So geht Energiewende: Baumklopfer stellt sich Polizei

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VOGELSBERGKREIS - (cdc). Der mutmaßliche Baumklopfer im Bastwald bei Brauerschwend hat sich den Behörden gestellt. Es handelt sich um einen 37-Jährigen aus Marburg, bestätigt der Pressesprecher des Polizeipräsidiums Osthessen in Fulda, Christian Stahl. Gegen den Betroffenen werde jetzt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Verstoßes gegen Paragraf 44 des Bundesnaturschutzgesetzes eingeleitet. "Die Ermittlungen stehen erst am Anfang. Wir müssen zunächst noch weitere Verfahrensbeteiligte dazu befragen", sagt Stahl.
http://www.lauterbacher-anzeiger.de.../baumklopfer-stellt-sich-polizei_18946418.htm
 
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Für mich ist das keine Ordnungswidrigkeit nach Bundesnaturschutzgesetz, sondern klassischer Betrug für mehrere Millionen... und damit wäre ein paar Jährchen gesiebte Luft angebracht...
 
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"Inzwischen"...:rolleyes:

Ich kann da auch noch von ganz anderen Vorfällen aus dem Vogelsbergkreis erzählen, was die tollen Energiekonzerne da abgezogen haben.
 
G

Gelöschtes Mitglied 21531

Guest
Der liebe Gott hat eine groooßen Tiergarten... was es doch für Spinner gibt...!
 
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...Vor einer Strafe sicher sind Allergiker, welche sich durch das Erschlagen der Tiere selbst schützen. Das läuft dann unter Notwehr. Und im Gegensatz zu einem Mensch-zu-Mensch-Konflikt muss die Abwehrmaßnahme auch nicht angemessen ausfallen, sondern darf hier regelmäßig tödlich enden....

Schon wiedermal Lügenpresse³
Gruß-Spitz
 
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Baumklopfer. Allein das zeugt nicht gerade von hoher Intelligenz. Ich hätte mir einen Specht gehalten.
 
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Es ist schon spannend was für Methoden die Energiekonzerne anwenden. Da müssen sich auch die Grünen fragen ob das so passt mit ihren geliebten Windrädern. Der 37 jährige Biologe und seine lächerliche, durchsichtige Aussage sind ja nur noch peinlich. Hoffentlich gibt es eine hohe Strafe.
 
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Der Kerl ist geschickt.
Sich selbst stellen und gestehen.
Kommt es zum Verfahren, wiederruft er das Geständnis und der Drops ist gelutscht, da keine Beweise vorliegen.
Warum?
Das Video der Wildkamera darf vor Gericht nicht verwendet werden, da die nicht ordnungsgemäß angebracht war (hat zuviel gefilmt.
Das war es dann!
 

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