Spitzfindige Frage zur korrekten getrennten Aufbewahrung;

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Re: Spitzfindige Frage zur korrekten getrennten Aufbewahrung

In einem "Jägerschrank" A mit B-Innenfach werden im A-Bereich max. 10 Langwaffen aufbewahrt, im B-Innenfach max. 5 Kurzwaffen und die Munition, egal für welche Waffe.
Das ist ganz klar definiert.
 
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Re: Spitzfindige Frage zur korrekten getrennten Aufbewahrung

malsehen15 schrieb:
Ich dachte bis jetzt immer eher in die Richtung, dass da überhaupt Kurzwaffen drin zugelassen sind, obwohl es ja an sich ein A schrank ist.

Das würde dann nämlich in der Konsequenz bedeuten, dass in einem B schrank mit abschließbarem Innenfach auch die Kurzwaffe samt Munition gelagert werden dürfte, was meines Wissens nicht zulässig ist.


lies hier mal im §13 genau nach :wink:
 
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Re: Spitzfindige Frage zur korrekten getrennten Aufbewahrung

Es ist zwar in gewisser Weise in sich unlogisch, aber ihr habt Recht.

Hatte das bis jetzt anders in Erinnerung
 
A

anonym

Guest
Re: Spitzfindige Frage zur korrekten getrennten Aufbewahrung

Wer nach Logik im WaffG sucht, der sucht oftmals vergeblich.

-Kuder-
 
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Re: Spitzfindige Frage zur korrekten getrennten Aufbewahrung

Ich habe gelernt, dass die Waffe als geladen gilt, sobald Patronen im Magazin sind. Und geladene Waffen sollten in keinem Waffenschrank sein ;-)

Wurde so auch bei der Prüfung (Bayern) bei mir abgefragt....
 
A

anonym

Guest
Re: Spitzfindige Frage zur korrekten getrennten Aufbewahrung

Korrrekt schrieb:
Ich habe gelernt, dass die Waffe als geladen gilt, sobald Patronen im Magazin sind. Und geladene Waffen sollten in keinem Waffenschrank sein ;-)

Wurde so auch bei der Prüfung (Bayern) bei mir abgefragt....
Oh je...
Was wurde genau abgefragt und wie waren die richtige Antworten?
 

tar

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Re: Spitzfindige Frage zur korrekten getrennten Aufbewahrung

Das sind dann die Leute, die sich mit der "ungeladenen" Waffe in die Brust schießen. :shock:
 
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Re: Spitzfindige Frage zur korrekten getrennten Aufbewahrung

Ich habe gelernt, dass die Waffe als geladen gilt, sobald Patronen im Magazin sind. Und geladene Waffen sollten in keinem Waffenschrank sein Wink

Wurde so auch bei der Prüfung (Bayern) bei mir abgefragt....

Hallo,

das stimmt so nicht, in keiner Prüfung in Bayern wird so ein Quatsch behauptet.

Gruß
voyager
 
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Re: Spitzfindige Frage zur korrekten getrennten Aufbewahrung

uihhh schrieb:
spezialist schrieb:
Waffen und Munition müssen natürlich getrennt aufbewahrt werden.
Ist es aber möglich, ein Pistolenmagazin mit darin enthaltenen Patronen im Munitionsschrank zu lagern ?
Oder muss das Magazin entleert im Kurzwaffenschrank und die entnommenen Patronen im Munitionsschrank gelagert werden ?

da stimmt schon mal die grundaussage nicht ...

waffen und muni müssen nur getrennt aufbewahrt werden, wenn der waffenschrank weniger als vds 0 hat. ab vds 0 dürfen waffen und muni zusammen untergebracht sein. selbst einem geladenen aufbewahren steht darin meines wissens nach nichts im weg.

ist zuzustimmen.
der Themenstarter hat wieder mal nur Halbwahrheit mit "natürlich" verstärkt. :lol:
 
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Re: Spitzfindige Frage zur korrekten getrennten Aufbewahrung

Es ist eine empfehlenswerte Übung, eine Aussage/Behauptung gerade dann besonders kritisch zu überprüfen, wenn solche Wendungen auftauchen. Immer wieder gern genommen z.B. auch: "selbstverständlich", "unzweifelhaft/zweifellos", "unproblematisch" etc.

Teddy
 
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Re: Spitzfindige Frage zur korrekten getrennten Aufbewahrung

voyager schrieb:
Ich habe gelernt, dass die Waffe als geladen gilt, sobald Patronen im Magazin sind. Und geladene Waffen sollten in keinem Waffenschrank sein Wink

Wurde so auch bei der Prüfung (Bayern) bei mir abgefragt....

Hallo,

das stimmt so nicht, in keiner Prüfung in Bayern wird so ein Quatsch behauptet.

Gruß
voyager

Gut das du bei meiner Prüfung anwesend warst. Wie war dein Name nochmal, ich kann mich nicht mehr an dich erinnern... :wink:
 

tar

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Re: Spitzfindige Frage zur korrekten getrennten Aufbewahrung

Bei den Prüfungen habe ich gelernt, es gilt was die Prüfer hören wollen. Ob falsch oder richtig ist erstmal egal. ;)
 
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Re: Spitzfindige Frage zur korrekten getrennten Aufbewahrung

Korrrekt schrieb:
Ich habe gelernt, dass die Waffe als geladen gilt, sobald Patronen im Magazin sind. Und geladene Waffen sollten in keinem Waffenschrank sein ;-)

Wurde so auch bei der Prüfung (Bayern) bei mir abgefragt....


Wenn ich mich streng an deinen Text halte, wuerde das doch bedeuten, dass:

- habe ich z.B. einen Repetierer mit Einsteckmagazin umhaengen und
- das zugehoerige mit Patronen gefuellte Magazin in der Hosentasche

ich schlussendlich eine geladene Waffe "am Mann" habe? :wink:

Meine deutsche Jaegerpruefung ist zwar schon 35 Jahre her und ich weiss, es gab immer wieder Verschaerfungen des WaffG, aber kann denn das wirklich sein?
Vielleicht hast du dich auch nur ungluecklich ausgedrueckt und meinst eine Waffe ist geladen, wenn "Patronen im Magazin in der Waffe" sind. Dies koennte ich nachvollziehen, da hier genau diese Regelung so im Gesetz fixiert ist.

Cheers
Grizz
 
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Re: Spitzfindige Frage zur korrekten getrennten Aufbewahrung

@Grizz: selbst das geladen sein einer Waffe ist mittlerweile klar gesetzlich definiert, wer unsicher ist kann immer schön nachlesen....

12.
ist eine Waffe schussbereit, wenn sie geladen ist, das heißt, dass Munition oder Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sind, auch wenn sie nicht gespannt ist;

Link zur Quelle



PS: öfter mal beneide ich euch um die recht informativen Seiten eurer Fish&Wildlifedepartments, wäre zu schön wenn sich da einige dt. Behörden mal ein Beispiel nehmen könnten.
 

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