SLB in Frankreich

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Hallo,

ich liebäugele mit einer SLB und habe jetzt noch eine Jagdgelegenheit für Frankreich bekommen. Da ich noch kein frankreichtaugliches Kaliber habe, möchte ich gerne beides kombinieren.

Welche SLB´s sind in Frankreich erlaubt?
Stimmt es, dass nur SLB´s mit festem Magazin erlaubt sind? Gibt es überhaupt solche SLB´s? Bei der BAR kann man zwar das Magazin heraus klappen, aber raus nehmen kann man es trotzdem.

Ich habe gehört, dass die Kaliberbeschränkung in Frankreich bald aufgehoben werden soll. Stimmt das bzw. wann wird das sein.

Vielleicht gibt es hier ja schon einen Frankreichjäger mit einer SLB und kann mir berichten.

Gruß aus Baden :D :D :D
Ralf
 
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Moin!

Ja, in Frankreich muss bei einer JAGDWAFFE das Magazin fest mit der Jagdwaffe verbunden sein. ZB wie bei der Sauer 303 als Option erhältlich.

Auch Miltärkaliber sind für die Jagd nicht zulässig: 308, 30-06, 8*57IS u.v.m.
Mit 9,3*62 und 8*68S wäre man dagegen auf der ganz sicheren Seite.

Gruß,

frogger
 
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frogger schrieb:
Ja, in Frankreich muss bei einer JAGDWAFFE das Magazin fest mit der Jagdwaffe verbunden sein. ZB wie bei der Sauer 303 als Option erhältlich.

Das schließt aber nicht aus das es sich wie beid er BAR herausklappen läßt?
 
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frogger schrieb:
Moin!

Ja, in Frankreich muss bei einer JAGDWAFFE das Magazin fest mit der Jagdwaffe verbunden sein.

Das wusste ich auch nicht, dass alle Jagdwaffen in Frankreich ein "integriertes" Magazin haben müssen.
Da bleiben ja nicht viele Waffentypen übrig, die in Frankreich erlaubt sind :shock: 8) :shock:
Oder gibt es Umbausätze?

Gruß aus Baden :D :D :D
Ralf
 
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Frag mal bei den Kreisjägerschaften an (z.B. FR) da haben viele den Französischen Jagdschein und jemand kann dir sicher helfen!
 
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In Belgien konnte man sich als nich dort wohnhafter ausländischer Staatsbürger auch die Absolution holen um mit einem an sich verbotenen Militärkaliber jagen zu gehen. Mittlerweile haben die da zumindest den offensichtlichen Schwachfug erkannt und dieses Verbot abgeschafft.

Vielleicht ist in Frankreich ähnliches möglich bezüglich dieser Problemstellung. Also mit der in D. legalen Selbstladebüchse dort jagen zu gehen.
 

JMB

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Gilt das mit dem Magazin nicht nur für SLB?
Gibt's auch eine Kapazitätsbeschränkung bei den SLB (3-/5-/10-Schuss)?
IIRC ist .300 WinMag erlaubt (obwohl mittlerweile auch Militärkaliber).


WaiHei
 
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Ich habe folgende Seite im Internet gefunden:

http://www.botschaft-frankreich.de/article.php3?id_article=341

Jagdinformationen für Deutsche
November 2006

Was der Jäger in Frankreich benötigt

Deutsche Jäger müssen bei dem Jagdverband des Departements, wo sie jagen wollen, eine jährliche oder auf 3 oder 9 Tage befristete Genehmigung einholen. Sie müssen das Datum und den Ort der Einladung angeben. Diese Genehmigung ist kostenpflichtig.

Deutsche Jäger müssen außerdem über einen europäischen Waffenschein verfügen, auf dem die transportierten und verwendeten Feuerwaffen aufgelistet sind.


Zulässige Waffen für die Jagd in Frankreich

Waffen der Kategorie 5 sind für die Jagd erlaubt: Gewehr oder Karabiner (mit nicht abnehmbarem Magazin, maximal 3 Kugeln (2 im Magazin, und eine im Lauf). Länge insgesamt: mindestens 80 cm. Länge des Laufs: mindestens 45cm.

Der Jäger darf nicht mehr als 3 Jagdwaffen transportieren and muss immer in der Lage sein, zu bestätigen, dass das Ziel seiner Reise die Jagd ist.

Achtung: Waffen, die Deutsche manchmal zum Jagen nach Frankreich mitnehmen, sind Waffen, die in Frankreich als Kriegswaffen gelten.

Auszug aus der Verordnung vom 6. Mai 1995

5. Kategorie: Jagdwaffen und Munition:

- I/ Waffen, für die eine Kaufs- und Besitzanzeige nicht erforderlich ist:

Abschnitt 1: Gewehre, Karabiner und Entenkanonen mit glattem Lauf, mit nur einem Schuss pro Lauf, andere als in den vorhergehenden Kategorien aufgelistet.

Abschnitt 2: Gewehr, Karabiner und Entenkanonen mit glattem Lauf, mit nur einem Schuss pro Lauf, andere als in den vorhergehenden Kategorien aufgezählt, mit einem Kaliber zwischen 10 und 28 mm und mit einem streuenden Zug (oder mit einem „boyaudage“) ausschließlich für nahe Schüsse mit Schrot.

Abschnitt 3: Waffenteile von o. g. Waffen (Schließmechanismen, Kammern, Läufe).

- II/ Waffen, die eine Kaufs- und Besitzanzeige erfordern:

Abschnitt 1: Gewehre, Karabiner und halb-automatische oder Repetierentenkanonen mit einem oder mehreren glatten Läufen, andere als in den vorhergehenden Kategorien aufgelistet

Abschnitt 2: Gewehre und Karabiner mit Zuglauf und zentraler Perkussion, andere als in den vorgehenden Kategorien aufgelistet.

Abschnitt 3: Gewehr mit gleichzeitig einem gezogenen und einen glatten Lauf (gemischt), mit 2 glatten Läufen und einem gezogenen Lauf oder 2 gezogenen Läufen und einem glatten Lauf (Drilling), mit 2 gezogenen Läufen (express), mit 4 Läufen, darunter einem gezogenen (Vierling) mit einem Schuss pro Lauf, dessen Länge über 80 cm beträgt, oder dessen Lauflänge über 45 cm beträgt, abgesehen von den Gewehren, die in Kriegswaffen verwendbare Munition abgeben können.

Abschnitt 4: Teile von den o. g. Waffen (Punkt II) (Schließmechanismen, Kammern, Läufe)

- III/ Munition, Munitionsteile (geladene Patronenhülsen, scharf gemachte Patronenhülsen, geladene und scharf gemachte Patronenhülsen) für die Waffen von dieser Kategorie und Zünder für alle Munitionen von Faust- und Schulterfeuerwaffen. Ihre Kaufs- und Besitzanzeige sind nicht erforderlich.

Außerdem begrenzt der Abschnitt 4 des Artikels 88 die Zahl der Waffen für einen Jäger (Bürger eines anderen Mitgliedstaates bei einer Reise in Frankreich): „Die Jäger, die einen Jagdschein besitzen, dürfen 3 Jagdwaffen von der 5. Kategorie besitzen.“

Sehe ich das jetzt richtig, das in Frankreich nur SLB mit glatten Lauf erlaubt sind?

Ralf :D
 
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skyhawk schrieb:
Sehe ich das jetzt richtig, das in Frankreich nur SLB mit glatten Lauf erlaubt sind?

Ralf :D

SLB heißt hier wohl wirklich Selbst Lade Büchse = Vorderlader mit glattem Lauf! (Prust!!!) :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:
 
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Hi
Ich kenne einige Jäger die auch in Frankreich eine Selbstladebüchse führen.
Modell Bar II Kaliber 9,3x62
Das Magazin wurde so befestigt das man es nicht mehr herausnehmen kann sondern nur noch herausklappen.
Und in der Variante ist es dann auch erlaubt.

Hoffe geholfen zu haben Waidmannsheil Max
 
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RaubSaujäger schrieb:
Hi
Ich kenne einige Jäger die auch in Frankreich eine Selbstladebüchse führen.
Modell Bar II Kaliber 9,3x62
Das Magazin wurde so befestigt das man es nicht mehr herausnehmen kann sondern nur noch herausklappen.
Und in der Variante ist es dann auch erlaubt.

Hoffe geholfen zu haben Waidmannsheil Max

Danke, das hört sich ja gut an.

Gibt es da einen Umbausatz von Browning oder hat mann einfach ein "Spax" :lol: reingedreht, damit das Magazin nicht gewechselt werden kann?

Gruß aus Baden :D :D :D
Ralf
 
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hi so viel ich weiß gibt es da was von Browning.
Man kann die auch schon so kaufen, mit herausklappbarem Magazin.

Wh. max
 

JMB

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skyhawk schrieb:
Sehe ich das jetzt richtig, das in Frankreich nur SLB mit glatten Lauf erlaubt sind?
"Abschnitt 2: Gewehre und Karabiner mit Zuglauf und zentraler Perkussion, andere als in den vorgehenden Kategorien aufgelistet." Könnte man so interpretieren, dass eine SLB da reinpasst.

Wie ist das nicht abnehmbare Magazin zu verstehen?
Reicht die BAR-Lösung mit "Klappdeckel", die die Verwendung von längeren Magazinen verhindert oder muss es tatsächlich auf dem Klappdeckel beispielsweise angeschraubt sein?

Vor ein paar Jahren war eine Firma auf der IWA, die einen Umbausatz für die BAR anbot:
Der Klappdeckel wurde durch einen Rahmen ersetzt, der seitlich zwei Tasten hatte. In einen mitgelieferten Boden konnte ein normales BAR-Magazin eingesetzt werden, es gab aber auch längere Magazine.
Diese Firma kam ausgerechnet aus Frankreich. :roll:


WaiHei
 

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