusammengebrochen.

Wenn sie eine vernünftige Sau sind, wäre Ihnen die zweite Variante lieber."


Hespeler sprach sich dabei nicht generell FÜR NSG aus, sondern vertritt die Meinung, dass wenn die Jagd zur Nachtzeit erlaubt ist auch alle technischen Mittel erlaubt sein sollten, die ein möglichst tierschutzgerechtes Töten ermöglichen.

Die Verwendung nur "zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden an Feldfrüchten" wäre eine Möglichkeit. Nur wer soll das dann kontrollieren?

Bisher sind m. W. alle Versuche Schwarzwild langfristig vernünftig zu bewirtschaften seit dem sog. "Lüneburger Modell" gescheitert.
Tlw. weil die Jäger (Wald- u. Feld-, aber auch jew. untereinander) sich nicht grün sind, tlw. "sabotieren" auch einzelne Jagdgenossen sinnvolle Ansätze.


WaiHei

P.S.: Tote Gegenstände können nicht "pöse" sein, nur diejenigen, die sie (falsch) verwenden.
 
A

anonym

Guest
ui das bisherige umfragenergebnis hätte ich jetzt nicht erwartet...
ich finde es muss immer eine gewisse chancengleichheit herschen..und wenn es eben zu dunkel zum schiessen ist, ist es eben zu dunkel...
 
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Mein Grossvater, alter Förster, leider schon lange verstorben, sagte mal sehr einfach:
"Die Nacht gehört dem Wild."

IMO hat er auch heute noch recht.

Fuhrmann
 
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Ich weiss nicht warum das Nachtsichtgerät als die vernünftige Alternative zum Schuss im dunkeln genannt wird. wenns zu dunkel ist, schiess ich nicht. punkt. aus und schluss.

Und wenn ich wildschaden habe, dann stell ich ein radio auf (übliche antwort: dann kann ich ja keine mehr schiessen...).

Wenns dann noch zu schlimm wär, würde ich örtliche lampenerlaubnis auf einzelflächen, also EINEM bestimmten feld befürworten. Den meisten gehts doch nicht um verhinderung von wildschaden, sondern darum zu jeder tages und nachtzeit rausgehn zu können, da wär ja nicht bei schadwild schluss...
 
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Ich frage mich auch immer wie sie den Leuchtpunkt im Zielfernrohr durchgesetzt haben, da würde ich gleich konsequent sein und beleuchtete Zielgeräte erlauben, mir wäre es zwar zu blöd im dunklen mit Nachtsichttechnik zu sitzen aber manchmal (Schwarzwildprobleme, Abschußplan nicht erfüllt, etc.) kann das durchaus sehr sinnvoll sein
völlig ok, besser als ein Schuß auf schwarze Klumpen
38% sind der Meinung
 
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völlig ok, besser als ein Schuß auf schwarze Klumpen
...was das immer mit den schwarzen Klumpen soll? Wenns zu dunkel ist geht man nach Hause und lässt dem Wild seine Ruhe. Wozu Nachtsicht? Um dann rund um die Uhr ansitzen zu können? Nein danke.
 

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