SLF oder BF?

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Saarjäger:
Richtigstellung/Klarstellung ist ja auch egal:

Spreche jetzt hier von meinem JJ-Kurs 1995/96:
Erste Stunde Flintenschießen: Es standen insgesamt 6 Flinten zur Auswahl. Ausbilder hat mit jedem einzelnen "Trockenübungen" gemacht und anschließend jedem die "passende" zugewiesen. Das hat m.W. geklappt. Niemand fiel bei der Flintenprüfung (Rollhase) wegen mangelnder Abstimmung Flinte/Schütze durch. Auch haben wir mit den anderen (eben nicht optimalen Flinten geschossen). Auch auf anraten des Ausbilders, um einmal das gefühl für jede Waffe zu bekommen. Auch hier der Hintergrund: fällt die gewohnte Waffe am Prüfungstag aus, soll keiner übernervös da stehen und das Zipperlein bekommen.

Zu meiner Flinte: Es ist ein Geschenk meines Schwiegervaters (selbst Jäger): eine DF im 16er Kaliber. Habe damit auch einmal unter Aufsicht des Ausbilders geübt. Aber mehr nicht.

Wir hatten auch die Möglichkeit in Anspruch genommen, Zusatzstunden mit dem Ausbilder zu vereinbaren. Wir waren somit für die Prüfung optimal vorbereitet. Einzig eine Prüfungsteilnehmerin scheiterte im ersten Anlauf an ihren Nerven. Bekam eine zweite Chance am Ende des Prüfungsdurchganges. Kam dann durch.

So hoffe, alles klar gestellt zu haben. Sehe nachwievor keine Sinnhaftigkeit in dieser Regelung. Schließlich komme ich auch nicht zur Führerscheinprüfung im eigenen Wagen. Oder doch?

Waihei
Saarjäger
<HR></BLOCKQUOTE>

Soweit, sogut. Wenn's bei euch geklappt hat, schön. Davon darft du aber nicht auf alle Anwärter verallgemeinern.

Und nach dem Motte "wasichnichtgebrauchthabehatgefälligstkeinandererzubrauchen" zu argumentieren, zeugt auch nicht gerade von geistiger Reife.

Warum andere Leute angepasste Flinten brauchen ist ja schon oben angefuehrt.

Warum sie sich aber NICHT schon im Kurs eine Flinte zulegen duerften, hast du aber noch nicht erklärt. Befuerchtest du etwa, dass sie damit Amok laufen??

Das Argument "Nicht UNBEDINGT notwendig zieht nicht. Brauchst du etwa alle deine Waffen UNBEDINGT?

Ich halte die Regelung fuer sehr sinnvoll und bin strikt dagegen, dass sie - dort wo sie gilt - dermassen umgeändert wird, dass die eigene Flinte nur noch in Ausnahmefällen erlaubt werden soll.
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Fritz1:



Wenn jemand einen durchschnittlichen Körperbau hat und Rechtshänder ist, dann kann er tatächlich mit hoher Wahrscheinlichkeit unter 6 Flinten eine halbwegs passende finden, mit der er die bescheidenen Ansprüche der Jägerprüfung erfüllen kann. Aber wie sieht es mit Linkshändern aus? Aus wievielen Flinten konnten die wählen? Wäre auch für einen 150 cm großen Linkshänder was passendes dabeigewesen? Was macht ein Rechtshänder, der mit dem rechten Auge wenig oder nichts sieht?
<HR></BLOCKQUOTE>

Das ist richtig. Wenn man sich den Bedürfnis-§ im AffG anschaut, ist da durchaus Spielraum für die Anerkennung desselben in Bezug auf eine eigene Flinte. Nur sieht das eben teilweise jeder Landkreis oder jedes Bundesland anders. Und da die depperten Verwaltungsgerichte teilweise für die Verwaltung urteilen, sonst würden sie ja nicht so heißen, und dem ungeschriebenen, von ihnen selber konstruierten Grundsatz "möglichst wenig Waffen ins Volk" huldigen, wird man es im Einzelfall schwer haben, ein für sich selbst günstiges Urteil oder mangels Zeit (der Kurs hat bereits begonnen) eine Eilverfügung zu bekommen. Das nur zur Rechtsstaatproblematik im Waffenrecht. Was bleibt also einem Jagdscheinaspiranten anders übrig, als mit den vorhandenen Waffen zu üben, selbst wenn er Linkshänder ist. Bei den bei Saarjäger üblichen Kipphasen, von denen drei in der Jägerprüfung fallen müssen, geht das sogar mit etwas Übung auch mit einer nichtpassenden Flinte. Dort, wo Trapschießen vorgeschrieben ist, ist das allerdings etwas anderes. Dort würde ich als Linkshänder und / oder Kleinwüchsiger versuchen, mein Recht einzuklagen, wenn es anders nicht ginge. Wer aber ungefragt und mit Normalmaßen mit einer eigenen Flinte schießen möchte, bekommt meistens Ärger und ist "auffällig". Und wer will das schon, selbst wenn es im Einzelfall vielleicht doch keine -befürchteten- Nachteile hätte.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Fritz1:


ah jetzt ja, dann muss es ja stimmen.
<HR></BLOCKQUOTE>

Jedem das seine...Ich finde Automaten hässlich und unnütz...
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von muelschritter:


Jedem das seine...Ich finde Automaten hässlich und unnütz...
<HR></BLOCKQUOTE>

und anfällig und nicht sehr stabil.

Habe hier eine im Verschluß geplatze Maveric Pump gum. Nach ungefähr 3 Jahren und etwa nur 30 Schuß 12-70, habe ich 2 Schuß 12-76 abgefeuert und das Ding war hin. Scheiß Alusystem!

Gruß

Pomh
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von PomH:


und anfällig und nicht sehr stabil.

Habe hier eine im Verschluß geplatze Maveric Pump gum. Nach ungefähr 3 Jahren und etwa nur 30 Schuß 12-70, habe ich 2 Schuß 12-76 abgefeuert und das Ding war hin. Scheiß Alusystem!

Gruß

Pomh
<HR></BLOCKQUOTE>

Du hast gerade zugegeben, ein Straftäter zu sein. Pumpgun ist eine Legaldefinition (genaue Bestimmung des Begriffes durch das Gesetz), ihr Besitz ist verboten und stellt eine Straftat dar. Ich hoffe mal, daß du das nur lax ausgedrückt hast und tatsächlich eine Repetierflinte ohne ausschließlich vorhandenen Pistolengriff besitzt bzw. besessen hast. Aber dann solltest du das noch einmal klarstellen, denn auch hier lesen sich selbst wichtig nehmende Leute mit, die anhand solcher Aussagen in null komma nichts eine Hausdurchsuchung vom diensthabenden Richter unterschrieben bekommen.
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Deckoffizier:


Du hast gerade zugegeben, ein Straftäter zu sein. Pumpgun ist eine Legaldefinition (genaue Bestimmung des Begriffes durch das Gesetz), ihr Besitz ist verboten und stellt eine Straftat dar. Ich hoffe mal, daß du das nur lax ausgedrückt hast und tatsächlich eine Repetierflinte ohne ausschließlich vorhandenen Pistolengriff besitzt bzw. besessen hast. Aber dann solltest du das noch einmal klarstellen, denn auch hier lesen sich selbst wichtig nehmende Leute mit, die anhand solcher Aussagen in null komma nichts eine Hausdurchsuchung vom diensthabenden Richter unterschrieben bekommen.
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<HR></BLOCKQUOTE>


Im Waffengesetz kommt der Begriff pumpgun überhaupt nicht vor. Dort steht in der Anlage 2 (1.2.1)
"Vorderschaftsrepetierflinten bei denen der Hinterschaft durch einen Pistolengriff ersetzt ist"

und sonst nichts

Auch in den Begriffsbestimmungen (Anlage 1) kommt der Begriff pumpgun nicht vor.

[ 10. Juli 2006: Beitrag editiert von: Fritz1 ]
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Fritz1:



Im Waffengesetz kommt der Begriff pumpgun überhaupt nicht vor. Dort steht in der Anlage 2 (1.2.1)
"Vorderschaftsrepetierflinten bei denen der Hinterschaft durch einen Pistolengriff ersetzt ist"

und sonst nichts

<HR></BLOCKQUOTE>

Das ist eine Legaldefinition und meint den verwendeten und von mir beanstandeten Begriff. Das ergibt sich auch aus diversen Protokollen im Umfeld des Gesetzesverfahrens. Meinetwegen verwende ihn halt weiter, ich habe nur gewarnt. Jeder soll nach seiner Facon selig werden, braucht sich aber auch nicht zu wundern, wenn es morgens um 04.00 Uhr etwas laut an der Haustür scheppert. Im anderen Thread wurde nicht zu unrecht auf übereifrige Staatsdiener mit Beförderungsabsichten oder sonstigen Eitelkeiten hingewiesen. Sowas gibt es auch bei den LKA der Länder.
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`...ich will ja nicht stänkern,aber ein ROLLhase nimmt mitnichten immer die selbe einfach nachzuziehnde bahn...wie es beim KIPPhasen aussieht wiess ich nicht,aber der ROLLhase reagiert auf jeden popel in der rollbahn und hüpft durch die gegend.habs hinter mir,dachte auch:...das ist doch easy...jaja....hat dann aber irgendwann doch geklappt,war mal was anderes als skeet und trap
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von PomH:


und anfällig und nicht sehr stabil.

.... etwa nur 30 Schuß 12-70, habe ich 2 Schuß 12-76 abgefeuert und das Ding war hin. Scheiß Alusystem!

Gruß

Pomh
<HR></BLOCKQUOTE>

Mann sollte auch nicht aus einer Waffe 12/70 eine Patrone 12/76 verfeuern (auch wenn die Patrone ins Lager passt).
Dass die 2 Schuss ausgehalten hat, zeig wie Zäh so ein "Alusystem" sein kann. Auch wenn das System im Lauf veriegelt
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Bernhard
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von PomH:


und anfällig und nicht sehr stabil.

Habe hier eine im Verschluß geplatze Maveric Pump gum. Nach ungefähr 3 Jahren und etwa nur 30 Schuß 12-70, habe ich 2 Schuß 12-76 abgefeuert und das Ding war hin. Scheiß Alusystem!

Gruß

Pomh
<HR></BLOCKQUOTE>

Öhhhhhmmm... Du meinst also, HALBAUTOMATEN sind nicht stabil, weil dein VORDERSCHAFTREPETIERER wegen Verschiessen von falscher Munition kaputtgegangen ist?

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Deckoffizier:


Du hast gerade zugegeben, ein Straftäter zu sein. Pumpgun ist eine Legaldefinition (genaue Bestimmung des Begriffes durch das Gesetz), ihr Besitz ist verboten und stellt eine Straftat dar. Ich hoffe mal, daß du das nur lax ausgedrückt hast und tatsächlich eine Repetierflinte ohne ausschließlich vorhandenen Pistolengriff besitzt bzw. besessen hast. Aber dann solltest du das noch einmal klarstellen, denn auch hier lesen sich selbst wichtig nehmende Leute mit, die anhand solcher Aussagen in null komma nichts eine Hausdurchsuchung vom diensthabenden Richter unterschrieben bekommen.
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<HR></BLOCKQUOTE>

Schwachsinn.

Andreas
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von winchester:


Öhhhhhmmm... Du meinst also, HALBAUTOMATEN sind nicht stabil, weil dein VORDERSCHAFTREPETIERER wegen Verschiessen von falscher Munition kaputtgegangen ist?

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<HR></BLOCKQUOTE>

Den Zusammenhang davon hatte ich auch nicht ganz verstanden...
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Weiter oben schreibst Du

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Deckoffizier:


Pumpgun ist eine Legaldefinition (genaue Bestimmung des Begriffes durch das Gesetz),

<HR></BLOCKQUOTE>

Dann schreibe ich, dass der Begriff Pumpgun im Gesetz gar nicht vorkommt.

Worauf du schreibst:

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Deckoffizier:


Das ist eine Legaldefinition und meint den verwendeten und von mir beanstandeten Begriff. Das ergibt sich auch aus diversen Protokollen im Umfeld des Gesetzesverfahrens. ...
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<HR></BLOCKQUOTE>

Ist eine Legaldefinition ein Begriff, der im Gesetz (z.B. in den Begriffsbestimmungen) definiert ist wie Du oben schreibst oder ist eine Legaldefinition etwas, das irgendwer irgendwann mal in irgendein Protokoll geschrieben hat wie Du jetzt ausführst? Gibt es eine Legaldefinition für Legaldefinition?

Wer einem wegen so einem Mist eine nächtliche Hausdurchsung anhängt, der findet auch einen anderen Grund.
 

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