SPD und NWR

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Der Mann ist Mitglied im Ausschuss für innere Sicherheit, der kann noch in ganz andere Unterlagen Einsicht nehmen.
Mal abgesehen von der Tätigkeit im parlamentarischen Kontrollausschuss.
 
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G

Gelöschtes Mitglied 9935

Guest
Heidenei, und deswegen kann er sich über politische Gegner informieren ud diese Daten öffentlich zu seinem politischen Vorteil ausposaunen???

:what: glaub i ned...ist strafrechtlich relevant. Wer so ewas macht, wird sicher auch mit anderen sensiblen und geheimen Daten unzuverlässig umgehen.

DAS zumindest würde jedem LWB unterstellt...
 
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Der ist Jurist und Lehrbeauftragter einer Uni.
Sollte ihm ein scheinbarer Fehler unterlaufen wird sich zeigen was daraus wird.
Im Bundestag haben vergleichbare Abgeordnete Einsicht in Geheimdienstunterlagen, das ist das NWR eher ein Witz.

und wer weiß ob es überhaupt eine echte Neuigkeit war, daß der angesprochene Waffenbesitzer ist.
 
A

anonym

Guest
Ich bin kein Freund von Aktionismus, aber vielleich kann man mich aus profunderer Quelle einmal aufklären, ob es rechtens ist, dass ein Abgeordneter Zugriff auf das NWR hat?

Meines Erachtens Nein, der Zugriff auf die Daten ist in § 10 NWRG festgelegt:
1. den Waffenbehörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben a)nach dem Waffengesetz,
b)nach den auf Grund des Waffengesetzes erlassenen Rechtsverordnungen sowie
c)nach diesem Gesetz und den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen,

2.den Gerichten und Strafverfolgungsbehörden einschließlich Vollstreckungsbehörden für Zwecke der Strafrechtspflege,
3.den zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden für Zwecke des Ordnungswidrigkeitenverfahrens,
4.den Polizeien des Bundes und der Länder a)zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben, Gesundheit, Freiheit einer Person oder bedeutende Sach- oder Vermögenswerte,
b)zum Schutz von Leib, Leben, Gesundheit oder Freiheit der im Rahmen der polizeilichen Aufgabenerfüllung tätigen Personen, wenn die Datenübermittlung nicht nach Buchstabe a erfolgen kann,

5.den Hauptzoll- und Zollfahndungsämtern sowie dem Zollkriminalamt zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Zollverwaltungsgesetz, dem Zollfahndungsdienstgesetz, dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz; Nummer 4 Buchstabe a und b gilt entsprechend,
6.den mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbehörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach der Abgabenordnung; Nummer 4 Buchstabe a und b gilt entsprechend, sowie
7.den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, dem Militärischen Abschirmdienst und dem Bundesnachrichtendienst zur Erfüllung der ihnen durch Gesetz übertragenen Aufgaben, sofern sie nicht aus allgemein zugänglichen Quellen, nur mit übermäßigem Aufwand oder nur durch eine den Betroffenen stärker belastende Maßnahme erhoben werden können.

Ich sehe hier auf Anhieb keine Möglichkeit einen MdL einen Zugriff zu erteilen.

Der Mann ist Mitglied im Ausschuss für innere Sicherheit, der kann noch in ganz andere Unterlagen Einsicht nehmen.
Mal abgesehen von der Tätigkeit im parlamentarischen Kontrollausschuss.

Ich sehe in der obigen Aufstellung nicht, dass eine dieser Tätigkeiten direkt zum Zugriff auf das NWR berechtigt (sieh auch § 10 NWRG). Er könnte natürlich eine Verfassungsschutzbehörde "bitten", "anweisen" oder was auch immer, diesen Zugriff durchzuführen. Aber diese würde dann wiederum gegen den Datenschutz verstoßen, wenn sie diese Angaben ohne hinreichenden Grund (der hier nicht vorliegt) an den MdL weitergeben dürfte.

Trotzdem: Arbeitshypothese: Er hätte die Zugriffsberechtigung auf diese Daten aufgrund seiner diversen Tätigkeiten gehabt. Also, angenommen, der Zugriff wäre berechtigt gewesen.

Dann gilt folgendes:
Dann hätte er diese Daten ausschließlich für den Zweck des Zugriffs verwenden dürfen. Es gilt der im Datenschutz übliche Zweckbindungsgrundsatz, der findet sich explizit auch im NWRG, § 17:

Die ersuchende oder abrufende Stelle darf die Daten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nur für die Zwecke verarbeiten und nutzen, zu deren Erfüllung sie ihnen übermittelt wurden. Sie darf die übermittelten Daten auch für andere Zwecke verarbeiten und nutzen, soweit sie ihr auch für diese Zwecke hätten übermittelt werden dürfen.

D.h. durch die Äußerung im Landtag hat er den Zweckbindungsgrundsatz eindeutig überschritten. Insofern wäre, selbst bei einem für die genannten Tätigkeiten zulässigen Zugriff ein Datenschutzverstoß eindeutig gegeben.

Also mir war die Sache eine Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz in Bayern (zuständig für den Herrn als MdL) und den Bundesbeauftragten für den Datenschutz (wahrscheinlich zuständig für das NWR) wert. Diese Beschwerden sind raus - und nebenbei: wir hatten ja die Diskussion von wegen NWR und Technik - hierzu zählen die Beschränkung der Zugriffe auf die entsprechenden Behörden ebenfalls dazu. Wenn der MdL einen direkten Zugriff hätte, muss sich das NWR fragen lassen, auf welcher Rechtsgrundlage denn bitte.
 
A

anonym

Guest
Schaumal einer an, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz reagiert ja ganz schön schnell:

1. Ihre E-Mail an den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 11. April 2016
2. Ihre E-Mail an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom heutigen Tag

Sehr geehrter Herr ...,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bezüglich des Nationalen Waffenregisters. Ihre an den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gerichtete E-Mail wurde mit Schreiben vom 12. April 2016 zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet.

Zur weiteren Bearbeitung beabsichtige ich eine Stellungnahme des Bundesministeriums des Innern anzufordern. Hierzu ist es erforderlich den Sachverhalt an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. Sollten Sie eine vollumfängliche Weiterleitung Ihrer E-Mail nicht wünschen, bitte ich um eine kurze Information, der Sachverhalt würde dann verkürzt dargestellt.

Mal schauen, was das Innenministerium so schreibt ...
 
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Den Clou finde ich halt auch, dass die SPD in Bayern nur den selben Schmarrn nachplappern kann, wie selbst auf EU-Ebene. "Sammler können Waffen zu leicht an Kriminelle verkaufen...." Wie wenn die keine waffenrechtlichen Papiere hätten und nicht jedes Jahr eine Bestandsaufstellung an das Ordnungsamt schicken müssen. Da kann man nur sagen, absolute Nieten, die da sitzen ohne irgendeinem Fachwissen. Ich kann nur immer den Kopf schütteln und mir wird da schon Angst, wenn man weiß, was da für Subjekte über unser Land regieren (wollen)....
 
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http://german-rifle-association.de/...pd-hat-zugriff-auf-nationales-waffenregister/

Bitte den Artikel hinter dem Link mal lesen.

Ich bin kein Freund von Aktionismus, aber vielleich kann man mich aus profunderer Quelle einmal aufklären, ob es rechtens ist, dass ein Abgeordneter Zugriff auf das NWR hat?


Der ist Sozi und damit per se nicht vertrauenswürdig. ;-) Zu entsprechend vertraulichen Daten sollten Sozialisten grundsätzlich keinen Zugang haben.


Grosso
 
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Den Clou finde ich halt auch, dass die SPD in Bayern nur den selben Schmarrn nachplappern kann, wie selbst auf EU-Ebene. "Sammler können Waffen zu leicht an Kriminelle verkaufen...." Wie wenn die keine waffenrechtlichen Papiere hätten und nicht jedes Jahr eine Bestandsaufstellung an das Ordnungsamt schicken müssen. Da kann man nur sagen, absolute Nieten, die da sitzen ohne irgendeinem Fachwissen. Ich kann nur immer den Kopf schütteln und mir wird da schon Angst, wenn man weiß, was da für Subjekte über unser Land regieren (wollen)....

Was ich traurig finde ist, daß keiner sofort darauf reagiert. Dabei sind die Fehler doch derart offensichtlich.
 
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Ach seht Ihr, der Herr Oberst a.D. Professor Gantzer hat nur aus Spaß und mit einem Augenzwinkern gegen geltendes Recht verstoßen, na dann ist doch alles ok.
 
A

anonym

Guest
"Natürlich habe ich das Waffenregister nicht eingesehen. Denn ich wusste bereits, dass Kollege Flierl aktives Mitglied der Scharfschützengesellschaft Oberviechtach war und ist."

... womit er nicht gesagt hat, dass er nicht die Möglichkeit hat, es einzusehen.

Nun, er wird sich nun mit der Bayrischen Aufsichtsbehörde und das NWR mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz auseinandersetzen müssen.
Mal schauen, ob denen ein "war ja nur Spaß" als Erklärung ausreicht.
 
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Ach seht Ihr, der Herr Oberst a.D. Professor Gantzer hat nur aus Spaß und mit einem Augenzwinkern gegen geltendes Recht verstoßen, na dann ist doch alles ok.


Naja, der Herr Barschel hat damals auch recht heftig gezwinkert als er verkündete "... ich gebe Ihnen mein Ehrenwort...."

[video=youtube_share;PCn-C6AkLm0]https://youtu.be/PCn-C6AkLm0[/video]
 
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"Natürlich habe ich das Waffenregister nicht eingesehen. Denn ich wusste bereits,

Dummerweise wurden aber im Landtag die Worte "Lieber Herr Flierl, ein Blick ins Waffenregister hat mir gezeigt, dass Sie auch Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind. Deswegen weiß ich, dass Sie eine bestimmte fachliche Ahnung von der ganzen Sache haben." protokolliert
 
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]Schon gelesen ? Protokollauszug 2.12.15 Bayrischer Landtag Seite 11:
Prof.Dr.Gantzer sagt : Nachdem Herr Hermann sich so aufregt - " Ich habe nicht nachgesehen " -
Haben sie denn einen Waffenschein Hr.Hermann?
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Wie bitte ? Ich habe nicht nachgesehen !!!! Wo denn ?????
 

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